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Wohnung untervermieten. Problemlos durchführbar?

Bin Student, zur Zeit sehr oft bei meiner Freundin, die bei mir quasi um die Ecke wohnt.

Habe nun überlegt meine eigene Wohnung für einen Zeitraum unterzuvermieten. Was muss ich dabei beachten?

Es ist eine sehr günstige Wohnung. Kann ich etwas mehr (30€) verlangen, als die tatsächliche Miete ist?

Müssen die "Einnahmen" versteuert werden (als Student, Bafög etc.)?

Hat jemand eventuell ne schöne übersichtliche Seite, wo fast ALLE wichtigen Fragen beantwortet werden?

Update:

Hallo Mitglied "Aus". Bitte antworten, wenn man sich damit etwas auskennt! Habe nun nämlich erfahren, dass es normal ist für eine möblierte Wohnung mehr zu verlangen.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Grundsätzlich ist es von der Erlaubnis des Vermieters abhängig. Er kann nichts dagegen haben, wenn Du vernünftige Gründe vorbringt. Da Du möbliert vermietest kannst Du mehr verlangen. Die Einnahmen sind nicht immer steuerpflichtig. Frage einen Steuerberater. Du musst aber für alles aufkommen was der Untermieter anstellt. Denke daran, je nach dem kannst du auch nicht zurück kommen wenn es mit der Freundin kracht.

  • vor 10 Jahren

    Wenn die Wohnung möbliert ist kannst du natürlich etwas mehr verlangen, denn die Möbel die darin stehen werden ja "abgewohnt".

    Allerdings MUSST du vorher deinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Nur mit seinem Einverständnis darfst du die Wohnung untervermieten. Machst du das nicht, hat der Vermieter, wenn er es erfährt, die Möglichkeit dir zu kündigen. Dann verliert nicht nur dein "Untermieter" sein zu hause sondern auch du.

    Stell dir das so vor: Du besitzt ein Auto und verleihst es an einen sehr guten Freund. Der wiederum verleiht das Auto an einen dir völlig Fremden weiter. Ohne dich vorher zu fragen. Was würdest du dann über deinen guten Freund denken?

  • Fred
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Ob du überhaupt untervermieten darfst, danach musst du doch deinen Vermieter fragen. Die Wohnung gehört dir ja nicht.

  • vor 10 Jahren

    Wie alle schon schrieben brauchst Du die Zustimmung des Vermieters. Mieteinnahmen sind im Steuerrecht "sonstige Einnahmen" unterliegen der Einkommensteuer.

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Vermieter fragen, es ist seine Wohnung.

    Und wie bist du denn drauf, mehr Geld dafür verlangen, ätzend...

    - vermutlich ist der Vermieter eh nicht einverstanden, weil es rechtlich einfach schwierig werden kann wenn was ist (Waschmasch.ausgelaufen, Beschädigungen am Boden oder sowas).

    Wenn du dann illegal untervermietest, dann sei froh, wenn du netten Menschen findest, ist ja ne Vertrauenssache, eine Hand wäscht die Andere...und dann finde ich eine Kaution besser.

    Quelle: fast 20 Jahre WG-Erfahrung...

  • vor 10 Jahren

    Der Mieter muss den Vermieter fragen und der Vermieter muss der Untervermietung zustimmen. Es sei denn es gäbe zwingende Gründe die dagegen sprechen könnten.

    In §§ 540,553 BGB ist dies geregelt.

    Die Höhe der Miete ist bei Neuvermietung frei wählbar. Der Untermieter wird zum Mieter und der Mieter wird zum Vermieter. Idealerweise sollte man die entsprechenden Klauseln aus seinem Vertrag auch mit dem Untermieter vereinbaren.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 10 Jahren

    1. vermieter fragen ob du das überhaupt darfst, dann schriftlich fixieren lassen von ihm

    2. dein charakter lässt zu wünschen übrig...(finde deine bereicherung nicht gut, die mietende person ist genau so ein armes "schwein" wie du)

    überlege es dir noch mal...#lg.

  • vor 10 Jahren

    Ohne das Einverständnis des Vermieters geht garnichts. Sollte bei einer nicht Anfrage des Vermieters Er dahinterkommen oder andere Mieter des Hauses geben das an den Eigentümer weiter, kann dieser die Wohnung sofort kündigen und beide sitzen auf der Strasse.

    Sollte der Vermieter einverstanden sein, Beachte einen weiteren Punkt.

    Der Untermieter verbraucht mehr Wasser als Du selbst das gleiche beim Strom und der Heizung.

    Ich bin ja nur Mieter also kann ich alles voll benutzen. Das schlägt bei der nächsten Nebenkostenabrechnung dann voll rein.Nicht jeder Untermieter achtet auf die Verbräuche wie der eigentliche Mieter selbst.

    Quelle(n): Ich habe selbst eine Wohnung die ich vermietet habe und lasse keine Untermieter zu. Um von vorne herein Ärger zu vermeiden. Habe dieses auch im Mietvertrag vermerkt.
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