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Darf mein Lehrer vergebene Noten zurückziehen?
Folgender Sachverhalt:
Als wir vor einer Woche einen Übersetzungstest in Latein geschrieben haben, hieß es mündlich vom Lehrer: "Bewertet wird die Übersetzung. Formale Kriterien (also Satzstrukturierung (Subjekt, Prädikat etc.)), die wir kenntlich machen mussten, dienen laut Aussage nur als Kontrolle, ob wir's wirklich verstanden haben.
Heute gab's den Test wieder mit dem Zusatz: "Ich habe ausschließlich die formale Gestaltung bewertet, die Übersetzung hättet ihr euch ja aus dem Netz raus suchen und lernen können. (nein, das ist bei einem Spektrum von etwa 600 Versen Ovid, die hätten dran kommen können praktisch unmöglich)
Als ich an diesem Widerspruch Kritik geübt habe (bedenkt bitte, ich wollte lediglich eine Rechtfertigung dieser Vorgehensweise hören, nichts anderes bezwecken, da ich mit der Note im Prinzip ganz zufrieden war), hieß es seitens des Lehrers, dass das alles gar nicht stimmen würde, dass er das zum Testtermin gesagt haben soll. Wiederum habe ich dies kritisiert, woraufhin dann schließlich der Test wieder eingesammelt und vor unseren Augen zerrissen wurde, mit dem Kommentar, das wohl daraus entstand, dass sich der Lehrer persönlich von meiner Kritik angegriffen fühlte: "Gut, dann seh ich's eben ein, ich habe den Test zu leicht gemacht, mein Fehler. Er wird nun doch nicht bewertet und wir schreiben in 2 Wochen einen neuen, schwereren."
Nun zur eigentlichen Frage:
Darf mein Lehrer, nur weil ich die Evaluation hinterfragt habe, den Test wieder einsammeln und nicht bewerten, wobei der "Fehler", dass der Test angeblich zu einfach gewesen sei, ja klar von ihm ausging.
Ich möchte keine moralische Antwort, bezogen auf mein Verhalten oder das des Lehrers, sondern eine rechtliche grundlage, um mir meine Meinung bilden zu können, da ich auf eigene Faust im Schulgesetz (Sachsen) nicht fündig geworden bin.
Vielen Dank!
PS.: Ich bin euch sehr verbunden, wenn ihr etwaige Quellen hinzufügen könntet, damit ich eine fundierte Grundlage besitze.
2 Antworten
- vor 10 JahrenBeste Antwort
Schulgesetz des Lands Sachsen-Anhalt vom 18. januar 2011
http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/ge-sch...
§ 28 - 29
weiterhin
§ 45 - 49
Gehe zu einem Schülervertreter und oder einem Oberstufendirektor. und schilder den Fall.
Es gibt keinen rechtlichen Fall bezüglich Tests.
Und eigentlich darf er sie auch nicht benoten, da in keinem Schulgesetz und in keiner Schulverordnung Tests als Leistungsbewertung angegeben sind.
http://www.hgr-web.de/data/dls/gesetze/sogy.pdf
Ermittlung und Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß,
Mitarbeit und Ordnung
§ 19
Grundlagen der Leistungsbewertung
und § 20
Eure Tests, die euch ja schon vorlagen, hätte er nicht zerreissen dürfen, da diese nach aushändigung euer privates Eigentum ist.
Was sagen eigentlich deine Klassenkameraden zu dem Fall ?
Aber jetzt mal ganz im Ernst,auch wenn du schreibst das du keine moralische Antwort willst.
Das verhalten des Lehrers ist eindeutig falsch.Und du bist nicht der einzige/erste der vor solch einem Problem steht. Die Meinungsfreiheit des Schülers und das pädagogische lehren an den Schulen lässt zu wünschen übrig.
Quelle(n): Bis auf das Schulgesetz beruht mein Kommentar auf eigene Erfahrungen mit Schule,Lehrern und Eltern, meine Kinder machen so etwas Tagtäglich mit und da Lehrer, genauso wie manche Ärzte, meinen sie wären Götter und unantastbar, resigniert man irgendwann als Elternteil.