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cleverino fragte in AusgehenSonstiges - Ausgehen · vor 9 Jahren

wie lange kann iich auf der party sein?

hallo,

ich wollt fragen, wir lange ich (15 jahre) auf einer jahrgansparty (also keine disco!) mit einem "muttizettel" bleiben darf?

ist es solange wie meine eltern erlauben oder ist das nur bei 16 bzw 17 jährigen so?

danke schonmal :)

7 Antworten

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  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Längstens bis 24:00 Uhr. 16 - 17 jährige dürfen mit dem Muttizettel auch nach 24.00 in einer Disco etc. bleiben.

    Muttizettel ist in Deutschland eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein Schriftstück, mit dem eine erziehungsberechtigte Person eine andere volljährige Person (den „Erziehungsbeauftragten“) für die Dauer einer Tanzveranstaltung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz mit der Aufsicht ihrer minderjährigen Kinder beauftragen kann. Es ist gemäß § 5 Abs. 1 bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24 Uhr notwendig. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1.

    Das Dokument muss die Personenangaben der drei beteiligten Personen, die Unterschrift der beiden Erwachsenen sowie Ort und Datum der Tanzveranstaltung enthalten. Gelegentlich wird auch eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten verlangt.

    Einige Diskotheken bieten auf ihrer Website Vordrucke für den sogenannten Muttizettel zum Herunterladen an.

    Des Weiteren dürfen Jugendliche bis zu einem Alter von 16 Jahren auch ohne ein derartiges Schriftstück Veranstaltungen bis 24 Uhr besuchen, wenn sie von anerkannten Trägern der Jugendarbeit durchgeführt werden

  • § 5 Tanzveranstaltungen Jugendschutzgesetz

    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

    (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

    (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

  • vor 9 Jahren

    bleib mal schön zu hause

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Bis max. 24 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten!

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Kommt auf die "Türsteher" an..

    Ich schätz mal, solange wie dich deine Mami lässt ;)

    Aber es darf nicht über eine bestimmte Zeit gehen, die ich aber leider auch nicht weiß.

  • vor 9 Jahren

    bis 22 uhr außer deine mami ist dabei, dann natürlich länger...

    wenn du 16 bist dann kannst du durch diesen zettel und einer aufsichtsperson auch länger als 24 uhr bleiben :)

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    gesetzlich darfst du eigentlich nur bis 22 Uhr draußen bleiben. Mit 16 darfst du dann bis 24 Uhr und mit 18 dann erst wird kein Limit gesetzt.

    Aber ansonsten wohl solange, wie es auf deinem "Muttizettel" steht...

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