Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

Ich habe vor ein paar Monaten etwas schlecht ausgeparkt und dabei ein Auto geschrammt kurz darauf stand die Polizei bei mir vor der Tür und klärten mich auf. Allerdings habe ich nichts davon bemerkt ich bin noch in der Probezeit und möchte von euch wissen, ob jemand weiß, was da auf mich zukommen kann...?

Vielen Dank

Update:

ich habe bereits eine Aussage gemacht, der Schaden an meinem Auto ist aber auch nicht so hoch, wie der am anderen Fahrzeug....

Habe auch bereits Anklageschrift erhalten.

Update 2:

so blöd es auch klingt... ich kann mir keinen Anwalt leisten, da ich noch Schüler bin und somit nur wenig verdiene. Hab auch schon beim Gericht angefragt, ob ich einen Pflichtverteidiger gestellt bekomme, aber diese sagten mir, der Sachverhalt sei zu einfach um einen Pflichtverteidiger gestellt zu bekommen.

5 Antworten

Bewertung
  • Hans
    Lv 5
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Fast der gleiche Sachverhalt hatte mein Sohn vor 2 Jahren...

    1. nehme Dir einen Anwalt (( der sich mit StVO auskennt) Rechtsschutz übernimmt die Kosten bei Fahrerflucht nicht), nur dieser hat Akteneinsicht ...

    2. Er soll gegen den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis einspruch erheben ...

    3. bist Du unter 21, wird das Verfahren beim Jugendgericht anhängig, der Anwalt meines Sohnes hat bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens erreicht, unter der Bedingung, 250 € an einer gemeinnützigen Organisation zu zahlen ...

    und der Besuch eines Physiologen beim Jugendamt ...

    Gesamtkosten: ca 1000 Euro

    PS. die Probezeit der Fahrerlaubnis wurde nicht erhöht und die "Straftat" wird mit Vollendung des 21. Lebensjahr aus dem Bundeszentralregister gelöscht

    PPS: zu deinem Nachtrag: wenn Du keinen Anwalt hast, wird dich wohl die volle Härte des Gesetzes treffen.

    Ein Gang bleibt Dir noch über; gehe zum Jugendamt und bitte dort um Rechtsbeistand, ferner kannst Du noch bei Gericht um Prozesskostenhilfe anfragen ...

    ..... dieses wird Dir aber auch beim Jugendamt erklärt

  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    also erstmal kannst du mir nicht erzählen, das du nichts bemerkt haben willst.Ich denke, du bist einfach gefahren, wie so viele, und hast dir gedacht " merkt schon keiner".Das der Halter dann ein zerbeultes Auto vorfindet und auf den Kosten sitzen bleibt, ist und war dir doch völlig egal.Du bist so ein Kerlchen aus der Großstadt, der meint gut Auto fahren zu können und Egoismus ist dein zweiter Vorname.Genauso robust wie du ausparkst, fährst du auch Auto.Immer mit den Ellenbogen zuerst.Überhöhte Geschwindigkeit, drängeln, nötigen, das kennen wir ja.Wenn du soooo eng an einem Auto stehst, das du kaum aus der Parklücke kommst, ohne das andere Auto zu berühren, ist dir das beim ein-und ausparken doch klar und bewußt, das es passieren könnte.Weshalb stellst du dich so eng in eine Lücke?? Und wie soll ein anderer Verkehrsteilnehmer seinen Wagen ohne Schaden aus der Lücke bekommen, wenn du ihn so zuparkst.Ich kauf dir das jedenfalls nicht ab.Wenn ich sehe, wie eng mein Auto in der Lücke steht, weiß ich beim Ausparken auch, das ich sehr vorsichtig sein muß .Was auf dich zukommt, ich denke mal eine Geldstrafe auf alle Fälle.Du wirst eine schriftliche Anhörung bekommen, da kannst du dich dann zu äußern und dann wird entschieden, wie glaubhaft du bist und ob du schon andere Delikte auf dem Kerbholz hast.Vielleicht glaubt man dir ja deine Unschuldsmasche.Ich denke, eine Geldstrafe bekommst du trotzdem und den Schaden des Gegners darfst du auch bezahlen.Pech eben, das man dich erwischt hat.

  • vor 9 Jahren

    Du bekommst Post von der polizei und musst Dich entweder mündlich bei einen termin oder schriftlich dazu äußern. Ich würde Dir auf jeden Fall raten einen Anwalt dazu zu nehmen. Ich nehme an dass Du auf jeden Fall eine Anzeige wegen Fahrerflucht und Sachbeschädigung bekommst. Ein Anwalt wird Dir wohl helfen können.

  • vor 9 Jahren

    Als Geschädigter eines Unfallflüchtigen kann ich nur sagen: Standrechtlich erschießen!!!... nee, sollte nur makaberer Scherz sein

    Egal welche Umstände das unerlaubte Entfernen herbei geführt hat, der Führerschein sollte auf jedenfall für längere Zeit entzogen werden und auf jedenfall sollte vor Neuerteilung eine MPU durchgeführt werden, ob der Fahrer geeignet ist, aktiv am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 9 Jahren

    Führerschein futsch und das ist auch Gut so !!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.