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Wie beurteilt ihr diesen Fall? (Dienstleistungsauftrag s.D.)?

Ich weiß, es ist ein langer text. Bitte trotzdem alles lesen, ist die Fallbeschreibung :-)

Eheleute E. benötigen einen Handwerker, der beim Küchenaufbau helfen soll. Person P empfiehlt daraufhin Handwerker H.

Handwerker H. macht ein schriftliches Angebot, für eine Anfahrtspauschale von 20,- € und einem Stundensatz von 29,- € beim Küchenaufbau helfend dabei zu sein. Voraussetzung ist, dass Eheleute E. alle Küchenmöbel vormontieren und das sämtliches Material vor Ort zu sein hat. Eheleute E. nehmen diese Angebot an und beauftragen H. Ein Durchführungstermin soll noch gefunden werden. H. bittet darum, den Termin so früh wie möglich bekannt zu geben, da er aufgrund der momentanen Auftragslage seine Zeit knapp bemessen sei. Herr E. sichert eine frühzeitige Bekanntgabe des Termins zu.

Eheleute E. bestellen daraufhin eine Küche und warten auf die Lieferung. Außerdem soll der Küchenraum vor dem Aufbau noch gestrichen und mit Tapetenschutz versehen und kleine Elektrikerarbeiten durchgeführt werden.

H. ruft derweil zweimal an und fragt, ob es schon einen Aufbautermin gäbe. E.s sagen ihm, dass es noch keinen gäbe. Nachdem die Küche geliefert wird, beginnen E.s mit dem Vormontieren der Küchenmöbel wie vereinbart. Da beide berufstätig sind, können sie diese Arbeiten nur am Wochenende unter Berücksichtigung der Ruhezeiten erledigen. Dementsprechend langsam gehen die Arbeiten voran. H. ruft derweil erneut an und fragt, ob es schon einen Aufbautermin gäbe. Frau E. teilt ihm am Telefon mit, dass ein Termin noch nicht abzusehen sei, da sie und ihr Mann die Vorarbeiten nur am Wochenende durchführen könnten. H. versteht das und bittet erneut um rechtzeitige Bekanntgabe eines Termins. Frau E. sichert dies erneut zu und verspricht, einen Termin mit mindestens vier Wochen Vorlaufzeit durchzugeben. Herr H. ist damit einverstanden. Frau E. fragt nach Kapazität von möglichen Folgeaufträgen, Fenster und Türen des Hauses müssten gestrichen und gewartet werden. H. sagt hier, dass dies möglich sei.

Einige Zeit später schreibt H. eine Mail, dass er von P erfahren hätte, dass E.s den Auftrag anderweitig vergeben hätten und er deshalb eine Rechnung über eine Stornogebühr schreiben würde. Herr H. schreibt daraufhin zurück, dass es sich dabei um ein Missverständnis handeln müsse, da der Auftrag an niemanden vergeben wurde und auch die Küche noch nicht aufgebaut sei. H. schickt daraufhin trotzdem eine Rechnung über 150,- € Stornogebühr.

Herr H. schreibt darauf hin erneut, dass er die Rechnung nicht zahlen werde, da es an der Grundlage fehle, da er den Auftrag nie storniert hätte. H schreibt daraufhin zurück, dass er die Rechnung zurückziehen werde, sobald der Auftrag gelaufen sei.

Am Tag darauf schickt Herr H. einen Brief per Post, in dem er der gestellten Rechnung förmlich und fristgerecht widerspricht. Als Begründung gibt er an, dass der Betrag von 150,- € nicht näher aufgeschlüsselt und daher nicht nachvollziehbar sei. Weiter hat H. keinen Schaden nachgewiesen, weswegen eine Stornogebühr nicht gerechtfertigt sei. Außerdem hat H. auf die Stornogebühr eine MwSt. berechnet, die ihm jedoch gar nicht erhoben wird, da kein echter Austausch (Dienstleistung gegen Geld) stattfand. Darüber hinaus weißt E noch einmal darauf hin, nicht storniert zu haben und deshalb auch keine Bereitschaft habe, eine Stornogebühr zu bezahlen. Er bittet H. noch einmal die Rechnung bis zu einem bestimmten Datum zurückzuziehen, dann würde er den Vorfall vergessen und der Auftrag könne wie geplant abgewickelt werden.

Die Frist verstreicht jedoch, ohne dass H. sich diesbezüglich gemeldet hat. E.s sind enttäuscht und fühlen sich über den Tisch gezogen und möchten nun H. nicht mehr beauftragen, da sie kein Vertrauen mehr zu ihm haben. Allerdings befürchten sie, dass wenn sie nun tatsächlich stornieren, auch wirklich eine Stornogebühr fällig werden würde.

