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Grundsteuer und Niederschlagwasser als Mieter bezahlen ?
Hallo ,
also wir bewohnen ein altes Bauernhaus und das also allein .
Wie ist das dann mit der Grundstücksteuer und dem Niederschlagwasser ?
Müssten wir das nicht nur anteilig bezahlen noch dazu ,wo wir den Teil der eine alte Scheune ausmacht ,gar nicht nutzen ?
Kann mir da bitte einer von euch helfen ?
Die Scheune wird vom Vermieter selbst ,als Stellmöglichkeit genutzt.
Das diese Steuern entrichtet werden müssen ist mir auch klar ,aber müsste ich die nicht nur anteilig mittragen ,als Mieter ? Das wäre meine Frage ,denn Eigentümer dieser Immobilie bin ich ja nicht .
Des weiteren steht in meinem Mietvertrag nur wie viele Zimmer ich gemietet habe und die Höhe der Miete für diese Räume .
Alle Abgaben wie Heizung , Müll gebühren usw. zahle ich selbst an die entsprechenden Stellen .
Er wollte als Vermieter damit nichts am Hut haben und kassiert eigentlich nur die Kaltmiete von mir .
8 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Was die Wassernutzung anbetrifft, so gibt es Wasserversorger, die für die überbaute Fläche, ggf. versiegelte Grundstücksfläche eine Gebühr für die Einleitung des Niederschlags erheben. Das ist aber von Versorger zu Versorger verschieden. Die Rechnung geht an den Eigentümer des Grundstücks und wenn Du das Haus allein nutzt, ist es rechtens, wenn er die anfallenden Kosten Dir in Rechnung stellt. Anders sieht es mit der Grundsteuer aus. Die wird auf das gesamte Grundstück erhoben. Aus dem Bescheid müsste dies ersichtlich sein. Ich hoffe, im Mietvertrag ist vermerkt, dass die anteiligen Kosten - also abzüglich der vom Vermieter genutzten Scheune - umgelegt wird. Genaue Prüfung ist allerdings vor Ort nur mit Mietvertrag und entsprechenden Steuerbescheid möglich.
- .**.Lv 7vor 9 Jahren
Wenn das Grundstück euch im Mietvertrag zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt wurde, müsst ihr komplett zahlen. Ob ihr einen Teil der Mietsache ungenutzt lasst, ist euer Problem.
- Anonymvor 9 Jahren
Zahlen musst für das, was im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Grundsteuer und Regenwasser können dabei sein. Wenn die Scheune zum Mietobjekt gehört- auch das steht im MV- dann zahlst du auch dafür die Grundsteuer. Dann solltest du allerdings den Vermieter auffordern, seinen Kram dort zu entfernen.
- Anonymvor 9 Jahren
logisch ... irgend einer MUSS bezahlen ...
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- AnonymLv 4vor 9 Jahren
"wo wir den Teil der eine alte Scheune ausmacht ,gar nicht nutzen ?"
Wer nutzt die alte Scheune ?
Keiner ?
Oder ein anderer ? Vielleicht der Vemieter als Lager?
- exenterLv 7vor 9 Jahren
Wer soll denn da helfen? Derartiges vereinbart man im Mietvertrag, um nicht hinterher dumm dazustehen. Also rede mit dem Vermieter und klärt das, dann weiÃt du Bescheid.
- Anonymvor 9 Jahren
Grundsteuer muss natürlich an die Gemeinde bezahlt werden oder als Mieter an den Vermieter.
Sofern das Anwesen nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, ist kein Niederschlagswasser zu bezahlen. Dafür müsste dann die Grubenentleerung in Rechnung gestellt werden.
Am besten ihr erkundigt euch deswegen beim Vermieter oder der Gemeindeverwaltung.
Du hast leider nicht angegeben, ob das Anwesen gemietet ist oder ob ihr Eigentümer seid.
Im letzteren Fall ist der Vermieter für die Antworten auf deine Fragen zuständig.
MfG