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SMS als Mietvertrag gültig ?

Hallo,

ich habe für mich eine Wohnung gefunden und per sms zugesagt. Nach drei Tagen habe ich von meinem Chef erfahren, dass ich an einem Trenee Programm teilnehmen und folglich verreisen soll. Ich habe den Vertrag ununterschrieben zurück verschickt. Der Viermieter hat mir darauf geantwortet, dass der Vertrag durch sms zustande kommen soll und ich den Vertrag erst nach 3 Monaten ablösen kann bzw einen neuen Mieter finden. Was kann ich tun ? Wo steht das Gesetzt ?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Um einen Mietvertrag abzuschließen reicht eine mündliche Vereinbarung. Eine Schriftform ist nicht erforderlich.

    http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/muendliche...

    Du hast mit deiner SMS den Mietvertrag wirksam abgeschlossen. Dein Vermieter ist also im Recht. Du kannst nur noch sehr schnell mit Einwurfeinschreiben (!) deinen Vertrag kündigen. Die Kündigung muss am 3. Werktag des Nov bei deinem Vermieter eingegangen sein, dann hast du zum Ende Januar gekündigt. Für die Kündigung ist die Schriftform erforderlich.

    Einwurfeinschreiben deshalb, damit du den Zugang des Schreibens nachweisen kannst und der Vermieter bei gewöhnlichem Einschreiben den Brief nicht erst zu spät bei der Post abholt. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, an dem dein Vermieter das Schreiben erhalten hat. Achtung, der 1. Nov ist in manchen Bundesländern Feiertag!

    Beim Einwurf in den Briefkasten des Vermieters gilt das Schreiben als angekommen und erhalten. Wenn der Brief erst von der Post abgeholt werden muss, dann gilt der Tag der Abholung als Tag der Zustellung. Dein Vermieter hat bei normalem Einschreiben 7 Tage Zeit, den Brief abzuholen, wenn du heute kündigst und der Vermieter die 7 Tage ausschöpft, gilt die Kündigung erst zu Ende Februar. Darum Einwurfeinschreiben.

    Schade für dich, dass die Sache so gelaufen ist, aber leider hat dein Vermieter Recht.

    GB

    @Sprendlinger:

    > Hast Du nicht einen Zeugen, der bestätigt,

    > dass die Kündigungsfrist nur ein Monat ist.

    Keine gute Idee, wenn das nicht wirklich vereinbart war. Warum nicht?

    1. Wird kein Richter glauben, dass der Vermieter einem Mieter ohne Not eine verkürzte Kündigungsfrist einräumt.

    2. Würde der Zeuge im Zweifel vor Gericht dazu befragt und vorher über die Folgen einer Falschaussage belehrt. http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html Spätestens dann knicken Gefälligkeitszeugen ein. 3 Monatsmieten zu zahlen dürfte preiswerter sein, als auf diese Weise einen Prozess zu verlieren. Zumal das auch für den Fragesteller Folgen haben dürfte: http://dejure.org/gesetze/StGB/160.html

    @ToWo:

    > Wie in Gummibärchens Link zu lesen ist, gilt

    > automatisch BGB, also sind z. B. Nebenkosten

    > Sache des Vermieters.

    Steht da nicht. Da steht:

    "Bei einem mündlichen Vertrag gelten – wenn nicht zusätzlich anders vereinbart – die gesetzlichen Regelungen des BGB."

    Da aber heute praktisch alle Mietverträge die Betriebskosten dem Mieter auferlegen, also etwas anderes vereinbaren, wird ein Gericht auch hier annehmen, dass das in der Mietvereinbarung geschehen ist. Dann hat der Vermieter noch das Exemplar des schriftlichen Mietvertrages, das der Fragesteller ununterschrieben zurückgesandt hat. Da dürften genau die Vereinbarungen enthalten sein, die ursprünglich vorgesehen waren. Wenn der Vermieter noch eine Kopie der Wohnungsanzeige beilegt, dürfte das für den ersten Beweis reichen, dass der Mieter für die Betriebskosten der Wohnung aufzukommen hat. Nun müsste der Fragesteller seinerseits den Beweis antreten, dass das anders vereinbart war. Das wird praktisch unmöglich werden.

