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Wer zahlt Kosten bei (Details siehe untenstehend) ?

Hatte in meiner Wohnung (wohne zur Miete in einer Altbauwohnung) kein warmes Wasser mehr in der Dusche. Warmes Wasser wird bei mir erzeugt von einem Boiler, der in der Küche hängt. Der Vermieter hat einen Handwerker geschickt, der festgestellt hat, dass das Problem die Leitungen des Hauses sind. Er hat den Leitungszufluss gereinigt und meinen Duschkopf ausgetauscht. Daraufhin sprang mein Boiler in der Küche wieder an und ich hatte wieder warmes Wasser. Heute brachte mir der Handwerker die Rechnung, die an mich addressiert war. Muss ich wirklich die Kosten für den Duschkopf + Monteurkosten usw. zahlen?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Na auf gar keinen Fall

    und

    warum hatte er den Duschkopf erneuert?

  • vor 9 Jahren

    Nein, denn die Leitungen im Haus gehören zu den Verschleißdingen. Bei mir wurden schon auf Kosten des Vermieters, ein Waschbecken, der Durchlauferhitzer und eine Kochplatte ausgetauscht!

    Dein Vermieter muß zahlen!!!!!!!

    Quelle(n): Erfahrung!
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das ist dann ja wohl kein Boiler sondern ein Durchlauferhitzer. der funktioniert nur richtig wenn das Wasser freien Durchfluss hat. Vermutlich war bei dir eine Wasserspar-Handbrause angebracht. Damit geht es aber nicht. Wenn Du dieses Teil selbst gekauft und montiert hast, dann geht die Handwerkerrechnung selbstverständlich zu deinen Lasten.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

  • vor 9 Jahren

    Mietvertrag lesen!

    Was steht da über Kleinreparaturen an Verschleißteilen ?

    Einen Duschkopf kann man auch alleine tauschen

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  • vor 9 Jahren

    Schau in deinen Mietvertrag was da drin steht unter : Instandhaltung der Mieträume, Unterpunkt: Reparatur an Wasserzapfstellen.... hat der Mieter dem Vermieter zu erstatten, soweit im Einzelfall die Kosten von (Betrag) Euro im Mietjahr 8 % der Netto-Jahresmiete nicht überschreiten.

    weiterer Unterpunkt: ...Entkalkung der Wasseraufbereitungsgeräte.

    Es steht da vielleicht ein Höchstbetrag drin.

    Ansonsten, derjenige der den Handwerker beauftragt, sollte auch die Rechnung dann bezahlen.

    Quelle(n): Mietvertrag.
  • Evil
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Hast Du Etwa Deinen privaten Duschkopf , der zusätzlich verstopft war dort widerrechtlich angeschlossen? Wohl nicht, wieso also solltest Du dann bezahlen müssen ? - ist alles Sache des Vermieters.

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