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katjaebert0206 fragte in TiereHunde · vor 10 Jahren

Dauerhaftes Hundegebell Mietminderung?

Hallo,

ich hab ein Problem: über uns gibt es einen Hund seit ca. 6 Monaten. Ich hab nichts gegen Hunde oder Katzen habe selber eine aber ich halte es nicht mehr aus. Am Tag teilweise 6-8 Stunden dauerbeschallung. Ist das noch erlaubt? Das bringt mich echt zur Weißglut. gerade am Wochenende wenn man da ist oder im Urlaub raubt es einen den letzten nerv. Bin meistens ab 14 Uhr zu hause wo der hund schon völlig in seinem element ist und das geht dann meistens auch bis 18 Uhr und manchmal länger. Schlimm isses vor allem wenn die nachbarn nicht da sind. dann gehts richtig los ohne luftzuholen und mit jaulen. Was kann ich dagegen tun?

Vielen dank

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Wirf erst mal einen Blick in Deinen Mietvertrag. Sind Hunde bei Euch verboten, informiere Deinen Vermieter. Sind sie dagegen erlaubt, musst Du Dich mit Deinem Hunde haltenden Nachbarn auseinander setzen. Hunde bellen. Und das ist prinzipiell in Ordnung. Nur wenn sie den ganzen Tag nichts anderes tun, darf das nichts sein.

    Allerdings solltest Du dann eben erst mal mit dem Nachbarn sprechen und ihn ggf. auf rechtliche Regelungen hinweisen. Erst wenn es nichts hilft, würde ich mir anwaltlichen Beistand suchen. Die Rechtslage ist allerdings nicht eindeutig. Dazu mal ein paar Urteile:

    In ländlichen Gebieten dürfen Hunde in den Ruhezeiten (22-7 und 13-15 Uhr) die Nachbarn durch Hundegebell nicht belästigen.

    (LG Mainz, 6 S 87/94-04/96)

    Mehr als eine halbe Stunde anhaltendes Klaeffen täglich bzw.länger als zehn Minuten dauerndes Bellen in den Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 8.00 Uhr ist der Nachbarschaft nicht zuzumuten.

    (OLG Hamm, 22 U 265/87)

    Der Nachbar darf durch Hundegebell nicht übermäßig gestört werden, dies ist im Nachbarrechtsverhältnis verankert. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass der Hund nur zu bestimmten Zeiten und nur eine gewisse Zeitspanne bellen darf. Denn solche festgelegten Bellzeiten können einem Tier nicht verständlich gemacht werden. Dies gibt dem Hundehalter allerdings keinen Freibrief für unbegrenztes Hundegebell. Hier muss der Hundehalter reagieren, andernfalls muss er den Hund abschaffen, wenn der Nachbar sich schwer oder sogar gesundheitlich in seinem Ruhebedürfnis gestört fühlt.

    (LG Schweinfurt, AZ 3 S 57/96)

    Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 06:00 Uhr, und zwar nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt. Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es dagegen nicht. Denn auch nur ein leises Wimmern oder Jaulen eines Hundes kann für den Nachbarn höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt.

    (OLG Köln, AZ 12 U 40/93)

    Einem Hundehalter kann nicht durch Urteil aufgegeben werden, seinen Hund nur zu ganz bestimmten Zeiten bellen zu lassen. Dies würde nämlich nahezu einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkommen. Gerade ein kurzes Bellen ist nämlich dem Einflußbereich eines Hundehalters entzogen.

    (OLG Düsseldorf, AZ 9 U 111/93)

    Gelegentliches Bellen ist kein Grund die Erlaubnis zur Tierhaltung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind.

    (AG Hamburg-Wandsbek, AZ 716c C 114/90)

    Der Hausmeister einer Schule hielt einen Wachhund. Das Tier bellte unmotiviert zu jeder Zeit und störte die Nachbarn im Schlaf. Vom Amtsgericht wurde der Hundehalter zu 600,-- DM Bußgeld verurteilt. Das Oberlandesgericht bestaetigte die Entscheidung, dem Tier ist keine Bellfreiheit zuzubilligen. Der Hund darf im Rahmen seiner Tätigkeit nicht auf jedes Geräusch reagieren. Nach einem Alarmgebell hat der Hundehalter unverzueglich fuer Ruhe zu sorgen

    (OLG Duesseldorf, AZ 5 ss - Owi - 170/90 - 87/90)

    [Nachtrag]

    @ kwieenmum

    Der Tierschutz holt einen Hund ab, wenn der Hund gefährdet ist. Beispielsweise wenn der Hund in seiner Gesundheit durch permanente laute Musik gefährdet wäre. Er holt ihn aber nicht ab, weil den Nachbarn das Bellen nicht gefällt. Das müssen Nachbarn unter sich regeln. Der Tierschutz kommt in solchen Fällen erst, wenn er von der Polizei oder einem Gericht dazu beauftragt wird.

