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Aufzug defekt - Recht auf Mietminderung?

Hallo,

ich wohne im 8. Stockwerk. Seit mehr als einer Woche ist der Aufzug defekt. Ich war gestern bei der Geschäftsstelle und habe nachgefragt, ob mir eine Mietminderung zusteht. Mir wurde "nein" gesagt und dass der Fahrstuhl noch am selben Tag repariert wird. Nun ist ein Tag vergangen und der Fahrstuhl funktioniert noch immer nicht. Ich will denen jetzt einen (un-)freundlichen Brief schreiben und eine Mietminderung beantragen. Kennt ihr irgendwelche Paragraphen, auf die ich mich stützen könnte? Ich wohne in Hamburg, falls das von Bedeutung ist. Finde nur irgendwelche Gesetze mit "AG Bremen", "LG Potsdam" etc. Darum bin ich mir nicht sicher.

Update:

bezieht sich die Mietminderung auf die komplette Miete oder auf den Zeitraum, in dem der Fahrstuhl defekt ist?

5 Antworten

Bewertung
  • Lene
    Lv 6
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Eine Mietminderung beantragt man nicht, man kündigt sie an.

    Du darfst nicht fragen, ob du die Miete kürzen darfst .- du musst es TUN.

    ---

    Natürlich kannst du nur für die Zeit kürzen, in der du beeinträchtigt bist.

  • vor 10 Jahren

    Urteile aus vergleichbaren Fällen: Aufzug defekt: Funktioniert der Aufzug nicht, darf der Mieter, der in der 4. Etage woht, eine Mietminderung von 10% vornehmen (AG Berlin-Schöneberg, aus GE 1990, S. 423).

    Ist der Fahrstuhl defekt, berechtigt dies den Mieter, der im 4. Stock seine Wohnung hat, zu einer Mietminderung in Höhe von 10% (LG Potsdam, Az. 2 C 484/89).

    Eine Mietminderung wird nicht beantragt, sondern schriftlich (am besten Einschreiben mit Rückschein) angekündigt und nach Einräumung einer angemessenen Frist (hier würde ich 5 Werktage ansetzen, da der Fahrstuhl schon so lange kaputt ist) einfach vorgenommen. Wenn Du Deinen Vermieter fragst, ob Du weniger zahlen darfst, sagt der natürlich "nein". Kein guter Plan.

    Also ankündigen mit Fristsetzung, Frist abwarten, dann weniger Miete überweisen. Nachdem Du gar im 8. Stock wohnst, kündige eine Mietminderung von 15% an.

    Nachtrag: Du ziehst in jedem Monat 15% der Kaltmiete ab, in dem der Fahrstuhl nicht funktioniert.

    Rückwirkend mindern geht nicht, da Du eine Frist zum Abstellen des Mängels gewähren musst.

    Nachtrag für Janet M: Danke für den Hinweis; das war mir noch nicht bekannt.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Mein Bruder wohnt im 13 Stock ., Wegen mutwilliges zerstören des Fahrstuhls ( Brand ) gibt es keinen Fahrstuhl mehr , sondern es wurde ein Gerüst aufgebaut . 3 5 € MieteMinderung im Monat .

    Der Fahrstuhl muß noch gebaut werden und das kann 9 Monate dauern . Die Gesellschaft hat es freiwillig angeboten , die Miete zu kürzen !

  • vor 10 Jahren

    Grundsätzlich ist Mietminderung nach Fristsetzung möglich. Die Frist soll angemessen sein, in Deinem Fall etwa 4-6 Tage.

    Aber ziehe nicht mehr als 10% der Miete ab, sonst könnte der Schuss nach Hinten losgehen. WArmmiete - 10% geteilt durch 30, das ist der Tagessatz. Glaube mir aber, dass das bei der Geschäftsstelle kein Alarm auslöst.

    Mietminderung wird nur von Gericht festgelegt und jeder FAll sieht anders aus. Somit handeln auch alle Gerichte unterschiedlich in der Höhe.

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  • vor 10 Jahren

    Ich möchte noch hinzufügen, dass es ein neues Urteil zur Mietminderung gibt.

    Mietkürzungen werden von der Bruttomiete- Warmmiete aus vorgenommen, nicht von der Kaltmiete:

    "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Berechnung einer Mietminderung von der vereinbarten Brutto-Warmmiete auszugehen ist. Zur Miete, die gemindert werden kann, gehören also die so genannte Grundmiete und die Zahlungen für die kalten Betriebskosten sowie für die Heizkosten."

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