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STVO Frage; Fahrrad an mehrspuriger Strasse?
Stellen wir uns eine mehrspurige Strasse, mit z.B. einer Rechts-; einer Links- und 2 Geradeaus-Spuren vor.
In den Rechtsabbieger ist eine Fahrrad-Vorfahrt (Stau- /Sammelzone) eingearbeitet.
Hat sich der Fahrradfahrer nun in den (eigentlich falschen) Rechtsabbieger einzuordnen, wenn er denn geradeaus will?
/ODer wählt er besser die >eigentliche< Geradeausspur??
->Bitte belegen!!!
3 Antworten
- Anonymvor 10 JahrenBeste Antwort
_wenn_ das ein ausgewiesener Radweg ist (sprich mit Zeichen 237 - 240, 241 kommen hier nicht in Betracht - beschildert ist, Bodenmalereien reichen nicht), dann muß er diese 'Fahrradschleuse' (und den vorher daran heranführenden Radweg) benutzen.
Ist der Weg (und die Schleuse) nicht explizit als Radweg ausgeschildert, dann darf er.
Gibt es auf der Kreuzung keine Radwegeführung, dann darf er den Radweg rechtzeitig verlassen und sich gemäß seiner gewünschten Fahrtrichtung einordnen.
Quelle: StVO, §2, Absatz 4 sowie §9, Absatz 2
- NonameLv 6vor 10 Jahren
Markus hat deine Frage perfekt beantwortet und Alwin E offensichtlich NULL Ahnung. Und wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man einfach mal die F**** halten!
Nochmal:
Wenn der Radweg/Radfahrerschutzstreifen benutzungspflichtig ist (also ein blaues RadwegeSCHILD dort steht), dann muss er benutzt werden. Der Rechtsabbieger muss jeglichen FuÃgänger und Radfahrerquerverkehr beim Abbiegen vorbeilassen und ggf. warten.
Ist dort keine Benutzungspflicht kann sich der Radfahrer aber auch auf der Geradeausspur einordnen, was aufgrund der deutlich geringeren Unfallgefahr auch zu empfehlen ist.
- Lucius T FowlerLv 7vor 10 Jahren
Ein Fahrrad hat IMMER rechts zu fahren. Es hat sich sogar äuÃerst rechts zu halten, sofern keine Fahrradspur ausgewiesen ist. Radfaherer müssen auÃerdem anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren.