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Kathrin fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 10 Jahren

Wand kaputt - Wer ist zuständig?

Mein Vater wohnt in einer abbezahlten Eigentumswohnung in der 1. Etage eines 2 Parteien-Hauses.

Die Wohnung im Ergeschoss steht seit ca. 3 Jahren leer, weil die Nachbarn die Raten bei der Bank nicht zahlen konnten. Die untere Wohnung gehört somit der Bank, die sie aber nicht los wird.

Jetzt hat sich in der Aussenwand im Erdgeschoss ein großes Loch aufgetan, ca. 80x100 cm, in dem die Klinkersteine wegbröckeln, das Holzgerüst verrottet ist und mit 1 bis 2 Hammerschlägen könnte man in die Wohnung einsteigen.

Das muss dringend ausgebessert werden, sonst bröckelt meinem Vater das Haus unter'm Hintern weg.

Ich rechne damit, dass die Bank erst mal jede Verantwortung von sich weist, aber als Besitzer ist sie verpflichtet, ihre Immobilien in einem solchen Zustand zu halten, dass Gesundheit, Leben und auch Eigentum anderer Personen nicht gefährdet wird.

Glaube ich zumindest, aber glauben heisst nicht wissen.

Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht und kann mir sagen, wie es da abgelaufen ist? Toll wäre natürlich, wenn mir jemand sagen könnte, wo ich einen entsprechenden Paragraphen finde. Beim Googlen habe ich zwar eine ganze Menge gefunden, aber nichts, was auf diesen Fall richtig passt.

Im Voraus besten Dank.

Update:

Ich muss wohl etwas hinzufügen:

Es ist keine Eigentumswohnung im eigentlichen Sinne. Es gibt keine Hausverwaltung oder ähnliches, und auch keinen Instandhaltungsfond.

Mein Vater hat das Haus damals zusammen mit seinem Bruder gekauft, der inzwischen verstorben ist, und von den späteren Besitzern ging die Haushälfte an die Bank weiter.

Eigentlich ist es eher mit einer Doppelhaushälfte zu vergleichen, aber wenn ich es so beschreibe, verwirrt es manche Leute, weil die Aufteilung nach Etagen eher einer Eigentumswohnung gleicht.

Zu der unteren Wohnung gehört auch der Keller, an dem mein Vater kein Nutzungsrecht hat, dafür hat er den Dachboden.

5 Antworten

Bewertung
  • Mimi
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    an die hausverwaltung wenden

  • vor 10 Jahren

    Hier müssen alle Eigentümer zahlen. wenn das dach kaputt geht, zahlt ja auch nicht nur der, der das loch über seiner wohnung hat. eigentümer versammlung, bank hat jemanden abzustellen, dann firma beauftragen.

  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Die Außenwand ist Gemeinschaftseigentum - und das muss aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Er muss zum Anwalt und gegen die Eigentümer der unteren Wohnung klagen, wenn sein Eigentum durch deren Nachlässigkeit Schaden erleidet.

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  • vor 10 Jahren

    Wenn das Haus so kaputt ist, sollte man es gleich umschieben......na Scherz beseite, aber für die Außenwände sind doch sicher alle Eigentümer zuständig. Und wenn die Bank Eigentümer ist,( als Eigentümer auch im Grundbuch steht ) muß sie auch mit dafür aufkommen.

    Der Bank sollte daran gelegen sein, daß Haus in einen bewohnbaren oder verkaufbaren Zustand zu versetzen.

    Es muß ja einen Verantwortlichen bei der Bank geben, der für Immobilienbesitz zuständig ist, den muß man fragen. Derjenige wird in irgendeiner Zentrale sitzen, nicht in einer Filiale.

    Oder es gibt einen Insolvenzverwalter, dann muß der entscheiden.

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