Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Grundsteuer und Niederschlagwasser als Mieter bezahlen ?

Hallo ,

also wir bewohnen ein altes Bauernhaus und das also allein .

Wie ist das dann mit der Grundstücksteuer und dem Niederschlagwasser ?

Müssten wir das nicht nur anteilig bezahlen noch dazu ,wo wir den Teil der eine alte Scheune ausmacht ,gar nicht nutzen ?

Kann mir da bitte einer von euch helfen ?

Update:

Die Scheune wird vom Vermieter selbst ,als Stellmöglichkeit genutzt.

Das diese Steuern entrichtet werden müssen ist mir auch klar ,aber müsste ich die nicht nur anteilig mittragen ,als Mieter ? Das wäre meine Frage ,denn Eigentümer dieser Immobilie bin ich ja nicht .

Des weiteren steht in meinem Mietvertrag nur wie viele Zimmer ich gemietet habe und die Höhe der Miete für diese Räume .

Alle Abgaben wie Heizung , Müll gebühren usw. zahle ich selbst an die entsprechenden Stellen .

Er wollte als Vermieter damit nichts am Hut haben und kassiert eigentlich nur die Kaltmiete von mir .

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Was die Wassernutzung anbetrifft, so gibt es Wasserversorger, die für die überbaute Fläche, ggf. versiegelte Grundstücksfläche eine Gebühr für die Einleitung des Niederschlags erheben. Das ist aber von Versorger zu Versorger verschieden. Die Rechnung geht an den Eigentümer des Grundstücks und wenn Du das Haus allein nutzt, ist es rechtens, wenn er die anfallenden Kosten Dir in Rechnung stellt. Anders sieht es mit der Grundsteuer aus. Die wird auf das gesamte Grundstück erhoben. Aus dem Bescheid müsste dies ersichtlich sein. Ich hoffe, im Mietvertrag ist vermerkt, dass die anteiligen Kosten - also abzüglich der vom Vermieter genutzten Scheune - umgelegt wird. Genaue Prüfung ist allerdings vor Ort nur mit Mietvertrag und entsprechenden Steuerbescheid möglich.

  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn das Grundstück euch im Mietvertrag zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt wurde, müsst ihr komplett zahlen. Ob ihr einen Teil der Mietsache ungenutzt lasst, ist euer Problem.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Zahlen musst für das, was im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Grundsteuer und Regenwasser können dabei sein. Wenn die Scheune zum Mietobjekt gehört- auch das steht im MV- dann zahlst du auch dafür die Grundsteuer. Dann solltest du allerdings den Vermieter auffordern, seinen Kram dort zu entfernen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    logisch ... irgend einer MUSS bezahlen ...

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • horsch
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Es kommt darauf an, was dazu im Mietvertrag vereinbart ist!

  • Anonym
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    "wo wir den Teil der eine alte Scheune ausmacht ,gar nicht nutzen ?"

    Wer nutzt die alte Scheune ?

    Keiner ?

    Oder ein anderer ? Vielleicht der Vemieter als Lager?

  • vor 9 Jahren

    Wer soll denn da helfen? Derartiges vereinbart man im Mietvertrag, um nicht hinterher dumm dazustehen. Also rede mit dem Vermieter und klärt das, dann weißt du Bescheid.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Grundsteuer muss natürlich an die Gemeinde bezahlt werden oder als Mieter an den Vermieter.

    Sofern das Anwesen nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, ist kein Niederschlagswasser zu bezahlen. Dafür müsste dann die Grubenentleerung in Rechnung gestellt werden.

    Am besten ihr erkundigt euch deswegen beim Vermieter oder der Gemeindeverwaltung.

    Du hast leider nicht angegeben, ob das Anwesen gemietet ist oder ob ihr Eigentümer seid.

    Im letzteren Fall ist der Vermieter für die Antworten auf deine Fragen zuständig.

    MfG

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.