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Kosten für die Wartung der Gasetagenheizung?

Kann ich die Kosten für die Emissionsmessung der Gasetagenheizung an den Mieter weitergeben? Bei einer Etagenheizung wird die Messung ja nur alle zwei Jahre durch den Schornsteinfeger durchgeführt.

Die Nebenkostenabrechnung ist jetzt fällig und ich würde dann diese Position noch mit dazu nehmen, aber ist das rechtens?

Ich finde im Internet keine eindeutigen Aussagen.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Kosten für die Wartung der Gasetagenheizung, auch der Emissionsprüfung, kannst du natürlich anteilmäßig an den / die Mieter durch die Betriebskostenabrechnung weitergeben.

    http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

  • vor 10 Jahren

    Diese Messung gehört uz den umlagefähigen Ausgaben, sofern sie auch im Mietvertrag als Schornsteinfegergebühr vereinbart wurde.

  • horsch
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Dieses gehört gem. Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Heizkosten.

  • vor 10 Jahren

    Ist abhängig vom Mietvertrag.Wenn darin vereinbart ist,dass der Mieter die Wartungskosten und Schornsteinfegergebühren anteilig zu tragen hat, ja.Da die Messung allerdings nur alle 2 Jahre erfolgt, sind die Kosten nur zu 50% pro Jahr anzurechnen.

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    ...kannst du nicht...alle mit der heizung zusammen hängenden kosten sind auf vermieterseite....

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