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Ärztliche Schweigepflicht missachtet, kann ich hier auf Schadensersatz klagen?

Es gibt Sachen, die ich lieber für mich behalte und mit meiner Familie nicht teile. Gestern hat eine Ärztin im Krankenhaus meiner Mutter von meinen Diagnosen bzw. Vorfällen erzählt, welche sie eigentlich nicht angehen. Ich bin schon mit meinen Krankheiten gestraft genug. Kann ich aufgrund der weitergabe meiner Krankheitsdaten und Krankheitsverlauf, sowie meiner Aktivitäten, damit meine ich z.B. dass ich im Bett liegen muss aber mich trotzdem Bewegt habe, Schadensersatz klagen?

PS: aufgrund dieser Tatsache wurden meine Familienverhältnisse jetzt komplett zerstört/geschädigt.

Update:

Also als Information für euch ich bin 20 und meine Familienverhältnisse ansich sind die nicht Schuld, nur die Verschlimmerung liegt jetzt an denen.

Und ich hab denen niemals die Genehmigung dafür gegeben meine Mama zu informieren. Dazu bin ich überzeugter Bürokrat. Ohne Schriftverkehr geht bei mir gar nix durch.

Vielen Dank aber für die raschen Antworten.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ich weiß ja nicht wie alt du bist... Wenn sie deine Erziehungsberechtigte ist, dann darf die Ärztin ihr das mitteilen. Wenn deine Mutter bis dato immer bei den Besprechungen dabei war, auch. Wenn du aber volljährig bist und der Ärztin gesagt hast, dass sie deiner Mutter nichts sagen soll, dann hat sie sich strafbar gemacht.

  • vor 9 Jahren

    Zunächst einmal hat sich die Ärztin strafbar gemacht, wenn du sie vorher nicht von der Schweigepflicht entbunden hast (§ 203 StGB).

    Einen Schadensersatzanspruch hast du generell schon (kann sich insbesondere aus § 823 BGB ergeben). Wie hoch der Schaden jedoch ist, ist schwer zu beurteilen, da es sich um einen immateriellen Schaden handelt und die Gerichte mit hohen Schmerzensgeldern etwas zurückhaltend sind.

    Ich kenne ein Urteil aus dem Jahr 2010, da hat das OLG München geurteilt, dass selbst eine Übergabe eines ärztlichen Attests (enthielt die psychologische Begutachtung eines Patienten) an die Ehefrau ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigeplficht ist.

    Quelle(n): OLG München: Schlussurteil vom 04.02.2010 - 1 U 4650/08
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Die Ärztin hat sicherlich nicht in böser Absicht gehandelt. Ich schätze, deine Mutter hat sich bei der Ärztin erkundigt und hat als Verwandter Auskunft erhalten, da du das nicht von Anfang klargestellt hast und sie von der Schweigepflicht deiner Mutter gegenüber entbunden hast. Bei der Ärztekammer würde ich mich aber trotzdem beschweren.

  • vor 9 Jahren

    Auf Schadenersatz zu klagen, wird Dir letztendlich auch nichts bringen. Ist das Kind in den Brunnen gefallen, ist es drin. An Deinen familiären Verhältnissen würde auch eine Schadenersatzklage letztendlich nichts ändern. Auf jeden Fall würde ich die Ärztin ansprechen und sie auf die Verletzung ihrer Schweigepflicht und die für Dich resultierenden Folgen klar und deutlich hinweisen, die Krankenhausdirektion informieren und zukünftig dieses Krankenhaus meiden. Ich war auch in letzter Zeit öfters im Krankenhaus; würde meine Familie alles wissen, von dem ich nicht will, dass sie es weiß, würden alle komplett verrückt spielen. Die Ärztin, die Informationen von mir ungefragt weitergibt, die sie nicht weitergeben darf, kann sich schon mal warm anziehen. Allerdings nehmen es gerade Krankenhausärzte mit der ihnen obliegenden Schweigepflicht besonders bei nahen Angehörigen nicht besonders ernst.

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  • vor 9 Jahren

    ein arzt hat nicht das recht, informationen an dritte weiter zu geben. nur auf -deinen-ausdrücklichen wunsch. du kannst zum ärztlichen direktor gehen. du kannst die ärztin ja mal fragen, was sie sich dabei gedacht hat.

  • vor 9 Jahren

    Klagen kannst Du, bringt aber nicht viel.

  • vor 9 Jahren

    Da wir hier nicht in Amiland leben würde ich das mit dem Verklagen lassen, bringt in Deutschland nicht viel

    Wenn du über 18 bist kannst du eine Auskunftssperre veranlasen, das sollte aber direkt bei der Aufnahme erfolgen, damit es alle wissen, die dich behandeln.

  • vor 9 Jahren

    Naja, unabhängig von der Schweigepflicht ist das mit den Familienverhältnissen doch deine Schuld und nicht die des Arztes, schonmal darüber nachgedacht?

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ja du kaannst die ärtztin verklagen.

    aber mal ehrlich es ist deine eigene mutter wie bescheuert muss man sein um zu sagen "das geht sie ganichts an" sie hat dich auf die welt gebracht mit schmerzen damit du sie liebst und nicht ihr alles verheimlichst !!! schäme dich für dein verhalten!

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