    @ Rosi

    Im Gegensatz zu einem Menschen regelt ein Hund seine "Stimme" nicht groß in der Lautstärke. Übertragen auf einen Menschen geht es hier nicht im Sprechen sondern um permanentes, lautes, Schreien.

    [Ende Nachtrag]

    de André

    Quelle(n): Ehrenamtlicher Tierschutz http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/hundehaltung...
  • Steini
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Es deinen Vermieter melden.

  • vor 10 Jahren

    Rede mit dem Hundebesitzer. Sag du wirst zum Vermieter und zum Ordnungsamt gehen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Wenn Du mit dem Hundehalter kein klärendes Gespräch führen kannst bleibt eigentlöich nur noch die Meldung an den Vermieter. In aller Regel wird aber ein Hundehalter für Abhilfe sorgen, Vermutlich ist der Hund stundenlang allein und das geht schon mal garnicht. Also rede mal in aller Ruhe mit dem Hundehalter, vielleicht hift das schon weiter.

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  • Bolle
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Mietminderung,kann man da nicht machen.Man muß den Vermieter Bescheid geben.Du solltest auch an den Hund denken,denn der scheint es nicht gut zu haben,da er wohl ständig und lange alleine ist.Melde es dem Ordnungsamt.Die fragen nach,wie lange der Hund alleine ist und ob man sich auch um ihn kümmert.Solche Hunde,können einen nur leid tun.Das Gebell lästig sein kann,kann ich verstehen,aber tu auch was für das Tier.Der Hund,kann nichts dafür.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    ERkundige Dich beim Mieterverein und bei einem Anwalt.

    Schließe Dich am besten mit anderen Mietern zusammen, denn Einigkeit macht stark.

    Eine Mietminderung ist in diesem Falle mehr als angesagt. Denn dann werden auch Hausverwaltung und Vermieter munter.

    Diese elenden und sinnlosen Lärmbelästigungen braucht niemand zu dulden. Egal, auch wenn Hundehaltung im Haus erlaubt sein sollte.

    Mit dem Hundebesitzer zu rden, bringt überhaupt nichts. 99,9 der Tölenhalter sind dermaßen stur und uneinsichtig, egoistisch und asozial eingestellt, daß sie nur sich und ihre zumeist ungezogenen Köter sehen, und keinerlei Rücksicht auf andere nehmen.

    Quelle(n): Erfahrungswerte, die sich immer wieder bestätigen.
  • Sandra
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    ich würde auch erst den Hundehalter ansprechen bzw. ihm einen Brief in den Briefkasten werfen, indem du höflich deine Situation schilderst.So hat der Halter die Möglichkeit, zu reagieren ohne daß ihm gleich der Vermieter auf den Hals gehetzt wird.Denn nicht alle Hunde, die bellen oder 6 Stunden alleine bleiben müssen, werden automatisch schlecht gehalten.Manchen Hundehaltern ist es gar nicht bewußt, daß ihre Hunde stundenlang bellen, wenn sie nicht da sind.Wenn es ihnen niemand sagt, müßten sie sich schon ein Aufnahmegerät oder ähnliches in die Wohnung stellen, um zu prüfen, was der Hund in seiner Abwesenheit macht.Wenn ein Hund nie gelernt hat, alleine zu bleiben, bellt er grundsätzlich, wenn er alleine ist, selbst wenn er ansonsten ein schönes Leben und Auslauf und alles hat.Es gibt inzwischen ja auch die Möglichkeiten einer Hundebetreuung in einem Hundekindergarten, wo die Hunde, wenn der Halter arbeiten ist, sich mit anderen Hunden austoben und spielen können und durch den Kontakt mit anderen Hunden ihr Sozialverhalten stärken und trainieren können.Viele Halter wissen das allerdings nicht.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Um trainieren Sie Ihren Hund ist sehr wichtig, das ist ein großartiger Kurs, die mich gelehrt, wie zu tun ist http://zug-hunde.info/

    Ich schlage vor, Sie versuchen es, Sie sehr gut getan

  • vor 10 Jahren

    Lärmprotokoll führen, Polizei holen, damit du Zeugen hast. Wenn es sehr schlimm ist, Tierschutz verständigen. Die holen dann den Köter ab.

  • vor 10 Jahren

    Nein du kannst einem Hund nicht das Bellen verbieten

    das ist genau so als ob man dir das Sprechen verbietet

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