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Edda fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 10 Jahren

Heute selten,aber ich lebe schon über 50 Jahre in der gleichen Wohnung.Durch Zufall habe ich erfahren,daß der?

Besitzer des Hauses/der Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat. Ich bin ziemlich geschockt, ist das rechtens? Bisher wußte ich das nicht und ich weiß auch nicht, wie er dazu gekommen ist! Wir sind in dem Haus 12 Mietparteieen und ob er von den anderen auch welche hat, weiß ich nicht.

Ich habe ihn darauf angesprochen und er hat gesagt, er darf das, damit er bei Gefahr(Brand,Überschwemmung,notwendiger Handwerkereinsatz) im Notfall Zugang zu meiner Wohnung hat, auch,wenn ich nicht da bin.

Ist das wirklich rechtens?

Update:

Das hat doch gar nichts damit zu tun, wie lange ich schon in der Wohnung wohne, ich habe das nur erwähnt, weil ich so lange nichts davon wußte!

Update 2:

Herzlichen Dank für den link, der ist klasse!

11 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm

    Da kannst Du alles nachlesen. Nur mit Deiner Erlaubnis darf er einen Schlüssel haben.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ob du nun 50 Jahre oder erst 5 Tage da wohnst, der Vermieter darf keinen Schlüssel behalten wenn du nicht dein OK gibst. Es gibt nicht einen Grund, dass ein Gericht dem Vermieter Recht gibt. Falls der Vermieter auf stur schaltet, kannst du es sein lassen, teuer klagen oder einfach ein neues Schloss einbauen, so schwer ist das nun wirklich nicht und ja, das darfst du sehr wohl, solltest aber das alte aufbewahren.

    Wenn in deiner Wohnung wirklich mal ein Notfall wie Rohrbruch ist, so kann er dann immer noch die Tür notöffnen lassen.

    Quelle(n): Art. 13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich! Das gilt für alle, auch für den Vermieter.
  • vor 10 Jahren

    Wie Ironiesa schon festgestellt hat - ohne deine Zustimmung geht nichts.

    Willst du Ärger vermeiden baue einen neuen Schließzylinder ein. Den Alten aufbewahren - er gehört dem Vermieter und sollte nach dir wieder eingebaut werden.

    Du brauchst dem Vermieter nicht einmal Bescheid sagen das ein neues Schloß montiert ist. Spricht er dich darauf an, weißt du das wer spionieren wollte.

  • Serena
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Nein. Dein Vermieter braucht keinen Schlüssel zu deiner Wohnung und sollte diesen auch nicht haben. Wenn er deine Wohnung betritt ist das Heusfriedensbruch, er muss sich wenn nötig (ggf. wegen irgendwelchen Bauarbeiten, Wasserablesen usw.) angemessen früh vorher anmelden, ich nehm an dass das so um die 1-2 Wochen sein sollte.

    Du bist außerdem sehr wohl berechtigt bereits bei Einzug das Schloss auszutauschen, was auch wirklich empfehlenswert ist weil Vermieter sehr häufig ihre Rechte überschätzen und außerdem sowieso nicht klar ist wer sonst noch alles den Schlüssel hat (Vormieter, Vormieters Exfreundin ect.)

    Frag ihn am besten ob er den Schlüssel schonmal benutzt hat und tausch so schnell wie möglich das Schloss aus. Er muss dir theoretisch auch auf Anfrage *alle* Schlüssel zu deiner Wohnung aushändigen, allerdings würde ich mich nicht darauf verlassen.

    Quelle(n): Selbst Streit mit Vermietern gehabt.
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  • vor 10 Jahren

    Dein Vermieter darf nicht ohne Dein Wissen einen Schlüssel von der Wohnung bevorraten. Du solltest ihm aber mitteilen, wo sich ein Ersatzschlüssel befindet, den er sich bei "Gefahr im Verzug" abholen kann.

    Bist Du z.B. nicht zu Hause und aus Deiner Wohnung dringt Rauch oder Wasser, ist "Gefahr im Verzug". Der Vermieter darf dann zum Schutz seiner Immobilie bzw. vor weiterem Schaden Deine Wohnung öffnen lassen. Um dies zu vermeiden ist es sinnvoll, einen Schlüssel beim Nachbarn zu hinterlegen und Deinen Vermieter darüber zu informieren. Wenn Du Vertrauen zu Deinem Vermieter hast, darfst Du ihm natürlich den Schlüssel auch geben.

  • vor 10 Jahren

    Grundsätzlich darf er das nicht. Du hast jederzeit das Recht das Schloss auszutauschen. Du solltest aber für solche Notfälle immer einen Schlüssel bei Freunden oder Nachbarn liegen haben. Diese Adresse solltest Du dem Vermieter mitteilen. Alternative: Du packst den Vermieterschlüssel in einen von Dir versiegelten Umschlag. Wird er gebraucht, muss Du ihn neu versiegeln. So kannst Du kontrollieren ob der Vermieter in Deiner Wohnung war.

  • vor 10 Jahren

    wenn du 50 jahre in einer wohnung lebst, dann darf der vermieter das nicht.

    fordere also den schlüssel ein!!!!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Das ist rechtens - der Vermieter darf aber nur zur nachweisbaren Gefahrenabwehr Deine Wohnung ohne Deine Zustimmung betreten.....

    (Auch wenn das manchem User hier nicht gefällt...)

  • Wilken
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Ja, das ist rechtens, er muss ja eine Möglichkeit haben sein Hab und Gut zu retten, zum Beispiel im Falle eine Brandes oder Wasserrohrbruchs.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Der Link zu RA Kotz sagt ja schon alles aus. Kein Vermieter hat das Recht darauf, einen Schlüssel ohne Zustimmung des Mieters zu besitzen. Sollte er das doch tun und diesen dann auch verwenden, ist dass der Hausfriedensbruch.

    Was aber sein sollte, ist, dass wenn Du als Vermieter in Abwesenheit bist, (urlaub) Du einem Bekannten oder verwandten den Schlüssel übergibst und das dann deinem Vermieter mitteilst. Auf mehr hat er kein Recht.

    TM

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