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Palcu fragte in Politik & VerwaltungEinwanderung · vor 10 Jahren

Wie bekomme ich als Bengale Aufenthaltserlaubnis in DE?

Update:

DE - Deutschland

Update 2:

Was für kriterien muss man erfühlen???

5 Antworten

Bewertung
  • 9X
    Lv 5
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Was ist DE?

  • ?
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    ich kenn da jemanden, der stellt dir für EUR 2000,- eine aus. Treffen wir uns um 23:00 Uhr im Stadtpark.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Per Beantragung, Näheres hier nachlesen :

    http://www.justlanded.com/deutsch/Deutschland/Land...

  • vor 10 Jahren

    Hallo,

    entweder in Pakistan an die deutsche Botschaft richten oder in DE, je nach Aufenthaltsort.

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  • vor 10 Jahren

    Als erstes ist es von Vorteil, die Landessprache zu mindest beherscxhen zu können. Die Botschaft verlangt mindestens das B1 Level des Goetheinstituts (Abschlußzeugnis).

    Dieses Sprachdiplom gliedert sich in 5 Abschnitte, Begonnen wird mit A3, dann A2, dann A1, dann B2 und letztlich B1. Jeder Kurs dauert etwa ein halbes Jahr und kostet etwa bis 350 €.

    Das B1 Diplom ist aber zwingend notwendig, um ein Visum (Aufenthaltserlaubnis) zu bekommen.

    Ein Visum kann nur beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft in dem heimatland beantragt werden, wo der betreffende Auslänfer wohnt.

    Bengalen wäre Indien oder Pakistan, somit die Hauptstädte Mumbai (ex Bombay) oder in Pakistans Hauptstadt.

    Will man in Deutschland arbeiten muß man ein Arbeitsvisum haben, dazu benötigt man aber einen Arbeitgeber in Deutschland, der einen Arbeitsvertrag vorlegen kann, damit das Arbeitsvisum beantragt werden kann.

    Das touristenvisum berechtigt nur zum Besuch in Deutschland, arbeiten ist verboten.

    Beim Touristenvisum muß der Einreisende Bargeld in Höhe von 30 € am Tag, für die ausgestellte Dauer seines Visums dem Zoll, bei der Einreise nachweisen, 90 Tage Visum = 2700 € Bargeld.

    Der Einreisende muß über eine vorab abgeschlossene Krankenversicherung verfügen, den Nachweis dieser Auslandsreisekrankenversicherung muß bei der Beantragung des Visas vorgelegt werden (kann entfallen wenn von Deutschem Staatsbürger eingeladen, ebenso die Sicherheitsleistung mit dem Bargeld, dann muß allerdings der Einladende, diese Sicherheit der Ausländerbehörde beweisen).

    Außerdem muß ein Flugticket vorgelegt werden, wo das Rückreisedatum bereits eingetragen wurde.

    Erfüllt man diese Bedingungen, steht einem Besuch hier nichts mehr im Wege.

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