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Nicht geklaut aber auch nicht ordnungsgemäß gekauft?
Vor einiger Zeit habe ich beim Händler meines Vertrauens einen Laptop zum "antesten" mit nach Hause genommen, der Verkäufer dachte wohl, das ich den ganz sicher kaufen werde, doch ich war niicht zufrieden und nach einem dutzend Verbesserungen bin ich immer noch nicht 100% zufrieden. Allerdings habe ich jetzt auch über 6 Monate "angetestet" und der Händler erwartet irgendwann das Geldes - nur, ich habe keinen Kaufvertrag, ich habe auch nie, nichtmal mündlich ausgesprochen, das ich den Rechner auch tatsächlich will und bis auf eine postalische Aufforderung zum Bezahlen auch nie mehr was gehört.
Hähä. Okok.
Da ich nicht zufrieden mit dem Produkt bin und der Händler auch keine Lust mehr hat, auszubessern,aber auch nicht bereit ist, ihn zurückzunehmen, frag ich mich, ist das jetzt "geklaut" oder "nur noch nicht bezahlt" ... wie sieht das rechtlich aus, was kann der Händler einfordern? Gibt es für solch einen Fall auch so eine Art "Verjährung"
@blauclever: Also ich habe schon mehrere Geräte da gekauft, doch diesmal bin ich unzufrieden und fühle mich auch etwas verarscht, da das Gerät nicht nach meinen Wünschen ist, er ihn trotzdem nicht zurücknehmen will mit dem Argment, da er ja schon sooft dran verbessert hat! Er WAR mein Händler des Vertrauens und er soll sich in meine Lage versetzen: Er kann ihn zurückhaben und soll mich dann in Ruhe lassen, aber das wird er eben nicht....
8 Antworten
- ?Lv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Wenn du den Händler deines Vertrauens nennst, geht das in Ordnung. Allerdings wird er dir nicht vertrauen können.
Was du da gemacht hast, ist einfach nicht in Ordnung.
Versetze dich mal in die Lage des Händlers, dann denkst du vermutlich anders.
- Tipsi208Lv 6vor 10 Jahren
Wie das rechtlich aussieht, kann dir nur ein Anwalt sagen.
Die moralische Frage solltest du dir selbst beantworten.
- Anonymvor 10 Jahren
Wie kommst du darauf, dass ihr keinen Kaufvertrag geschlossen habt? Wenn du an der Supermarktkasse stehst, sprichst du auch nicht aus, dass du einen Kaufvertrag über die Dinge abschlieÃen willst, die du auf das Kassenband legst. Auch unterschreibst du nichts. Trotzdem signalisierst du durch dein Handeln, dass du das Zeug kaufen willst. Ob du dir dabei insgeheim denkst, dass du an dem Kram eigentlich gar kein Interesse hast, ist irrelevant, denn "eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen" (§ 116 BGB). Wozu dein Verhalten geführt hat, schreibst du selbst:
> der Verkäufer dachte wohl, das ich den ganz sicher kaufen werde
Und da du diesen Eindruck bei dem Verkäufer durch dein Verhalten hervorgerufen und durch deine Nachbesserungswünsche auch noch bestärkt hast, musst du dir die Konsequenzen deines Verhaltens auch zurechnen lassen.
- Anonymvor 10 Jahren
Also, von einem Händler, der einen Rechner sechs Monate lang zum Testen verleiht, habe ich noch nie gehört. Diebstahl ist es keiner, da der Händler ja den Rechner freiwillig überlassen hat. Wenn der Händler den Rechner noch zurücknehmen sollte, wird er sich wahrscheinlich (zu Recht) den Wertverlust ersetzen lassen. Die Zahlungsaufforderung, sofern sie mit einem Datum versehen war, reicht jedenfalls, Dich in Verzug zu setzen. Zahlen musst Du also so oder so.
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- Anonymvor 10 Jahren
* es ist nicht gekauft, aber du hast es 6 monate benutzt und dafür kann er eine aufwandsentschädigung oder nutzungentschädigungsgebühr von dir verlangen, den laptop zurück geben oder du muÃt ihn kaufen, der rest wäre geklaut !
- vor 10 Jahren
naja, das kommt darauf an - wenn du vor hast ihn in absehbarer Zeit zu bezahlen ist es "nur noch nicht bezahlt", wenn du nicht vorhast ihn jemals zu bezahlen ist es "geklaut".
- exenterLv 7vor 10 Jahren
Die Verjährung kannst du gleich vergessen, da es schon weit vorher zur Auseinandersetzung kommen wird. Von geklaut kann auch keine Rede sein, denn das Ding wurde nicht widerrechtlich mitgenommen.
Im Streitfall wird ein Richter entscheiden müssen ob dein Antesten ein so genanntes "schlüssiges Verhalten" zum Abschluss eines Kaufvertrages war, oder ob man die lange Frist des Antestens immer noch als solches sehen kann.
Die Sache kann so oder so für dich ausgehen.
- Anonymvor 10 Jahren
Kauf ihn (: