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? fragte in Schule & BildungFinanzielle Hilfen · vor 9 Jahren

Kindergeld - Meldepflicht Jobwechsel?

Hallo :)

ich konnte meine Kindergeldstelle heute nicht mehr erreichen, habe wohl zu spät angerufen. ich beziehe noch Kindergeld, da meine Ausbildung noch ein halbes Jährchen auf sich warten lässt und ich bis dato ein FSJ gemacht habe. Das habe ich nun beendet (vor Vertragsende) und einen anderen Job begonnen, der ebenfalls unter dem finaziellen Kindergeldlimit liegt, d.h. ich bekomme genauso wie zuvor KG.

Ist es also zwingend notwendig, dies zu melden? (Zwischen FSJ und derzeitiger Arbeit lag eine Zeit von ~2 Wochen aufgrund der Probezeit) Wenn ja, verlangt die KG-Kasse auch den Kündigungsbeleg, (den ich nocheinmal neu anfodern müsste) oder reicht der neue Arbeitsvertrag aus?

1 Antwort

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  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Was müssen Sie Ihrer Familienkasse mitteilen?

    Wenn Sie Kindergeld beantragt haben, sind Sie nach § 68 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes verpflichtet, Ihrer Familienkasse unverzüglich alle Änderungen in Ihren Verhältnissen und denen Ihrer Kinder mitzuteilen. Mitteilungen an andere Behörden (zum Beispiel an die Gemeindeverwaltung, das Einwohnermeldeamt oder das Finanzamt) genügen nicht. Auch Mitteilung an andere Stellen innerhalb der Agentur für Arbeit gelten nicht als Mitteilung an die Familienkasse.

    Achtung:

    Wenn Sie Veränderungen verspätet oder gar nicht Ihrer Familienkasse mitteilen, müssen Sie nicht nur das zu Unrecht als Steuervergütung erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Außerdem müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit oder gar mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung rechnen.

    Falls Sie nicht genau wissen, ob sich eine Veränderung auf Ihren Kindergeldanspruch auswirkt, fragen Sie bitte sicherheitshalber bei Ihrer Familienkasse nach!

    Quelle(n): Bundesagentur für Arbeit
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