Dürfen Eheleute E. nun den Auftrag stornieren, ohne Stornogebühr zahlen zu müssen, weil die Stornierung aufgrund des Verhaltens von H. erfolgte und durch die Auftragnehmer nicht verschuldet wurde. Ist ein gestörtes Vertrauensverh��ltnis ein Grund, einen Auftrag zurückzuziehen? Gibt es dazu bereits Urteile, auf die sich Eheleute H. beziehen können?

Falls noch was unklar ist oder es Rückfragen gibt, bitte einfach stellen, ich schieb dann in den Details nach.

Danke schonmal allen Antworten!

Update:

@Curlybe: Das Angebot (29,- €/h zzgl. 20,- € Anfahrt) wurde per Mail gemacht und dieser Auftrag dann per Mail schriftlich erteilt und wird auch von Familie E. nicht bestritten. Aber ein Vertrag in dem weitere Details festgehalten wurden, existiert nicht, auch keine AGB.

Update 2:

@.**.: Es war kein Geschäft per Handschlag sondern ein schrieftliches Angebot und eine schriftliche Auftragserteilung. Das wird auch von keiner Seite bestritten. Grundlage für die Rechnung ist die angenommene Stornierung, die bestritten wird.

Die Einwände der zeitlichen Verzögerung sind berechtigt. Allerdings haben die E.s bereits beim Einholen des Angebots darauf hingewiesen, dass die Durchführung nicht im selben Halbjahr stattfinden wird und H. erklärte sich aufgrund seiner knapp bemessenen Zeit gern damit einverstanden. Eine Frist wurde bewusst von beiden Seiten nicht vereinbart.

Unabhängig davon ist die Verzögerung nicht von den E.s verschuldet, sondern durch verschiedene Faktoren verursacht worden, die durch die E.s nicht beeinflusst werden konnten. Da H. jedoch bei jedem Gespräch sagte, es sei kein Problem, wenn noch kein Termin gefunden werden könne, weshalb die E.s die Gründe für die Verzögerung nicht weiter offenlegten. Kann ich dann davon ausgehen, dass die Verzögerung kei

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Ich würde sagen, dass Handwerker H. vertragsbrüchig geworden ist und dass er somit keine Stornogebühr verlangen darf.

  • vor 10 Jahren

    Hat das Ehepaar E. einen schriftlichen Vertrag mit dem Handwerker abgeschlossen?

  • vor 10 Jahren

    Das ist alles Pippifax - keiner hat hier Ansprüche gegen den anderen, es ist kein Schaden entstanden, niemand kann irgendetwas verlangen.

  • Sie dürfen ohne Kosen stornieren, das das Verrauensverhältniss nachhalig gestört ist.

    Ausserdem sollten Sie von Herrn H. eine schrifliche Erklärung einfordern an wen der Auftrag vergeben worden sei.

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  • .**.
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Hab´ keine Lust, deine Aufgaben zu machen, aber man sollte sich mal die Frage nach dem Verschulden stellen. Angebote sind meistens nicht unbefristet, und auch bei Aufträgen gibt es normalerweise eine Frist, innerhalb derer beide Vertragspartner ihrer Verpflichtung nachkommen müssen. Im Fall scheitert die Ausführung an der Lahmarschigkeit der E´s. Wie viele Wochenenden brauchen die denn, um ein paar popelige Möbel vorzumontieren, und wieso können sie H keinen Ausführungstermin nennen, wenn die Möbel schon da sind und der Termin mindestens 4 Wochen vorher bekannt gegeben werden muss?

    Nachdem H mehrfach `gemahnt´ hat, von E´s aber ständig vertröstet wurde, tritt er vom Vertrag zurück. Das ist sein gutes Recht ( BGB ), ebenfalls sein gutes Recht ist es, die von ihm bereits in Anspruch genommene Arbeitszeit in Rechnung zu stellen. Er hat das angekündigt, und spätestens dann hätten E´s ihm einen Ausführungstermin nennen können, was sie ebenfalls nicht getan haben. Das Verschulden liegt bei den schlunzigen Eheleuten E. H wird das allerdings nachweisen müssen, und wenn es nichts schriftliches gibt, könnte das schwierig sein. Allerdings: auch Geschäfte per Handschlag sind grundsätzlich rechtsgültig und wenn H das Vorliegen eines Vertrages konkludent glaubhaft machen kann, werden E´s in die Röhre gucken

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