Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

PKW- Unfall im Mai -Schaden jetzt erst bemerkt ?

Bei einem Parkplatzunfall im Mai hatte mein Unfallgegner keinen sichtbaren Schaden an seinem Auto..

Jetzt präsentiert er meiner Versicherung doch noch einen Schaden in Höhe von 1500€.(Neuer Scheinwerfer und neue Stoßstange)

Wie lange darf man zuerst unentdeckte Schäden noch bei der Versicherung einreichen ?

Update:

Die Versicherung hat mich erstmal in der Versicherung (unter Vorbehalt )hochgestuft und will sich jetzt alle Unterlagen zukommen lassen.

Update 2:

Danke an alle!

6 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    das ist eine zivilrechtliche Forderung und die verjährt nach drei Jahren. Allerdings muss derjenige, der eine Forderung erhebt, diese auch beweisen. Und damit auch, dass der Schaden tatsächlich vor 6 Monaten von Dir verursacht wurde. Ich denke, dass das schwer wird.

    Da Deine Versicherung auch für das Abwehren unberechtigter Forderungen zuständig ist, kannst Du sie das machen lassen.

  • vor 10 Jahren

    Rechtlich denke ich unterliegt eine Forderung nach Schadensersatz der allgemeinen Verjährung. Ansonsten ist die Sache lachhaft und unglaubwürdig. Das wird keine Versicherung übernehmen. Der Mensch kann ja zwischenzeitlich schon eine Vielzahl neuer Unfälle gehabt haben.

  • Mike M
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Damit würde ich zu meiner Versicherung gehen und klären was man da machen kann. Einen Schaden am Scheinwerfer bemerkt man ziemlich schnell (wenn man im Dunklen fährt) Klingt für mich eher nach einem späteren Schaden.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ich denke mal deine Versicherung prüft sowieso die Rechtmäßigkeit dieser Forderung. Ab 1500,-€ sollte er zudem ein Gutachten vorlegen können, von damals versteht sich. Ruf mal deinen Sachbearbeiter die geben dir gut und gerne Auskunft über die Sachlage.

    UND

    Hier im Forum gibt es doch einen staatlich geprüften XXX der immer alles sehr gut weiß... warte mal dessen Antwort ab. Er hat meist den Durchblick... hoffe er schreibt etwas hierzu.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 10 Jahren

    Ich bin nicht sicher, ob es da genaue Zeiten gibt, kann mir aber nicht vorstellen, dass er damit jetzt durchkommt. Gerade einen Schaden am Scheinwerfer müsste er eigentlich schneller bemerkt haben und du schriebst ja, dass damals kein sichtbarer Schaden war. Einen kaputten Scheinwerfer und eine kapute Stoßstange hättet ihr ja wohl gesehen.die Schäden müssen also später entstanden sein. Falls ihr einen Zeugen hattet, würde ich den nochmal ansprechen. Bei so viel Zeit dazwischen kann er ja jede Menge anderer Unfälle gemacht haben. Da muss er wohl in die Röhre gucken.

  • vor 10 Jahren

    Im Zweifel einen Anwalt nehmen. Aber eigentlich bist du aus der Nummer raus, denn solche Schäden sind sofort zu reklamieren. Wie z.B. auch bei Schäden in einer Waschanlage. Fährst du nach Hause und bemerkst da einen Schaden, hast du im Anschluss keine Chance bei der Waschanlage.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.