    Da herauszukommen wird für den Fragesteller sehr problematisch werden. Auch wenn Gerichte zumeist mieterfreundlich urteilen: hier hat der Vermieter definitiv die besseren Karten. Ob der Vermieter allerdings den Rechstweg einschlägt, ist eine andere Frage. Wenn, dann stehen seine Sterne gut.

    Bleibt als Rat an den Fragesteller nur, so schnell wie irgend möglich zu kündigen. Es ist sogar zu überlegen, ob der Fragesteller die Kündigung nicht, zusammen mit einem Zeugen, persönlich in den Briefkasten des Vermietes steckt. Am besten noch heute oder morgen. Dann gilt die Kündigung als zugegangen. Mit Feiertag am 1. Werktag nach Monatsanfang, ohne am 2. Werktag. Bis zum 3. Werktag ist Zeit. Es eilt also.

    Der Fragesteller muss sich ausrechnen, ob die Reise zum Briefkasten des Vermieters lohnt. Es geht um eine Monatsmiete.

  • ?
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    nein, definitiv ist das unsinn.

    der vertrag ist nicht unterschrieben und damit bist du nicht gebunden.

  • vor 10 Jahren

    SMS, Email etc. sind keine gültige Basis für einen Vertrag. Der kann dich mal am ***** lecken ;-)

    Nur was deine ECHTE Unterschrift hat ist ein Gültiger Vertrag.

    Könnte ja jemanden sein Handy klauen und den dann 500 Autos per SMS kaufen. Das geht aber nicht. Steht glaub ich sogar im Verbraucherschutz

  • vor 10 Jahren

    Mach Dir keine Sorgen, eine SMS ist keine Willenserklärung zu einem Vertrag, lediglich eine Absichtserklärung einen Vertrag zu schließen.

    Von daher ist dadurch kein Mietvertrag entstanden.

    Quelle(n): §§ 126, 127 BGB
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  • Mimi
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    blödsinn

    nein gilt nicht. du bist keine mieterin. ver "vermieter" lügt.

    andersrum, es gilt ja auch keine mietkündigung per sms, google mal danach, das passt ja zusammen.

    schriftlich ist richtig. sms gilt nicht, keine ID authentifizierung. brauchst überhaubt nicht zu reagieren, der macht nur wind und versuchts eben mal.

    lass ihn, spätestends wenn tatsächlich (würde mich wundern, eeeecht wundern) was vom RA kommt, rufst du deine rechtschutz an oder gehst gleich zu einem anwalt, der schreibt dir schnell was, ist auch nicht so teuer wenn du keine versicherung hast.

    bleib ruhig, beschäftige dich mit was sinnvollem.

  • vor 10 Jahren

    Die Zusage per SMS ist nicht rechtswirksam.

    Du umgekehrt hast dich aber ja darauf verlassen, das dir der Vermieter die Wohnung wirklich "gibt".

    Auch wenns dich Geld kostet - fair wäre es schon, zu seinem Wort zu stehen! Pacta sunt servanda !

  • vor 10 Jahren

    Wenn du jedoch den Mietvertrag als geschlossen ansiehst, denk daran, dass du nur die Grundmiete zahlst. Wie in Gummibärchens Link zu lesen ist, gilt automatisch BGB, also sind z. B. Nebenkosten Sache des Vermieters.

    In deiner SMS wird ja wohl nicht im Detail irgendetwas anderes drinstehen.

  • vor 10 Jahren

    Drehe den Spieß um. Es handelt sich dann ja um einen mündlichen Vertrag. Hast Du nicht einen Zeugen, der bestätigt, dass die Kündigungsfrist nur ein Monat ist.

  • vor 10 Jahren

    Du hast per SMS schriftlich deine Zustimmung gegeben!

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