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Handel ich juristisch gesehen vorsätzlich oder fahrlässig wenn ich an HALLOWEEN meine Nachbarin erschrecke ...?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Das Erschrecken ist vorsätzlich, weil es durch Dein Wissen und Wollen geschieht (Vorsatzdefinition). Wenn durch das Erschrecken der Tod eintreten würde, wäre es bedingter Vorsatz, weil Du den Tod billigend in Kauf genommen hast, weil Du mit ihm rechnen konntest. Als laß den ......, dann brauchst Du Dir auch rechtlich, über mögliche Folgen, nicht den kopf zerbrechen.

    Quelle(n): juristische Kenntnisse
  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Bei deinem Aussehen ...?

    Fahrlässig ist es, wenn sie dich zufällig sieht. Vorsätzlich ist es, wenn du sie anschaust. Und zwar ganzjährig ...

  • vor 10 Jahren

    Vorsatz oder Fahrlässigkeit hängen von der Absicht des Betreffenden ab. Gehst Du mit dem Ziel zu jemanden, um ihn zu erschrecken handelst du vorsätzlich. Bist Du aber ahnungslos und ohne jede Absicht zum Erschrecken auf dem Heimweg und um die Ecke kommt jemand, der sich vor dir erschreckt, so handelst Du fahrlässig. Es war in dem Fall nicht deine Absicht.

  • Ruth S
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Das Hauptziel ist:

    $ 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und

    zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

    "Jeder hat sich so zu verhalten, dass er keinen andern behindert,

    oder nach den Umständen beästigt."

    Akzeptieren das innerlich Verwahrloste?

    Wo die Freiheit und Lebensqualität Deines Nachbarn beginnt, hört Deine

    Freiheit nachhaltig auf.

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Von denen gibt es unter Umständen, je Menge saueres, :) , Grüsse :)

  • vor 10 Jahren

    Wenn dir bekannt ist, dass deine Nachbarin gesundheitlich sehr angeschlagen ist, dann ist es vorsätzlich.

  • vor 10 Jahren

    Nun, gehst du mit Absicht auf deine Halloween-Runde? Oder nur versehentlich?

    Du kannst im mittleren Europa nicht davon ausgehen, dass du von den Nachbarn erwartet wirst, weil diese Aktion hier noch nicht wieder eingebürgert ist.

    Also sei vorsichtig. Nicht nur mit Avada Kedavra kannst du jemand tödlich ängstigen.

  • ja mach mal ... du kannst uns ja hinterher BERICHT erstatten ...

    lg strangelove

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Vorsätzliches Erschrecken deiner Nachbarin muss dir erst mal nachgewiesen werden, dann kannst du wegen Körperverletzung oder sogar Mord (Herzinfarkt) bestraft werden.

  • Billy
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    am liaba waar ma´s wann´s mi zwinga daat´st ... wart ers amal bis ma drüben san .. no wär´st scho sehg´n wast´d abkriegst

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