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Timo fragte in Wirtschaft & FinanzenFinanzierung · vor 10 Jahren

Freistellungsauftrag als Azubi?

Hallo zusammen.

Ich habe dieses Jahr meine Ausbildung begonnen und gleich danach die Bank gewechselt, weil ich mit der alten nicht mehr zufrieden war.

Jetzt habe ich natürlich ein nagelneues Konto, auf dem noch kein sog. "Freistellungsauftrag" vorliegt.

Das bedeutet doch, dass man keine Steuern zahlen muss, wenn man einen hat?

Ich versteh das nicht ganz.

Als Azubi muss man doch sowieso keine Lohnsteuer zahlen? Brauche ich den Freistellungsauftrag? Und was hat es mit der Geldsumme 801 auf sich? Kann mir das mal jemand erklären? :D

Aber bitte so, dass ich es verstehe (bin 17).

Vielen Dank im Vorraus!

Update:

Was ist VBL?

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Ein Freistellungsauftrag bei der Bank/Sparkasse musst du stellen, wenn du Kapitalerträge hast wie zB. Zinsen ecc.

    http://www.freistellungsauftrag.net/

    Für eine ganz normales Girokonto brauchst du keinen Freistellungsauftrag,

    Erhältst du vom Arbeitgeber allerdings VBL dann ist ein solcher Auftrag wiederum sinnvoll.

    MfG

  • vor 10 Jahren

    Du mußt Lohnsteuer bezahlen, diese wird Dir direkt vom Gehalt abgezogen.

    Der Freibetrag liegt bei 12.000€ für Unverheiratete, Steuerklasse 1.

    Das wird auf Dich zutreffen.

    Wenn Du also dieses Jahr unter 12.000 Euro verdienst, bekommst Du komplett, alle, und zwar die gesamte gezahlte Lohnsteuer zurück, die Du im Kalenderjahr 2011 gezahlt hast.

    Du mußt hierfür im Jahr 2012 einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.

    Eine gute Software ist die von Buhl Data, "Steuersparerklärung 2012"

    Wichtig ist, dass Du Dir die CD für das Jahr 2011 kaufst. Die gibts für knapp 13€ in Amazon.de

    Warte bis Januar 2012, bis Du die Lohnsteuerbestätigung von Eurer Personalabteilung bekommst. Geht automatisch. Dann kaufst Du die Software.

    (Lohnsteuerbestätigung: Da steht alles Mögliche drauf:

    Wieviel Du BRUTTO (Gesamtes Jahresgehalt ohne jeglichen Abzuüge) verdient hast, wieviel Lohnsteuer Du zahltest, wieviel Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkasse, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung... etc), usw. usw.

    Besonders viel Mühe mußt Du beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht tun - als Azubi verdienst Du bestimmt nicht 12,000€ pro Jahr. (Wenn Du max. 920€ Ausbildungsvergütung bekommst, und 13 Monatsgehälter (ink. Weihnachtsgeld also) hast Du unter 12.000€ Jahresgehalt), dieses Jahr sowieso, sofern Du im Sept angefangen hast.

    Mach den Lohnsteuerjahresausgleich mit der Software, die ist supereinfach erklärt und leicht zu bedienen und hol Dir Dein Geld zurück. Die Software kannst Du ebenso von der Steuer absetzen. Das wird Dir mit der Software erklärt, ebenso kannst Du Dir diverse Videos anschauen, es gibt Infos über verschiedene neue Gesetze... Absetzen tust Du die Software als Steuerberatungskosten.

    Du kannst auch Kugelschreiber, 20% Deiner Telefonkosten, Papier, 20% Deines Internetzugangs... absetzen. Wichtig: ALLE RECHNUNGEN im Original aufheben.

    Hast Du unter 12.000€ Jahresgehalt als Single (ledig, geschieden, verwitwet) - setz mit Hilfe der Software die 11tauschend nochwas Euro (was immer Du verdient hast) an, und das Finanzamt wird Dir nach eingien Monaten den Bescheid zustellen. Nachzahlen wird kaum zutreffen.

    Sobald dann das Jahr 2012 verstrichen ist und wir 2013 schreiben, machst Du das gleiche Procedere wie im Vorjahr. Irgendwann hast Du den Dreh raus.

    Freistellungsauftrag bei der Bank:

    Für die Zinsen mußt Du Steuern zahlen, gibts hier einen Freibetrag von 801 € für Unverheiratete.

    Du kannst den Betrag splitten und auf alle Konten verteilen. Hast Du nur ein Bankkonto, auf dem Du Zinsen bekommst, wende Dich an Deine Bank, rufe dort an, sie senden Dir ein Formlar zu. Du trägst den Freibetrag ein und fertig.

    Bekommst Du über 801€ Zinsen, also sagen wir 801,56€ , mußt Du 56ct versteuern.

    Keine Sorge, um 801€ Zinsen zu erhalten, bei einem Zinssatz von 2,5%, brauchst Du mindestens 32.000€ Guthaben auf der hohen Kante.

    Trag allerdings den Steuerfreibetrag für Zinsen bei Deiner Bank ein, denn warum denn jedes Jahr ein paar Cents dem Finanzamt in den Rachen schmeißen?

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