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Darf man in einem Wochenendhaus seinen Dauerwohnsitz haben?
Auf der Suche nach einem kleinen, bezahlbaren Häuschen stoss ich in den Immobilienanzeigern hin und wieder auf wirklich schöne Objekte auf einer mitunter grossen Grundstücksfläche, die oberndrein noch in einer reizvollen Landschaft liegen. Allerdings handelt es sich eben um " Wochenend- bzw. Ferienhäuser".
Wo liegt denn überhaupt der Unterschied zu einem " normalen" Haus? Könnte es eventuell sein, dass einem die Behörden Probleme bereiten, wenn man ein Wochenendhaus als seinen (Erst)-wohnsitz angibt?
8 Antworten
- SandraLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
ich kenne mich nicht aus, aber ich weiß von 2 Bekannten, das die sich ein Wochenendhaus als festen Dauerwohnsitz gekauft haben und das wurde auch genehmigt.Die betreffenden Häuser wurden später irgendwie in feste Dauerwohnsitze von der Gemeinde umgewandelt, vielleicht weil die Leerstände zu hoch waren.Am besten du fragst einfach mal bei der zuständigen Gemeinde nach, das lohnt sich auf alle Fälle.Wie gesagt, es gibt durchaus Wochenendhäuser als feste Wohnsitze, man muß sie nur finden.
- Anonymvor 10 Jahren
Ganz genau das ist das Problem. Diese Gebiete sind nicht zum Dauerwohnen ausgewiesen.
- Anonymvor 10 Jahren
Es kommt letztlich nur auf die Gemeinde an, welche Art der Nutzung zulässig ist. Wenn eine dauerhafte Nutzung nicht genehmigt ist, dann gibt es in der Tat Probleme mit den Behörden.
- I******freundLv 6vor 10 Jahren
Nein, die sind im Bebauungsplan nicht als Wohnimmobilien sondern als Ferienimmobilien ausgewiesen. Hab ich mal vor vielen Jahren, als ich noch Fernseher war, im Fernsehen gesehen.
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- Autumn FlowerLv 7vor 10 Jahren
Haus ist Haus, ob das jetzt als Wochenend-.bzw. Ferienhaus oder nicht, das kann man als Erstwohnsitz anmelden. Kein Problem. Dann auch das Auto, dort um bzw. anmelden, dort wo man seinen Erstwohnsitz hat. Meistens bezahlt man dann weniger Steuern.
DR bedeutet in diesem Fall keine Ahnung von solchen Sachen.
- HausverwalterLv 7vor 10 Jahren
Nein, es würde gegen die baurechtliche Verfügung verstoßen. Es ist nur zum vorübergehend Gebrauch juristisch einwandfrei zu nutzen.
- Luc U LooserLv 5vor 10 Jahren
Kommt auf die regionale Behörde an.
Aber in erster Linie sind diese Gebäude so weit ab von
der Zivilisation, das man ohne weiteres eine Stunde zusätzlichen
Arbeitsweg per Auto einrechnen muss.
- Anonymvor 10 Jahren
Ja, wennst staendig darin wohnst.