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Darf man aus "religiösen" Gründen die Arbeit verweigern ?

Oder ist eine Arbeitsverweigerung aus "religiösen" Gründen ein Anlaß zur berechtigten fristlosen Kündigung ?

Ich stelle mir vor, ein muselmanischer Schloßer weigert sich, eine Schnapsbrenn-Anlage mit zu bauen, ein "christlicher" Dekorateur in einer Satanisten-Wohnung zu dekorieren, ein "christlicher" Bauhandwerker einen Satans-oder einen NICHT - "Christlichen" Tempel hochzumauern, ein Schildermaler oder Drucker atheistische Schilder oder Plakate herzustellen ... ?

Wenn die Firma den Auftrag angenommen hat und der "religiöse" Mitarbeiter dort hin geschickt / damit beauftragt wird muß er diese Arbeiten ausführen oder darf er sich aus "religiösen" Gründen weigern ?

Ich habe als Atheist bei "Kirchen"-Restaurierungen mitgearbeitet, es war bezahlte Arbeitszeit und hatte nicht mit meiner Weltanschauung zu tun.

Darf man also aus "religiöser" Abneigung eine Arbeit verweigern oder ist das schlicht vertragswidrige Arbeitsverweigerung ?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, das berechtigt zu fristlosen Kündigung. Grund: Das konnte man vorhersehen, das solche Arbeiten kommen, da die eben zum Berufsbild gehören.

    Du kannst ja auch keine Wohnung über `ner Disco anmieten und dich danach über den Lärm beschweren, da das halt abzusehen war!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ich hab nur den ABERGlauben. Und der verbietet mir, am Freitag den 13. aus dem Haus zu gehen.

  • vor 9 Jahren

    ähh nein dann kann ich ja auch eine religion gründen und sagen das wir nie oder einmal in der woche arbeiten gehen müssen aber des volle gehalt bekommen

  • vor 9 Jahren

    Na positive wirkt sich das bestimmt nicht auf deine Zukünftige Berufliche Kariere aus.

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  • vor 9 Jahren

    nein, darf ma nicht.

    Es werden Werkstücke hergestellt, zu deren herstellung man sich verpflichtet. Wenn es erlaubt ist, die Arbeit anzunehmen, dann muss man sie auch tun. Wenn nicht, dann nicht.

    Die Frage beantwortet sich also selbst. Ist es einem Muslimen erlaubt, seinen Arbeitgeber anzulügen, und so zu tun, als ob er die Gebetszeiten nicht einhält, obwohl er während der Gebetszeiten die Arbeit einstellt? Wenn er lügt, wird allah in bestrafen. Wenn er nicht betet, dann auch. Folglich dürfen Muslime eine solche Arbeit nicht annehmen. Wenn sie sie annehmen, dann müssen sie sie auch tun.

    Eine Firma stellt Leiharbeiter bereit. Eine Leiharbeiterin ist Zeugin Jehovas. Eine andere Firma bestellt Verkäuferinnen, die Blutwurst oder zigaretten verkaufen. Wenn die Zeugin Jehovas sich mit Arbeitsvertrag verpflichtet hat, Blutwurst und Zigaretten zu verkaufen, dann muss sie das auch tun. Ansonsten wäre sie eine Lügnerin, und würde von gott bestraft.

    Im 2. Weltkrieg hatten die Leute nichts zu essen. Wenn ein soldat sich eine Stange wurst und einen Wecken Brot esorgt hat (Soldaten hatten immer was) und eine Frau besucht hat, dann hat die Frau ihren Kindern gesagt, sie sollen im Garten spielen, und nicht ins Haus kommen. Nach einer Stunde durften die Kinder wieder ins Haus, und haben die Wurst mit dem brot gegessen. Als der Mann aus dem Krieg zurückkam, hat er dann erfahren, daß er 2 Jahre nach seinem letzten Besuch zuhause noch mal Vater geworden ist. (Ja, so lange kann eine Schwangerschaft dauern) Hätte die Frau den fremden soldaten weggeschickt, dann hätten die Kinder nichts zu essen gehabt. Was ist verwerflicher? Wenn eine Schwangerschaft 2 Jahre dauert, oder wenn die Kinder nichts zu essen haben? Du siehst, religion ist keine Lösung.

  • vor 9 Jahren

    Grundsätzlich darfst du deine Arbeit immer verweigern. Jedoch können dann Schadensersatzansprüche seitens des Arbeitgebers entstehen. Solange du nicht zu einer andere religiösen Ansicht genötigt wirst, musst du deine Arbeit wohl ausführen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Moin.

    Sollte ein Arbeitnehmer aus Glaubensgründen eine Tätigkeit verweigern muß zuerst überprüft werde ob eine Möglichkeit besteht ihn so einzusetzen das kein Glaubenskonflikt entsteht. Ist dieses nicht möglich darf gekündigt werde. So hat jedenfalls das Bundesarbeitsgericht in diesem konkreten Fall geurteilt.

    http://www.hrexperten24.de/arbeitsrecht/laufendes-...

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Sicher nicht.

    Wieso auch?

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wenn ein Gläubiger von seinem Gott auf solche Wege geschickt wird wie du sagst, sollte er sich fragen, ob er den richtigen Gott anbetet.

    Andersherum. Als Atheist ein Kirche bauen ist in der heutigen Zeit nicht mehr verwunderlich, weil die Welt irre ist, aber ist doch schon auch nicht normal mehr!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Man darf die Arbeit natürlich nicht verweigern. Ich habe aber auch noch nicht gehört oder gelesen, dass ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen die Arbeit verweigert.

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