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Handel ich juristisch gesehen vorsätzlich oder fahrlässig wenn ich an HALLOWEEN meine Nachbarin erschrecke ...?
10 Antworten
- eulenspiegelxxLv 5vor 10 JahrenBeste Antwort
Das Erschrecken ist vorsätzlich, weil es durch Dein Wissen und Wollen geschieht (Vorsatzdefinition). Wenn durch das Erschrecken der Tod eintreten würde, wäre es bedingter Vorsatz, weil Du den Tod billigend in Kauf genommen hast, weil Du mit ihm rechnen konntest. Als laß den ......, dann brauchst Du Dir auch rechtlich, über mögliche Folgen, nicht den kopf zerbrechen.
Quelle(n): juristische Kenntnisse - ?Lv 7vor 10 Jahren
Bei deinem Aussehen ...?
Fahrlässig ist es, wenn sie dich zufällig sieht. Vorsätzlich ist es, wenn du sie anschaust. Und zwar ganzjährig ...
- exenterLv 7vor 10 Jahren
Vorsatz oder Fahrlässigkeit hängen von der Absicht des Betreffenden ab. Gehst Du mit dem Ziel zu jemanden, um ihn zu erschrecken handelst du vorsätzlich. Bist Du aber ahnungslos und ohne jede Absicht zum Erschrecken auf dem Heimweg und um die Ecke kommt jemand, der sich vor dir erschreckt, so handelst Du fahrlässig. Es war in dem Fall nicht deine Absicht.
- Ruth SLv 6vor 10 Jahren
Das Hauptziel ist:
$ 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und
zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
"Jeder hat sich so zu verhalten, dass er keinen andern behindert,
oder nach den Umständen beästigt."
Akzeptieren das innerlich Verwahrloste?
Wo die Freiheit und Lebensqualität Deines Nachbarn beginnt, hört Deine
Freiheit nachhaltig auf.
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- Anonymvor 10 Jahren
Von denen gibt es unter Umständen, je Menge saueres, :) , Grüsse :)
- vor 10 Jahren
Wenn dir bekannt ist, dass deine Nachbarin gesundheitlich sehr angeschlagen ist, dann ist es vorsätzlich.
- vor 10 Jahren
Nun, gehst du mit Absicht auf deine Halloween-Runde? Oder nur versehentlich?
Du kannst im mittleren Europa nicht davon ausgehen, dass du von den Nachbarn erwartet wirst, weil diese Aktion hier noch nicht wieder eingebürgert ist.
Also sei vorsichtig. Nicht nur mit Avada Kedavra kannst du jemand tödlich ängstigen.
- vor 10 Jahren
ja mach mal ... du kannst uns ja hinterher BERICHT erstatten ...
lg strangelove
- Anonymvor 10 Jahren
Vorsätzliches Erschrecken deiner Nachbarin muss dir erst mal nachgewiesen werden, dann kannst du wegen Körperverletzung oder sogar Mord (Herzinfarkt) bestraft werden.
- BillyLv 5vor 10 Jahren
am liaba waar ma´s wann´s mi zwinga daat´st ... wart ers amal bis ma drüben san .. no wär´st scho sehg´n wast´d abkriegst