Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Darf man in einem Wochenendhaus seinen Dauerwohnsitz haben?

Auf der Suche nach einem kleinen, bezahlbaren Häuschen stoss ich in den Immobilienanzeigern hin und wieder auf wirklich schöne Objekte auf einer mitunter grossen Grundstücksfläche, die oberndrein noch in einer reizvollen Landschaft liegen. Allerdings handelt es sich eben um " Wochenend- bzw. Ferienhäuser".

Wo liegt denn überhaupt der Unterschied zu einem " normalen" Haus? Könnte es eventuell sein, dass einem die Behörden Probleme bereiten, wenn man ein Wochenendhaus als seinen (Erst)-wohnsitz angibt?

8 Antworten

Bewertung
  • Sandra
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    ich kenne mich nicht aus, aber ich weiß von 2 Bekannten, das die sich ein Wochenendhaus als festen Dauerwohnsitz gekauft haben und das wurde auch genehmigt.Die betreffenden Häuser wurden später irgendwie in feste Dauerwohnsitze von der Gemeinde umgewandelt, vielleicht weil die Leerstände zu hoch waren.Am besten du fragst einfach mal bei der zuständigen Gemeinde nach, das lohnt sich auf alle Fälle.Wie gesagt, es gibt durchaus Wochenendhäuser als feste Wohnsitze, man muß sie nur finden.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ganz genau das ist das Problem. Diese Gebiete sind nicht zum Dauerwohnen ausgewiesen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Es kommt letztlich nur auf die Gemeinde an, welche Art der Nutzung zulässig ist. Wenn eine dauerhafte Nutzung nicht genehmigt ist, dann gibt es in der Tat Probleme mit den Behörden.

  • vor 10 Jahren

    Nein, die sind im Bebauungsplan nicht als Wohnimmobilien sondern als Ferienimmobilien ausgewiesen. Hab ich mal vor vielen Jahren, als ich noch Fernseher war, im Fernsehen gesehen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 10 Jahren

    Haus ist Haus, ob das jetzt als Wochenend-.bzw. Ferienhaus oder nicht, das kann man als Erstwohnsitz anmelden. Kein Problem. Dann auch das Auto, dort um bzw. anmelden, dort wo man seinen Erstwohnsitz hat. Meistens bezahlt man dann weniger Steuern.

    DR bedeutet in diesem Fall keine Ahnung von solchen Sachen.

  • vor 10 Jahren

    Nein, es würde gegen die baurechtliche Verfügung verstoßen. Es ist nur zum vorübergehend Gebrauch juristisch einwandfrei zu nutzen.

  • vor 10 Jahren

    Kommt auf die regionale Behörde an.

    Aber in erster Linie sind diese Gebäude so weit ab von

    der Zivilisation, das man ohne weiteres eine Stunde zusätzlichen

    Arbeitsweg per Auto einrechnen muss.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ja, wennst staendig darin wohnst.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.