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Wohnungserstausstattung?

Hey leute ich hab mal eine frage undzwar weiß jemand von euch wie hoch der Höchstsatz einer Wohnungserstausstattung beträgt? Und was wird durchs amt noch übernommen? z.b Renovierungskosten und wie höch die sind bzw. sein dürfen .

Also ich besitze nichts an Möbeln oder anderen sachen ,das einzigste was ich noch besitze sind 2 Säcke mit Wäsche.

Danke schonmal hoffe auf Hilfreiche antworten :)

lg Jacky

Update:

Ja von der ARGE sry habs vergessen zu erwähnen .

Ich hatte auch nicht vor ins möbelhaus zu spazieren .

Wollte halt nur wissen was möglich ist .

Aber erstausstattung muss nicht zurückgezahlt werden ,hab mich darüber informiert.

Da es die ERSTE eigene wohnung ist und ich zum jetzigen zeitpunkt obdachlos bin .

4 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Einen Höchstsatz gibt es nicht. Du hast Anspruch auf ein Bett oder Couch, einen Tisch, einen Stuhl, Lampe, Herd, Kühlschrank. Das wars. Dafür bekommst du vom Jobcenter einen Bezugsschein, mit dem du erst einmal zu einem Sozialkaufhaus geschickt wirst. Erst wenn dort in angemessener Zeit nichts zu finden ist - wobei du dir die Möbel nicht aussuchen kannst. Du mußt nehmen, was da ist - bekommst du einen Gutschein für einen Möbeldiscounter.

    Renovierung wird oft übernommen. Jedoch zieht man normalerweise in eine renovierte Wohnung ein. Endrenovierung ist deine Sache.

  • vor 10 Jahren

    Du bist vielleicht cool! Wie wärs mit Arbeiten? Kuck, dann bist du auf das Ganze garnicht angewiesen und kannst dir kaufen, was dir gefällt!

  • vor 10 Jahren

    ahhhhhhhhhhhhhhhhhhhh wieder einer mehr

  • vor 10 Jahren

    Hm... Kategorie...

    Höchstsatz.... von wem? Sims?

    Wenn du die Arge meinst, das ist immer unterschiedlich. Manche geben Renovierungskosten als Darlehn, bei anderen ist es mit drin.

    Du musst alles was du brauchst aufschreiben, dann erstmal in Sozialkaufhäusern (Caritas zB) gucken.

    Du darfst nicht einfach ins Möbelhaus marschieren und dir was kaufen was du willst.

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