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kann ich gekauften DVD-Player wieder zurückgeben; wegen falsch interpretierter, bzw. übersehener Beschreibung?

habe einen DVD-Player im Supermarkt gekauft, der alles abspielen kann. Also DVD, CD, Blue-Ray und so weiter. Der hat auch noch nen USB-Stick Anschluß.

Es stand groß in der Werbezeitschrift des Supermarktes, dass dieses Gerät Recordingfähig sei. was es auch ist. Nur habe ich das auf DVD-Recording bezogen; dabei dient der USB-Anschluß über einen Stick dazu eine Festplatte anzuschließen und so das recording, also die Aufnahme zu machen.

Habe das Gerät heute gekauft. was ist mit 14tägigem Rückgaberecht. Bekomme ich mein Geld wieder. oder wenigstens Gutschein über die Summe. Was kann ich tun? oder geh ich leer aus? Es handelt sich mindestens um etwas mehr als 70 Euro.

Wer weiß was dazu? Evtl. auch mit Paragraphen des Käuferrechts gerne.

5 Antworten

Bewertung
  • Beste Antwort

    Innerhalb von 14 Tagen kannst du das Gerät ohne Angabe von Gründen zurück geben. Du hast aber keinen Anspruch auf Bargeld und musst dich evtl. mit einem Gutschein zufrieden geben. Aber ein Supermarkt gibt meistens Geld zurück.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Bei den grossen Märkten bis ca.4 Wochen.

    Im Regelfall ohne Angabe vom Grund.

    Es ist von den Geschäften eine freiwillige Option, und ist kein Problem.

    Die Kleinen bieten lieber einen Gutschein an, aber auch da Pochst Du auf Ware gegen Geld.

  • Kater
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Es würde mich interessieren, was das für ein Gerät ist (Hersteller/Typ).

    Was genau kann man denn auf den USB Datenträger aufnehmen?

    Ich kenne nämlich kein einziges Gerät, was es erlaubt, DVDs/BDs auf Festplatte zu überspielen.

    Im Voraus Danke für deine Antwort :-)

    Was deine Frage angeht:

    nach meiner Erfahrung nehmen die Händler das Gerät anstandslos zurück,

    wenn du es in der Originalverpackung und mit Kassenbon ablieferst.

    Meist bekommst du einen Gutschein, den du auch stückweise einlösen kannst, falls du dort öfter einkaufst.

    Geld zurück ist Verhandlungssache.

  • vor 10 Jahren

    mal abgesehen von technischen details und deinen technischen kenntnissen:

    grundsätzlich hast du ein 14-tägiges vertragsrücktrittsrecht. INSBESONDERE bei irreführenden werbungen. inhaltsirrtum irgendwo geregelt nach §§ 435ff BGB, hab grad keines zur hand.

    letztlich kommts auch auf den händler an. die meisten nehmen es schon aus kulanz zurück.

    Quelle(n): Basiswissen Privatrecht ausm Studium
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  • vor 10 Jahren

    Das 14tägige Rückgaberecht gilt nur im Fernabsatz, d.h. wenn du per Internet oder Telefon oder so kaufst!

    Im Laden ist es reine Kulanz des Verkäufers wenn er das Teil zurücknimmt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz#Wide...

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