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PKW- Unfall im Mai -Schaden jetzt erst bemerkt ?
Bei einem Parkplatzunfall im Mai hatte mein Unfallgegner keinen sichtbaren Schaden an seinem Auto..
Jetzt präsentiert er meiner Versicherung doch noch einen Schaden in Höhe von 1500€.(Neuer Scheinwerfer und neue Stoßstange)
Wie lange darf man zuerst unentdeckte Schäden noch bei der Versicherung einreichen ?
Die Versicherung hat mich erstmal in der Versicherung (unter Vorbehalt )hochgestuft und will sich jetzt alle Unterlagen zukommen lassen.
Danke an alle!
6 Antworten
- RaikLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
das ist eine zivilrechtliche Forderung und die verjährt nach drei Jahren. Allerdings muss derjenige, der eine Forderung erhebt, diese auch beweisen. Und damit auch, dass der Schaden tatsächlich vor 6 Monaten von Dir verursacht wurde. Ich denke, dass das schwer wird.
Da Deine Versicherung auch für das Abwehren unberechtigter Forderungen zuständig ist, kannst Du sie das machen lassen.
- exenterLv 7vor 10 Jahren
Rechtlich denke ich unterliegt eine Forderung nach Schadensersatz der allgemeinen Verjährung. Ansonsten ist die Sache lachhaft und unglaubwürdig. Das wird keine Versicherung übernehmen. Der Mensch kann ja zwischenzeitlich schon eine Vielzahl neuer Unfälle gehabt haben.
- Mike MLv 7vor 10 Jahren
Damit würde ich zu meiner Versicherung gehen und klären was man da machen kann. Einen Schaden am Scheinwerfer bemerkt man ziemlich schnell (wenn man im Dunklen fährt) Klingt für mich eher nach einem späteren Schaden.
- Anonymvor 10 Jahren
Ich denke mal deine Versicherung prüft sowieso die RechtmäÃigkeit dieser Forderung. Ab 1500,-€ sollte er zudem ein Gutachten vorlegen können, von damals versteht sich. Ruf mal deinen Sachbearbeiter die geben dir gut und gerne Auskunft über die Sachlage.
UND
Hier im Forum gibt es doch einen staatlich geprüften XXX der immer alles sehr gut weiÃ... warte mal dessen Antwort ab. Er hat meist den Durchblick... hoffe er schreibt etwas hierzu.
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- vor 10 Jahren
Ich bin nicht sicher, ob es da genaue Zeiten gibt, kann mir aber nicht vorstellen, dass er damit jetzt durchkommt. Gerade einen Schaden am Scheinwerfer müsste er eigentlich schneller bemerkt haben und du schriebst ja, dass damals kein sichtbarer Schaden war. Einen kaputten Scheinwerfer und eine kapute StoÃstange hättet ihr ja wohl gesehen.die Schäden müssen also später entstanden sein. Falls ihr einen Zeugen hattet, würde ich den nochmal ansprechen. Bei so viel Zeit dazwischen kann er ja jede Menge anderer Unfälle gemacht haben. Da muss er wohl in die Röhre gucken.
- vor 10 Jahren
Im Zweifel einen Anwalt nehmen. Aber eigentlich bist du aus der Nummer raus, denn solche Schäden sind sofort zu reklamieren. Wie z.B. auch bei Schäden in einer Waschanlage. Fährst du nach Hause und bemerkst da einen Schaden, hast du im Anschluss keine Chance bei der Waschanlage.