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Vermietersache oder doch Mietersache?
Wenn der Küchenabfluß verstopft ist (der große Abfluß in der Wand, nicht das Sifon) und wir haben über den Hausmeister einen Handwerker kommen lassen, der dann die Rechnung an den Vemieter weitergeleitet hat, muss dann der Vermieter zahlen oder der Mieter????
3 Antworten
- Anonymvor 10 JahrenBeste Antwort
Also wenn der Handwerker sagt das die Verstopfung von dir Verursacht wurde musst du sie auch Bezahlen,
bei mir war sowas auch schon, aber am Badewannenabfluss dort war ein Rohr so zugerostet das es sehr verengt war und dadurch schnell verstopfen konnte
das hat dann die Versicherung des Vermieters bezahlt,auch die Überschwemmung in der Wohnung unter mir
- vor 10 Jahren
Es ist so, das man auf jeden Fall erst einmal den Vermieter kontaktiert, wenn der nicht aus den Quark kommt, stellt man ihn eine Frist, möglichst schriftlich! Wenn er dann diese Frist nicht einhält ist der Mieter berechtigt selbst einen Handwerker zu rufen (es sei denn es besteht Gefahr das durch den Schaden die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, dann darf man sofort)
Zudem kommt es noch drauf an, wie schon beschrieben, ob ihr den Schaden selbst verursacht habt, dann ist es eh Eure Sache die Rechnung zu begleichen, sollte ein Mangel vorhanden sein, hat der Vermieter die Kosten zu tragen!
- SprendlingerLv 7vor 10 Jahren
Grundsätzlich muss zuerst der Vermieter zahlen. Er kann die Kosten weiterleiten, wenn
- der Mieter der einzige Nutzer des Abflusses ist und die Verstopfung verursacht hat
- die Kosten unter den Kleinreparaturparagrafen fallen