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mietverträge gewonheitsrecht?
seit 53 jahren wohnen meine eltern in einem mehrfamilienhaus zur miete. obwohl im mietvertrag schneeräumung steht, mußten sie das nie machen. jetzt, beide gehen auf die 80, verlangt der sohn der eigentümerin, das sie schneeschüppen müssen.ist das rechtens. angeblich gibt es das gewonheitsrecht nicht mehr...
6 Antworten
- kwieenmumLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Ist korrekt. Entweder du nimmst es deinen Eltern ab oder deine Eltern bezahlen jemanden dafür, wenn sie es selbst nicht mehr schaffen.
"Gewohnheitsrecht" ist ein nicht auszurottendes Gerücht.
- HausverwalterLv 7vor 10 Jahren
Es heiÃt nicht Gewohnheitsrecht, sondern ist und war eine konkludente Handlung. Ein konkludentes (eindeutiges handeln) Verhalten ist nach so vielen Jahren als Vertragsänderung anzusehen. Das bedeutet, das die Eltern keine Räumungspflicht mehr haben.
Ungeachtet dessen würde ich dem Vermieter mitteilen, dass er nach dem Gesetz der Wirtschaftlichkeit einen Räumungsdienst beauftragen soll. Diese Kosten darf er dann auf alle Mieter umlegen. Sollte der VM es selbst oder der Hausmeister erledigen, muss er die MwSt von dem ortsüblichen Preis abziehen.
Sollte gerade der Eigentümer gewechselt haben, oder das Haus verkauft werden, ändert dies nichts am Mietvertrag oder "Vertragsänderungen" - § 566 BGB.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - horschLv 6vor 10 Jahren
Einige Gerichte verlangen von diesen die Bereitstellung eines Vertreters, ggf. einer Firma für die Schneeräumung (z.B. LG Kassel, WM 91, 580). Es existieren auch Urteile, die Senioren von der Schneeräumpflicht freistellen (z.B. LG Münster, WM 2004, 193).
Auch das Landgericht Hamburg (Az: 16 S 87/88) hat bereits am 11. Juli 1989 entschieden, dass ein dauerhaft zur Schneeräumung unfähiger Mieter die Freistellung verlangen kann. Für eine Ersatzkraft müsse der Mieter dann nicht sorgen.
Kommt es zu einem Unfall, weil der Mieter seine Pflichten vernachlässigt hat, erwarten ihn hohe Schadenersatzforderungen. Auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung ist möglich.
- Janet MLv 7vor 10 Jahren
Wie das rechtlich aussieht, kann ich dir nicht sagen, aber bei uns im Haus wohnen auch alte Leute und ein behinderter alleinstehender Mann.
Für uns andere Mieter ist es selbstverständlich, diese Leute vom Schneeräumen auszuschlieÃen, das machen wir mit.
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- SprendlingerLv 7vor 10 Jahren
Sei froh, dass inzwischen nichts passiert ist, sie hatten schon immer dafür haften müssen.
- MimiLv 7vor 10 Jahren
ja, das ist absolut richtig, die eigentümergemeinschaft kann sich einigen auf einen schneeräumdienst, (sollte sie ggf auch - weil hier versicherungsansprüche geltend gemacht werden könnten).
oder deine eltern ebauftragen jemanden damit, die verantwortung liegt aber (wenn keine firma) in der hand deiner eltern.