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Darf ein Lehrer das????????????
ein kind hat sein nintendo heimlich mit in die schule genommen, ein lehrer nimmt es ihm in der pause ab. als die eltern es zurückfordern will er es als beweisstück behalten. es war ein altersgerechtes spiel drin. was kann man da unternehmen.
zu einigen hier: warum soll ich bitte was erfinden?
und zum niveu mein sohn ist gut in der schule
wie alt bist du denn wenn du noch nicht mal eine frage vernünftig beatworten kannst.
14 Antworten
- Janet MLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Klar hat er das zurückzugeben!
Ansonsten ists Unterschlagung!
Beweisstück? Wofür? Kriminelle Handlung? ;-)
- Anonymvor 10 Jahren
Also behalten darf der Lehrer es nicht, so viel ist klar.
Allerdings: Meiner Tochter wurde mal das Handy abgenommen ("kann ich doch nicht dafür, dass da ne sms kam!") und ich habe das Gerät erst nach mehreren Tagen abgeholt und der Schule dies auch am Abnahmetag telefonisch mitgeteilt. Meine Tochter wusste das schon immer: Nimmt sie etwas mit, was nicht gestattet ist oder ausgeschaltet zu sein hat im Unterricht, dann renne ich nicht sofort los und besorge ihr Das wieder.
- Grüner HandkäsLv 7vor 10 Jahren
Karla, ich möchte dir gerne hundert Daumen hoch
geben, wenn ich könnte....du hast vollkommen Recht !
- ?Lv 7vor 10 Jahren
Beabsichtigt er einen Prozess anzustrengen, für den er Beweisstücke benötigt? Man sollt ihm juristische Nachhilfe geben ...
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- NoLuLv 4vor 10 Jahren
MOMENT MAL TE
Oben steht EIN KIND , nicht MEIN KIND...und NIVEAU wird so geschrieben
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Ich möchte nicht das Niveau der Eltern und des Kindes wissen. Recht so !
- Ratgeber34Lv 6vor 10 Jahren
Er darf dem Kind zwar den Nintendo während der Schulzeit abnehmen und auch im Unterricht ist das nicht gestattet, muss ihn dem Kind aber nach der Schule zurückgeben, wenn alles so harmlos war, wie du es geschildert hast. Der Lehrer hat nicht das Recht, über die Schulzeit hinaus Eigentum des Schülers ohne Erlaubnis zu behalten. Warum nehmen Kinder eigentlich Nintendos mit in die Schule? Haben die heute in der Schule nichts zu arbeiten?
- exenterLv 7vor 10 Jahren
Der Lehrer nimmt sich zu wichtig und überschreitet seine Befugnis. Die Beschlagnahme von Beweisen obliegt allein der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft.
- Anonymvor 10 Jahren
glaube nicht das er das darf
- Mike MLv 7vor 10 Jahren
Er darf es im Unterricht einkassieren
Er darf es nicht einbehalten nach Schulschluss, das wäre Unterschlagung