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Lv 4
? fragte in Haus & GartenWaschen & Reinigen · vor 9 Jahren

Wie verhält es sich mit z.B. Staubsaugen an Feiertagen?

Ist es gestattet an Feiertagen z.b. 1.1. staub zusaugen oder nicht.

In unserer Hausordnung ist es nicht eindeutig geregelt.

Habe hier über mir Nachbarn wohnen,die sehr gerne tun und lassen was sie wollen.

Vermieter wurde schon informiert,aber der unternimmt leider auch nicht wirklich viel.

Update:

Der Staubsauger ist so laut,das man ihn noch 2 Etagen weiter unten hört.

Und ja diese saugen jeden tag und nicht nur für 10 Minuten.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo,

    Staubsaugen an Feiertagen oder Sonntags - nein Danke da weis ich doch anderes zu tun. Das macht man vor den Feiertagen.Gruß Philippo

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Was hast du denn für ein Problem? Natürlich darf man staubsaugen, man darf sogar die Waschmaschine und den Geschirrspüler anstellen. Klar unternimmt dein Vermieter nichts, denn was der über dich denkt, dürfte nicht sehr nett sein.

    Du tust ja so, also hätte dein Nachbar einen Staubsauger vom vor-letzten Jahrhundert und saugt 24 Stunden am Tag. Selbst Baden mitten in der Nacht haben die Gerichte erlaubt, wenn es nicht länger als 30 Min dauert.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Natürlich darfst du. Hab ich ja schliesslich auch. Nur weil ein Feiertag ist, heisst das nicht, dass man auf hygienische Massnahmen verzichten muss.

    Ich wasche sogar an Feiertagen Wäsche, da ich ein Kind hab, das seine tägliche frische Wäsche braucht.

    Ausserdem ist Saugen eine Arbeit von höchstens 15 bis 20 Minuten, Wäsche waschen von 1 Stunde, also somit keine Hämmer- oder Bohrarbeit.

    Das sollte man an Feiertagen schon meiden, da die Hämmerei bzw. Bohrerei im ganzen Haus zu hören sind.

    MfG

    Angeni

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Staubsaugen stört doch niemandem.Wenn doch typisch Deutsche.

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  • Als ich meiner alten Wohnung mal 2 Minuten an einem Sonntag gesaugt habe, kam mein Nachbar von unten hoch und hat sich wg. Ruhestörung beschwert. Das ist echt übertrieben so was.

    Meine jetzige Nachbarin über mir hat ein Hobby: staubsaugen und dabei Möbel rücken und auf den Boden knallen lassen. Da besteht für mich schon ein Unterschied. Nur saugen stört mich nicht im geringsten, auch wenn ihr weder Weihnachten noch sonstige Feiertage heilig sind, ist ihr Problem, aber Möbel rücken um 5:30 Uhr am Morgen und herumbrüllen, stört sogar mich.

    Also, ein bisschen staubsaugen ohne Poltern kann man akzeptieren.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    ...jeden tag und nicht nur für zehn minuten...??...viellcht wollen die nur ihren spass haben....?? *gg*

    http://www.vorwerkobold.com/img/gioco-masturbazion...

  • vor 9 Jahren

    Wenn er so laut ist dann würde ich ihn nicht an einem Feiertag benutzen, selbst wenn es erlaubt wäre..

  • vor 9 Jahren

    Hast du denn schon mal mit deinen Nachbarn geredet, dass ihr Staubsauger vielleicht ein wenig laut ist?

    Ich bin ein absoluter Gegner des "Vermieter informierens", denn die meisten Sachen kann man mit freundlichen Worten und persönlich regeln. Sobald du über eine dritte Partei gehst, also in dem Fall über den Vermieter, gibt es Missverständnisse und falsch weitergeleitete Informationen.

    Meiner persönlichen Staubsaugererfahrung nach reduziert es den Lärm schon erheblich, wenn man den Teppichbürstenaufsatz des Staubsaugers auch auf Parkett oder Laminat benutzt. Die Borsten dämpfen den Schall.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    kommt drauf an wo man wohnt,wenn man in einem 10 Stöckigen Mietshaus wohnt und man im ersten Stock hört wenn man im zehnten Stock ein Messer oder Gabel auf den Boden fallen lässt..würde ich das Staubsaugern sein lassen!! :-))

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    natürlich darf man, genau wie duschen, die Kinder spielen lassen und Besuch empfangen...wenn du dich wegen sowas belästigt fühlst und den Vermieter informierst tust du mir echt leid...

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