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Mietrecht!!! komplizierter Fall :-)?

Die Stromablesung ist fällig und unser Stromzähler befindet sich in der Wohnung einer Familie die quasi die Kellerwohnung bezogen hat, nun können wir unseren Stromstand nicht ablesen, da sie uns den Zutritt verwähren zu unserem Zähler. Die Vermieterin ist im Urlaub noch für längere Zeit, somit können wir unsere Ablesefrist (Zählerstand muss bis ende Oktober zurück gesendet werden ) nicht einhalten. Der Vorschlag der Mieterin aus genannter Wohnung, war , uns den Stand aufzuschreiben, aber wir vertrauen dem ganzen nicht. Darf sie uns den Zutritt verwähren ???

Was sollen wir jetzt machen??

Kennt sich jemand mit so etwas aus??

Update:

Ja schön und wer zahlt das dann??? Ich sicher net

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Die Dame braucht niemand, auch nicht den Vermieter, in die Wohnung zu lassen. Nimm das Angebot mit dem Zettel an, und bestehe bei dem Vermieter darauf, dass der Zähler verlegt wird.

  • Nina
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Dann ruf halt jemanden von den Stadtwerken an das die ablesen

  • vor 10 Jahren

    Hat das Versorgungsunternehmen keine Werte vorliegen, darf es den Verbrauch schätzen.

    Entweder ihr akzeptiert die Notiz, oder ihr werdet geschätzt.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 10 Jahren

    wenn der zählerstand sich in der wohnung befindet, muss der vermieter das eine woche vorher ankündigen und dann muss eben der vermieter den stand ablesen. da dieser nun nicht greifbar ist, soll die mieterin ein foto machen und es euch zeigen, wenn sie euch nicht rein lassen will. fakt ist, der zähler hat für euch zugänglich zu sein. der vermieter muss ihn an andere stelle anbauen lasen. es geht die frau auch nichts an, was ihr für einen verbrach hat, wenn die sich so blöde anstellt. ich würde ihr allerdings auch mitteilen, wenn sich deswegen unkosten ergeben, das sie die zahlen muss, weil sie unkooperativ ist. ich würde den vermieter im urlaub anrufen, ist sein problem, wenn er sone mieterin hat.

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  • horsch
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Da ist wohl gegenseitiges Vertrauen gestört. Ich würde mir von ihr den Zählerstand aufschreiben lassen. Reinlassen muss sie Dich nicht!

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