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Lv 7
? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 10 Jahren

Könnte man unter folgenden Umständen wegen Nötigung angezeigt werden (s. D.)?

Beispielsweise weist ein vom Straßenbauamt aufgestelltes Tempobegrenzungsschild "30 km" vor einer Baustelle darauf hin, dieses Tempo einzuhalten.

NACH der Baustelle fehlt aber ein Schild, das die Tempobegrenzung wieder auflöst. Ein Autofahrer fährt folglich vorschriftsmäßig kilometerweit mit 30 km/h. Hinter ihm bildet sich ein langer Stau ...

Bekanntlich sind Verkehrsschilder dazu da, beachtet zu werden. Bei Missachtung drohen in Deutschland erfahrungsgemäß saftige Strafen.

14 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Da ich erst kürzlich meinen Führerschein habe, kann ich dir diese Frage mit großer Sicherheit beantworten. Solche Schilder, die vor besondern Stellen "warnen" (schwierige Kurven, Baustellen etc.) gelten auch ausschließlich nur für diese Stellen. Die Aufhebungszeichen findet man somit auf der gegenüberliegenden Straßenseite - die Begrenzungsschilder für den Gegenverkehr. Denn wenn man sich die Straßensituation einmal aus der Vogelperspektive betrachtet, sieht man, dass der Bereich von beiden Richtungen aus begrenzt ist - darum sind die Verkehrszeichen auf der Gegenfahrbahn als Aufhebungszeichen zu betrachten. Somit ist die Verkehrslage eindeutig.

  • vor 10 Jahren

    Nein, Nötigung ist dies nicht...

    Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,

    Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!

    u.a. Oberlandesgericht Hamm (VerkMitt 1996 Nr. 23 und Az. 2 Ss OWi 524/01)

    Diese klare Linie wird bei der Fahrprüfung längst so angewendet; der TÜV Rheinland hat schon 1990 darauf hingewiesen, dass der Kandidat immer auf die Aufhebung eines Streckenverbotes durch ein Verkehrszeichen achten muss.

    Manches Gerichtsurteil geht sogar noch weiter. So wurde ein Autofahrer verurteilt, der in eine Straße außerorts eingebogen war und dort mit über 100 km/h fuhr, obwohl nur 70 km/h erlaubt waren. Er konnte das Verkehrszeichen jedoch beim Einbiegen nicht gesehen haben, weil es dort fehlte. Dem Autofahrer wurde vor Gericht aber nachgewiesen, dass er ortsansässig war und diese Strecke regelmäßig in der Richtung befuhr, in der das Tempolimit vor der Kreuzung stand. Somit hätte ihm das Verbot bekannt sein müssen, und der Tempoverstoß war ihm voll anzulasten.

    Natürlich gibt es eine Schmerzgrenze, denn man kann ja nicht endlos auf Verdacht weiterfahren. Wenn der Geduldsfaden nach etwa 2 Kilometern und mehreren Kreuzungen reißt, kann dem Kraftfahrer kein Vorwurf mehr gemacht werden, dass er das Verbot als beendet ansieht.

    Leider gibt es hierzulande von den unvollständig beschilderten Kreuzungen noch jede Menge, und die Verwaltungen reagieren häufig nicht auf entsprechende Hinweise. Einen solchen Mangel zu beseitigen kostet schließlich Geld...

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    So eine Situation habe ich erst kürzlich selbst erlebt. Bin weiter unter begrenzter Geschwindigkeit gefahren, während meine Frau lauthals protestierte.

    Nein, ohne Schild keine Strafe.

  • vor 10 Jahren

    Das gibt einen Orden für vorbildliches Verhalten und eine aktuelle Brennpunktsendung direkt im Anschluss an die Tagesschau.

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  • vor 10 Jahren

    WEN bitteschön möchtest Du anzeigen? Den Autofahrer, der 30 Km/h fahren darf? (Obwohl das Schild bei der nächsten Straßenkreuzung aufgehoben ist und er sich sicherlich vertan hat. Trotzdem ist es ihm erlaubt, 30 zu fahren).

  • Wilken
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Nein, der Deutsche ist so perfekt in seinem Schilderwahn dass er das dann auch anzeigen muss wenn die Baustelle zuende ist. Das wird ja immer schöner wenn der Autofahrer anfängt zu denken - das blanke Chaos droht.

  • Petra
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Das ging mir auch nicht nur 1x so.

    Doch 1x hat mich die Mißachtung erwischt.

    Da kam bei 30 km/h auch kein Ende-Schild und ewig lang nur Wald.

    Also hat der Herr Kraftfahrer in mir ein bißchen Kohle draufgelegt.

    Nach ca. 3 km ging mir ein Licht auf...und nach 5 km kam ein Ortsende-Schild...wie weit auch immer das Eingangsschild zurück lag.

    Da hilft nur zahlen.

  • Kater
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Nicht wegen Nötigung, wohl aber wegen Behinderung.

    Wenn du feststellst, dass sich hinter dir ein Stau bildet, musst du rechts ran fahren und die Fahrzeuge vorbei lassen.

    Das sollten sich auch alle diejenigen merken, die ihr rollendes Verkehrshindernis mit Tempo 80 auf der freien Landstraße bewegen.

  • vor 10 Jahren

    Beispiel: Baustellenampel in siedlung aufgestellt ohne Baustelle und allem was dazu gehört. Autos halten und warten und warten und warten,kann so bis 20min dauern,Motor wird abgestellt ect......

    Aotofahrer werden gefragt warum sie halten,Antwort: Weil da ne rote ampel ist.......Ist wirklich passiert...Da fasst man sich doch an den Kopf,oder? Ich hasse dieses komplizierte Denken und autofahren in Deutschland.......

  • vor 10 Jahren

    Das ist kein Stau.

    Das sind all' die deutschen Autofahrer, die auch

    brav' 30 km/h fahren.

    Muss ja auch so sein. Eine Baustelle endet erst,

    wenn ein Schild da ist. Wenn kein Schild kommt,

    geht die Baustelle endlos weiter. Dann halt

    unsichtbar.

    Straßenbauämter sind ganz kluge Leute - die

    am liebsten dann bauen, wenn ganz viel Ver-

    kehr ist. So im Sommer während der Ferien

    und so. Und solche klugen Leute vergessen

    kein Schild. Die wissen: Man muss nur lange

    genug fahren, dann kommt irgendwann wieder

    eine Baustelle. Da brauchen sie dann kein

    neues Schild - das alte gilt ja noch.

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