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wie wird gemeinsamer strom und wasserverbrauch berechnet?

ich habe folgendes problem,

ich wohne seit märz 2011 in einer wohnung ca,60qm wo für mich und dem vermieter ein gemeinsamer stromzähler und eine gemeinsame wasseruhr vorhanden ist.ich zahle für wasser,strom und heizung monatlich 160 € und nun will der vermieter 420 € nachzahlung von mir haben und in zukunft 70 € mehr also 230 € haben.

ist das rechtens und wie wird das berechnet? bitte dringend um hilfe,danke im vorraus.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Du hast von Anfang an akzeptiert, dass du keinen separaten Wasser- und Stromzähler für deine Wohnung hast? Demnach müsste dir der Vermieter auch eröffnet haben, nach welcher Art Schlüssel er den Verbrauch berechnen wird (stets 50% Prozent, nach Wohnfläche, nach Personenanzahl). Alle Versionen sind denoch nicht rechtens, denn du hast auf deinen Verbrauch überhaupt keinen Einfluss, kannst auch den Verbrauch deines Vermieters nicht beeinflussen.

  • vor 10 Jahren

    Alle Rechenarten versagen, da man nicht weiß wer wie viel in Anspruch nimmt. Die Lösung liegt bei separaten Zählern für beides. Das ist technisch einfach machbar und auch bezahlbar und dann ist Ruhe.

  • vor 10 Jahren

    Das ist echt übel. Hatte ich auch mal. Ich, alleine, selten zu Hause - wenig Verbrauch. Der 2 Mieter mit Frau und 2 Kinder, arbeitslos, immer zu Hause - viel Verbrauch. Da musste ich auch fett nachzahlen, weil ich es auch erst zu spät gemerkt hatte.

    Trotzdem kann es nicht sein, das du schon 420€ nachzahlen sollst. Und der 2. Mieter auch? Dann muss er ja eine Nachzahlung von 840€ erhalten! Kaum vorstellbar. Lass dir die Kostenabrechnung vorlegen und gehe zum Mietschutzbund (kostet ca. 60€ im Jahr/sogar in Raten zahlbar).

    Der Vermieter,der ja selber die 2. Person im Haus wohnt, will dich nur abkassieren. Er zahlt sicher gar nix, und du zahlst für ihn mit.

    Ich habe 70qm², zahle 150€ Nebenkosten und kriege fett was wieder.

    Wasser ist im Schnitt mit höchstens 12€ im Jahr zu rechnen.

    Auf jeden Fall muss du dir die Aufstellung der Kosten geben lassen. Ich vermute wirklich, das er dir SEINE Kosten mit auferlegt.

    Wieso will er jetzt eine Nachzahlung??? Es wird jährlich abgerechnet!

    Irgendwas stimmt da nicht!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Wasser kann er nach Personen abrechnen, aber für Strom kannst du auf einem eigenen Zähler bestehen. Tipp: hol dir ein Strommeßgerät von den Stadtwerken zur Leihe und miss alle deine Geräte durch und schätze deinen ungefähren Verbrauch danach.

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  • vor 10 Jahren

    Auf einem getrennten Stromzähler kannst Du bestehen, bei einem Altbau aber nicht auf einer eigenen Wasseruhr. Man rechnet, wie im Mietvertrag vereinbart entweder nach qm oder Personen ab. Im Mietvertrag sollte eine Abrechnungssschlüssel stehen, oder ist alles mit der Miete abgegolten?

  • vor 10 Jahren

    Da könnt ihr euch streiten. Normalerweise müsste der Vermieter einen separaten Zähler für deine Wohnung installieren lassen. Die Nachzahlung kommt mir ein wenig spanisch vor, muss ich ehrlich sagen, denn wenn du erst seit März da wohnst, kann das sein, dass eine Nachzahlung ansteht, aber dann wär's ca. die Hälfte. Die 420 sind vermutlich für ein ganzes Jahr. (Sowas in der Größenordnung musste ich auch bezahlen, wobei das Haus mir gehört, aber e.on Bayern ganz schön teuer geworden ist.) Auch die 70 würde ich runterhandeln, denn im Sommer heizt man nicht, aber an den Stromkosten kommst du nicht vorbei. Mach aus den 420 also 210 und aus den 70 45, so als Verhandlungsbasis.

  • Ralf
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Der Verbrauch wird geteilt durch vorhandene Quadratmeter und die Bewohner.

    Wenn Du und Dein Vermieter die gleiche QM-Zahl und Bewohnerzahl haben durch 2.

    Ansonsten Deine QM und Du, Die QM des Vermieters, z.B. 120, und die Bewohner dessen Wohnung, sagen wir mal 3, teilt man die Abrechnung zuerst durch 3 (60 + 120 = 180 QM) und dann durch 4 (Bewohner). Dann hättest Du 1/12 der Kosten zu tragen.

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