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Maxi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 10 Jahren

Habe ich als Minderjähriger das Recht von § 34 BDsG gebrauch zu machen?

Update:

Bin 15

6 Antworten

Bewertung
  • Jan
    Lv 4
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Betroffene (natürliche Personen, über die Daten bei öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen gespeichert sind), haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz folgende (gem. § 6 Abs. 1 BDSG) unabdingbare Rechte:

    Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind

    Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden

    Berichtigung von falschen personenbezogenen Daten

    Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen

    Löschung oder Sperrung ihrer Datensätze. Der Anbieter ist nicht zwingend zur Löschung verpflichtet.

    Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz

  • Faust
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    ja, natürlich, das Recht schützt gerade Minderjährige.

    Allerdings müssen deine Erziehungsberechtigten dieses Recht für dich (an deiner Stelle) einfordern.

  • vor 10 Jahren

    Eindeutig nein, das können deine Eltern für dich machen oder ein Erziehungsberechtigter.

    Quelle(n): Die §§§§
  • vor 10 Jahren

    Warum nicht?

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ich bin mir da nicht sicher, da nicht explizit auf die Volljährigkeit in dem Gesetz hingewiesen wird, die nötig wäre eine Auskunft zu erhalten. Frage einfach mal an, wirst ja sehen, ob dir Auskunft erteilt wird oder eben nicht, da Du noch nicht Volljährig bist.

    Der §34 BDSG hat sich inzwischen zu einem regelrechten Text-Ungetüm entwickelt und ist nur noch sehr schwer zu verstehen. Da es sich bei der im §34 BDSG normierten Auskunftspflicht um ein zentrales Recht des von einer Datenerhebung Betroffenen handelt, ist dies zumindest bedauerlich.

    Ohne hier nun in die juristische Tiefe zu gehen sollte Verbrauchern der Hinweis genügen, dass man grundsätzlich einen unentgeltlichen Anspruch auf Auskunft gegenüber datenverarbeitenden Stellen hat – dabei im Wesentlichen auf:

    Auskunft welche Daten gespeichert sind,

    wozu,

    woher diese Stammen,

    und an wen diese weitergegeben wurden.

    Probier es aus.

    TM

  • kaelon
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Ich würde auf ein klares Nein tippen, die Frage dürfte allerdings sein wie minderjährig der Minderjährige ist. Bist du 6 oder 16 Jahre alt ?

    Die Frage nach dem den Alter bezieht sich auf die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen

    und war kein verbaler Angriff auf den Fragesteller....

    http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Altersstufe...

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