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Forderung gegen den Staat (Nachlasssache)?!?

Hallo,

ich hab ein Problem.. Im letzten Jahr ist meine Mutter verstorben. Sie hatte ein Auto bei mir im Ausland zu stehen. Das hab ich dem deutschen Nachlassgericht mitgeteilt. Nach der Erbausschlagung sollte ich dieses aber noch stehen lassen, fals ein Gläubiger sein Geld einfordere.. Das war bis zum Sommer diesen Jahres. Nachdem die Zeit nun rum war, hab ich das Nachlassegricht informiert bzw nachgefragt, ob ich den denn nun loswerden dürfte. Dafür benötige ich aber Unterschriften aus Deutschland. Ich bekam am nächsten Tag eine Mail, dass dieses an den Zuständigen Notar gehe. 4 Wochen später kam dann die Nachricht, dass der Notar bescheid wüsse. "Gut", dachte ich mir, "nun gehts ja voran". Falsch gedacht. Ich bekam eine Mail, dass alles klar geht. Sie nur noch wissen müssen um welche Marke etc es ginge. Hab das also alles gemailt und seitdem reagiert man weder auf meine Anrufe noch sonstiges. Ich kann den Wagen aber nicht mal zum Schrottplatz bringen, da ich keine Recht dazu habe. Eben weil ich nicht der Besitzer bin. Das ist in diesem Fall der deutsche Staat. Dummerweise bekam ich das Fahrzeug nicht einmal bei mir vom Hof bzw aus der Garage, da die Batterie komplett hinüber war. Hier musste eine neue rein. Ebenso wollte das Nachlassgericht den Wert wissen, was nur mit Überprüfung ging. So stecken also schon ein paar Euro an Kosten in dem Fahrzeug + Aufwand + Unterstellung, die nicht mehr hätte sein müssen. (Ich kann mir kein Auto anschaffen, da kein Platz vorhanden, was mich nervt). Da die netten Damen und Herren in Deutschland aber nicht vorran kommen und ich einen Käufer für die an der Hand hätte, würde ich nun gerne eine Rechnung aufsetzen. Ich bin schließlich nicht bereit das Fahrzeug bis zu seinem Zerfall zu behalten! Aber wieviel kann ich für den Aufwand und die Unterstellung verlangen. Mir geht es nicht darum, dass ich das bezahlt haben will, ich möchte nur "Druck" machen, damit endlich auf all meine Bemühungen eine Reaktion kommt und nicht nur leere Worte..

Hoffe ihr könnt mir ein wenig weiter helfen

Danke

Update:

Das ist ja das Problem. Ich kann den nicht mal zum Schrottplatz geben. Das wissen die. Das kann nur der Besitzer. Muss alles auf der Zulassungsstelle gemeldet werden.. Und das geht eben nur, wenn der Notar seinen Stempel drauf setzt. Ich hätte ja ansonsten nen Käufer..

Update 2:

Jetzt weiß ich immernoch nicht wieviel ich für alles verlangen kann... ?!

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Setz dem Nachlassverwalter ( Nachlassgericht/ Notar) eine ultimative Frist, sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so wird der Verkauf oder die Verschrottung betrieben. Ende

    Was kann dir der deutsche Staat? Richtig nix, denn Du lebst im Ausland und hast deiner Pflicht genüge getan.

    Also Frist setzen und nach erfolglosen Ablauf, dass Ding weghauen.

    tj

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    ja versuch

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