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Frau mit zwei Köpfen... wie sind sie rechtlich zu behandeln?
... als eine, oder zwei Personen?
Mir geht es eigtl gar nicht so sehr um die Strafbarkeit, sondern auch um eigtl ganz banale Dinge wie
zB Abschluss einer Krankenversicherung: Müssen beide unterschreiben? Zahlen dann aber natürlich nur als eine Person? Oder als zwei zum halben Preis? Vom gemeinsamen Bankkonto? Oder sollte nicht auch jede das Recht haben ein eigenes einzurichten.... Oder ist es doch so, dass sie als behindert gelten und einen lebenslangen Vormund haben der sich darum kümmert?
11 Antworten
- Verdinand .Lv 7vor 10 Jahren
In unserer Gesellschaft muss man ein A rschloch sein, um weiter zu kommen.
Da kommt es auf die Anzahl der Köpfe nicht an.
- KapaunLv 7vor 10 Jahren
Rechtlich natürlich zwei Personen. Im Falle von Straftaten wird es natürlich schwierig, da offenbar der Beweis der Täterschaft kaum zu führen ist, wie es aussieht. Und sowieso müsste man immer die unschuldige Person mitverurteilen, was kaum vor einem Berufungsgericht Bestand hätte. Es sei denn man könnte Mittäterschaft nachweisen. Jedenfalls knifflig.
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- MisterPiLv 6vor 10 Jahren
Das hängt davon ab mit welchem Körperteil die Straftat begangen wurde.
Ein Diebstahl zum Beispiel wird ja üblicherweise mit den Händen begangen, und da die Frau ja nur ein Handpaar hat, müsste sie hier als eine Person zu behandeln sein.
Bei Straftaten, die üblicherweise mit dem Kopf begangen werden (Betrug, Beleidigung, ...) müsste sie als zwei Personen gelten und nur der Kopf zu belangen sein, der die Straftat ausgeführt hat.
Problematisch wird die Sache bei Straftaten, die zum Beispiel mit dem Kopf geplant und danach mit den Händen ausgeführt werden (zum Beispiel Mord), hier käme es dann wohl auf die genauen Umstände im Einzelfall an :-) *gg*
- vor 10 Jahren
zwei personen...abgesehen davon dass das ein fürchterlicher zustand sein muss...seinen körper mit jemandem permanent zu teilen...nie alleine zu sein
- veilchenLv 6vor 10 Jahren
natürlich wie zwei, denn sie können ja unabhängig voneinander zum Beispiel jemanden beleidigen.
- CiceroLv 6vor 10 Jahren
Das ist nicht eine Frau mit zwei Köpfen, sondern zwei Frauen, die den gröÃten Teil ihres Körpers teilen. Siamesische Zwillinge nennt man so etwas auch.
Es handelt sich also logischerweise rechtlich um zwei getrennte Personen.
MisterPi: Jede von denen kann nur ihre jeweilige Körperhälfte steuern, das trifft auch auf die Arme und sogar die Beine zu. Wenn man also irgendwie nachweisen kann, welche Hand da zugegriffen hat, ist die Frage nach dem Täter eindeutig. In den meisten Fällen dürfte aber eine Zusammenarbeit erforderlich sein, da sie ja auch nur zusammen weglaufen können, wenn das nötig wäre.
In anderen Fällen ist es natürlich etwas kniffelig, wie hier schon andere schrieben. Natürlich ist es schwierig zu entscheiden, welche Strafe angemessen wäre, wenn definitiv nur eine der beiden etwas strafbares getan hat, die andere müsste ja z. B. bei einer Gefängnisstrafe zwangsläufig mitbestraft werden.
Nachtrag: Wozu sollten die beiden einen Vormund brauchen? Sie sind weder geistig noch psychisch behindert, also voll geschäftsfähig (sofern sie schon volljährig sind, natürlich). Getrennte Konten können sie sicher theoretisch haben, es kann ja sogar eine Person mehrere Konten haben, zwei Personen dann also auch, auch wenn sie den selben Körper teilen. Mit der Krankenversicherung ist es wohl wieder so ein problematischer Fall. Denn es sind zwar rechtlich zwei getrennte Personen, aber sie haben ja nun mal den selben Körper. Was der einen schadet, schadet also auch der anderen. Somit wird es wohl nie so sein, dass nur eine von beiden krank ist und somit Anspruch auf Leistungen durch die Krankenversicherung hat, es werden sicher immer beide sein. Ich denke mal, so etwas wird von der Krankenversicherung durch eine Einzelfallentscheidung geregelt.
- A.H.Lv 4vor 10 Jahren
Wow, die Frage ist schwer.
Sie können offensichtlich beide den einen Körper steuern. Sie selbst sagen aber, dass sie völlig unterschiedlich sind.
Googeln half nicht weiter. Wikipedia kennt nur eine ähnliche Möglichkeit, nämlich dass ein zweiter Kopf verswtümmelt und tot an den gesunden angewachsen ist.
Scheint einzigartig zu sein.
Im Zweifel würde ich sagen, dass die beiden rechtlich als eine Person zu behandeln sind.
Wenn eine etwas besitzt, verwendet es automatisch auch die andere.
Wenn eine Unsinn macht, kann die andere dazwischenfunken. Wenn beide im Einvernehmen ein Verbrechen begehen, dann funktioniert das erst.
Andere Dinge dürften aber reine Kopfsache sein, wie zum Beispiel Tests. Das Bestehen eines Tests dürfte dann dementsprechend nur einer attestiert werden. Fraglich ist dabei nur, ob keine Zusammenarbeit geschehen ist.
Also grundsätzlich gilt:
Wenn der Körper hauptsächlich involviert ist, eine Person.
In Spezialfällen, wo nur das Bewusstsein eines Kopfes relevant ist, zwei Personen.
Und im Zweifel darüber muss man nochmal fragen, wie eine Strafe oder eine Pflicht aussehen sollte.
Das überfordert. Man kann nicht die eine bestrafen, während die andere unschuldig bestraft wird. Man kann auch nicht dem Körper der beiden eine Pflicht auferlegen, die nur eine Person hat.
- savageLv 7vor 10 Jahren
wie zwei personen. es sind ja schlieÃlich zwei persönlichkeiten mit verschiedenen meinungen, ansichten, etc.. allerdings ist es in dem fall schon schwierig, denn mitgefangen, mitgehangen im wahrsten sinne des wortes...