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Wann darf man nationalstaatliche...?

Guten Abend liebe Leute :)

Ich habe mich in den letzten Tagen vermehrt mit der Weltsicherheit, Menschenrechten und so nem Kram beschäftigt ..

Mich interessiert es jetzt brennend was ihr zum Thema : Wann darf man Nationalstaatliche Souveränität also Selbstbestimmung infrage stellen oder in sie eingreifen!?

Ich interessiere mich da für die UNO, die ja in vielen sachen ihre Finger drin hat, aber wie ich weiß viele Richtlinien und so weiter hat.. also was denkt ihr? Wann darf die UNO mitmischen und wann nicht?

Schon mal vielen dank für eure Antworten :)

Update:

Gute Antwort danke :)

aber ich habe da etwas komplizierter gedacht,

Menschenrechte werden in sogut wie jedem Land verletzt das ist ja kein Geheimnis,

jedoch wissen wir auch das die UNO nicht immer sofort oder garnicht eingreift..

nehmen wir mal die USA bei denen gibt es noch die todesstrafe und da greift die UNO auch nicht ein weil die denken sie schrenken die USA dann in ihrer selbstbestimmung ein

und so läuft es ja auch noch in vielen anderen Ländern mit anderen verstößen.

Meine Frage war eher was ihr für wichtige Bedingungen haltet um ein eingreifen in die souveränität also zb Sanktionen oder abgesegnete militärische handlungen zu rechtfertigen..

3 Antworten

Bewertung
  • Thrud
    Lv 4
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Also ich kenne mich leider nicht mit den ganzen Vorschriften der UNO speziell aus. Allerdings habe ich mal gelernt, dass eine Anerkennung als Souveräner Staat durch die UNO rein formell ist. Wenn das Land die Voraussetzungen für einen Staat erfüllt ist es einer, ob anerkannt oder nicht. Das gilt auch im Völkerrecht, wodurch die Einwohner des Landes geschützt werden sollen, da ein Land, dass als Staat gilt ja auch an die Menschenrechte gebunden ist.

    Ich denke die UN darf auch nur dann Eingreifen wenn grundlegende Menschenrechte verletzt werden, ansonsten wäre es doch etwas zu krass, da der UNO die meisten Staaten der Erde angehören :).

    Hoffe ich konnte weiterhelfen.

  • vor 10 Jahren

    Dieses komplexe Thema läßt sich auf diesem Weg nicht beantworten!

    Meine Empfehlung: WENIGER PRIVATE TV-SENDER glotzen - sondern künftig politische Sendungen der öffentlich rechlichen Sender ansehen.!!!!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Tja das große Dilemma, dass die UNO hat, ab wann soll/muss die Weltgemeinschaft eingreifen, um Menschenleben zu schützen??

    Wenn ein Staat offensichtlich mit Vorsatz und in vollem Wissen, gegen die Menschenrechte als auch gegen die Gepflogenheiten des miteinander umgehen, eklatant verstößt, sehe ich, dass dieser Staat sein Recht auf die Unverletzlichkeit seiner Souveränität verloren hat. Somit darf dieser Staat bis hin zur militärischen Intervention gemaßregelt werden.

    TM

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