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Allgemeiner Vertragskündigungsrecht?

Habe mich gerade aus Naivität bei einem Fitnessstudio angemeldet und habe ein Vertrag von zwei Jahren abgeschlossen. Nun ärgere ich mich deswegen, zumal ich da noch keine Erfahrung habe und weil ich nicht weiß, ob ich noch in Zukunft weiterhin in der Nähe wohnen kann. ich weiß, so was war unüberlegt und ich lasse mich zu leicht unter druck setzen.

Aber meine Frage ist. Hab ich auch da ein 14 tägiges Vertragskündigungsrecht?

Update:

Der vertrag ist erst ab Dezember, da das Fitnesscenter noch nicht fertig ist und sie haben noch keine Bankdaten von mir. Falls das wichtig wäre.

Update 2:

Okay hat sich erledigt. Ich kann nicht mehr zurück treten, aber wenn ich nicht mehr will, kann ich mein Vertrag auf jemanden überschreiben lassen.

Danke für die Antworten :)

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Tja blöd gelaufen nennt man das wohl, denn ein Rücktrittsrecht deinerseits liegt nicht vor. Du musst den Vertrag erfüllen.

    Wenn Du aber in eine andere Stadt verziehen solltest oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, kannst Du ohne Nachteile zu erfahren aus" wichtigem Grund" den Vertrag auflösen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag

    TM

  • vor 10 Jahren

    Da es kein so genanntes Haustürgeschäft war, hast Du kein Rücktrittsrecht. Es ist ein ganz normaler Vertrag, der von beiden Seiten einzuhalten ist.

  • Lene
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Es hängt davon ab, wo und wie du den Vertrag abgeschlossen hast - und was im Kleingedruckten des Vertrages steht. Wenn dir dort ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird, solltest du das auch nutzen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Wie und wo hast du den Vertrag abgeschlossen? Das ist ganz entscheidend.

    Es gibt zwar kein generelles Rücktrittsrecht, aber bei "Fitnesscenter noch nicht fertig" werde ich doch sehr hellhörig. Stell die Frage nochmal mit mehr Details, dann kann man dir vielleicht einen hilfreichen Rat geben.

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  • vor 10 Jahren

    Der Vertrag bleibt gültig, kein Kündigungsrecht, da es kein Haustürgeschäft war

  • Marcel
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    wer lesen kann,ist stark im vorteil

    schau in den vertrag!

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