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Wie ist ein Täuschungsversuch definiert?
Bzw. hier mein Fall:
Zu beginn eines (nachgeschriebenen) Tests habe ich meinen Collegeblock rausgeholt und angefangen zu schreiben. Nach der 2 von 3 Aufgaben kommt mir mein Lehrer wutentbrannt entgegen und reißt mir den Block weg, um alles bisherige als Täuschungsversuch zu werten. Warum? Etwa 20 Seiten weiter vorne waren Übungsaufgaben die ich gestern Abend gelöst habe, aber definitif nicht zum spicken benutzt habe. Ausserdem war ein Zettel mit einer Aufgabe aus dem Unterricht dabei, den mein Lehrer gestern angeschaut und mit mir korrigiert hat - jetzt sei dieser aber angeblich nicht von mir, weil die Schrift nicht meiner entsprechen würde!
Ich habe den Test neu geschrieben und abgegeben, weil ich ja nicht gespickt habe ging das wunderbar. Aber war sein Handeln gerechtfertig?
Ich habe nicht geblättert, hatte nicht vor zu spicken. Auf unserem Zettel waren Linien, aber da es sich um das Thema Java Programmierung handelt braucht man etwas mehr Platz als vorgegeben.
Er ist einer von den Lehrern, die mich auf den Kicker haben. Er VERSUCHT etwas gegen mich zu finden, weil er im Kollegium der einzige mit der Ansicht ist, dass ich eine verdorbene Schülerin bin
5 Antworten
- Slovak08Lv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Als Täuschungsversuch gilt auch das Bereithalten von unerlaubten Mitteln, nicht nur die Benutzung. Sei einmal ehrlich! Hättest du nicht darin heimlich geblättert, hätte die aufsichtsführende Person deine Schreibunterlage sicherlich nicht als Täuschungsversuch gewertet.
Wenn bei euch Schreibunterlagen zugelassen sind, sei doch wenigstens so schlau und verwende eine nicht testrelevante Unterlage, dann kommst du nicht in derartige Situationen.
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Das ist entweder eindeutiger Täuschungsversuch oder erheblich dümmer, als die Polizei erlaubt.
Man darf nur mit erlaubten Mitteln am Tisch sitzen (also Stift und leerem Papier). Alles andere ist automatisch nicht bestanden - ganz einfach.
- Anonymvor 9 Jahren
Sein Handeln war definitiv gerechtfertigt. Sobald er denn Verdacht hat, dass du betrügst, wird er es überprüfen. Ob du die Zettel benutzt hast oder nicht ist ihm egal, denn das kann er nicht überprüfen. Fakt ist du hattest die Zettel dabei, und dass hättest du nicht dürfen.
Lass die zettel nächstes Mal einfach zu Hause, dann passiert so was nicht mehr. Immerhin konntest du es ja auch ohne die Aufschriebe.
- Die Süsse ❤Lv 7vor 9 Jahren
Ja und er hätte das Recht gehabt Dich von der Arbeit auszuschliessen, diese mit nicht bestanden zu werten.
Bei meinen Klausuren o.Ä. gehen die Studis nackig in den Raum bzw. nur mit den Werken die ggf. erlaubt sind.
Und in so einem Fall halte ich Jedem den ich erwische persönlich die Tür auf.
In jeder Vorlesung, jedem Seminar und auch sonst kann ein Student fragen, wenn er etwas nicht begriffen hat oder Schwierigkeiten sieht, jedoch betrügen kommt nicht in die Tüte und zeugt von Faulheit.
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- 4teatooLv 4vor 9 Jahren
Habe in Punkto Schulrecht z.B. einen Erlass gefunden, s.u.. Der ist dann rechtsverbindlich.
Hört sich eher so an, als ob es eine Täuschung des Lehrers ist, dir dieselbe vorzuwerfen....
Ich würde so vorgehen: eins nach dem anderen. Ich denke, Schritt 1 muss reichen, wenn aber nicht, Schritt 2 usw....
zuerst mit dem Lehrer nochmal in Ruhe reden...
2. Schüler als Zeugen dazu holen...die gesehen haben, dass die die beschriebenen Seiten nicht aufgeschlagen hattest
3. Eltern hinzuziehen, mit dem Lehrer reden lassen
4. Eltern mit Direktor reden lassen
Aber: ich würde dem Lehrer sofort sagen, dass es dir Leid tut, dass er den falschen Eindruck gewonnen hat und ihm versprechen, in Zukunft beschriebene Seiten nicht mehr in eine Klausur mitzunehmen...