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Darf ich mit 14 auf ein Simple Plan Konzert?

Mit einer Freundin, die ist auch 14, auf dieses hier: http://www.eventim.de/tickets.html?fun=evdetail&do...

Update:

Ich meine rechtlich & im Sinne des veranstalters, nach deiner meinung hab ich nicht gefragt.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Eine gesetzliche Regelung gibt es für Konzertbesuche nicht. Die Einlass-Kriterien bestimmt ganz allein der Veranstalter

    Das Jugendschutzgesetz regelt nicht, ab wann ein Jugendlicher auf ein Konzert darf. Ein Konzert gilt nicht als Tanzveranstaltung oder Gaststätten-Besuch, sondern als kulturelle Veranstaltung, zu der auch Jugendliche unter 16 Jahren ohne ihre Eltern gehen dürfen. Natürlich darf aber der Veranstalter bestimmte Einlass-Kriterien festlegen, die aber vorher ersichtlich sein sollten.

    Mein Tipp: Erkundige dich beim Veranstalter ab wann man mit oder ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten das Konzert besuchen darf. UND ganz WICHTIG: Verlass dich nicht auf mündliche Auskünfte. Denn durch das Hausrecht gedeckt darf man dir auch mit Einlasskarte den Zutritt verweigern falls du die Alterskriterien nicht erfüllst. Also jede Auskunft schön schriftlich geben lassen und dann auch mitnehmen.

    Ebenso regelt das Jugendschutzgesetz auch nicht wie lange Kinder und Jugendliche sich draußen aufhalten dürfen oder wann sie zu Hause sein müssen. Somit darf man auch um Mitternacht noch nach einem Konzert allein den Weg nach Hause antreten.

    @ der nicht ganz so Schlaue - Die Frage! Konzert! Nicht Disco oder Tanzveranstaltung! Bitte sachliche Antworten und keine nicht helfende §§ die nichts, aber auch gar nichts mit der Frage zu tun haben!

    Und wenn dann Texte im § verfälscht werden http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR27300... will sich mit einer falschen Antwort die BA ergaunern. So etwas nenne ich Betrug und werde ich melden. Billig, einfach nur billig!

  • Karl
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Jugendschutzgesetz

    § 5 Tanzveranstaltungen

    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen und JugendschutzgesetzKonzerten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

    (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

    (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    nein, da es um 20 uhr anfängt. mit 14muss man um 22 uhr zu hause sein wenn man ohne volljähriger begleitung da ist.

    es geht nur wenn du noch ein älteres familienmitglied mitnimmst

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