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Sandra A fragte in TiereHunde · vor 10 Jahren

Leinenpflicht in Mehrparteienmietshaus?

Hallo liebe Community,

hat von Euch jemand eine Idee, ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt, dass man Hunde im Flur oder Treppenhaus, also innerhalb eines nicht öffentlichen Gebäudes anzuleinen hat?

Wenn es sowas gibt, dann brauche ich bitte die Gesetzesangabe, oder vielleicht auch ein Urteil eines Gerichts.

Übrigens:ich weiss es ist schwer, weil Hundehaltung und alles was dazu gehört sehr polarisiert, aber ich benötige nicht persönliche Meinungsbekundungen über Hundehaltung im Allgemeinen, sondern eine Antwort auf die spezielle Frage. Also, wer darauf antworten kann: Vielen herzlichen Dank, das würde mir sehr weiter helfen!!!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Eine allgemein gültige Anleinpflicht für Hunde gibt es nicht. Landesgesetze oder kommunale Verordnungen, sogar Nutzungsordnungen in Wohnanlagen sind jedoch in ihren Bereichen gültig. Daher ist es schwierig, eine korrekte Antwort darauf zu geben.

    Wichtig ist, dass das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses zwar keinen Öffentlicher Bereich darstellt, aber unterschiedlichsten Personen zugängig ist. Daher gelten die evtl. Bestimmungen für das Anleinen eines Hundes auch dort.

    http://www.rechtfrisch.de/leinenpflicht.php

    Ich habe selbst viele Hunde zu Hause, besitze allerdings einen sehr großen Hof mit extra abgezäunter Freilauffläche. Daher kann ich bei deinem Problem nur mitfühlen.

  • Sandra
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    eine Leinenpflicht gibt es nur, wenn dieses auch im Mietvertrag oder anderweitig schriftlich festgelegt ist.Und ich komme nicht drumherum, meinen Kommentar dazu abzugeben.

    Es ist traurig, das heutzutage alles und jedes irgendwie abgesichert, festgebunden und geregelt sein muß.Warum kann man nicht ohne solchen Mumpits miteinander auskommen?

    Ich als Hundehalter würde nie auf die Idee kommen, in einem Mietshaus meinen Hund freilaufen zu lassen, es sei denn ich wüßte genau, das dies wirklich niemanden stören würde.Allerdings ist den meisten Hundehaltern ja auch bekannt, das es genug Menschen gibt, die keinen Bezug zu Tieren haben und als Kind schon keinerlei Umgang mit Tieren gelernt haben.Für die Tiere nur eine unangenehme Begleiterscheinung des Lebens darstellen und die am liebsten sämtliche Tiere vom Planeten verbannen würden, anstatt irgendetwas an ihrer Einstellung zu Lebewesen im Allgemeinen zu ändern.Für die der Mensch selbst die größte Erschaffung der Evolution darstellt.

    Wenn du also einen Mieter im Haus hast, der seinen ich vermute großen Hund dort frei rumlaufen läßt und du Angst hast oder dich belästigt fühlst, wäre es doch angebracht diese Person freundlich darauf anzusprechen.Wenn du mit Vorwürfen kommst, wird derjenige erst Recht kein Einsehen haben.Ansonsten, wenn derjenige grundsätzlich macht was er will, mußt du wohl den Vermieter ansprechen.Aber es kommt ja auch auf den Einzelfall an.Wenn jemand einen kleinen Hund hat, der lieb und freundlich ist und die einzige Belästigung darin besteht, das er dich beschnuppert, sorry dann finde ich das engstirnig, denn du kannst nicht alles in Vorschriften und Paraghraphen zwängen.

    Es ist ja nun so, alles was ein Kind tut, ist nicht schlimm, weil es ja ein Kind ist.Aber wehe, der Hund macht deine Hose " schmutzig", weil er dich aus Neugierde mit der Nase berührt, das finden dann alle ekelhaft und regen sich darüber auf.Dabei sind das Lebewesen und keine Sachen.

    Ich habe das jetzt verallgemeinert, da ich ja nicht weiß was genau bei euch im Haus los ist.Also ich mein das jetzt nicht auf dich persönlich bezogen sondern auf die Gesellschaft und deren Einstellung zu Hunden allgemein.

  • Svea
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Im Mietshaus werden die normale Gesetze über die Anleinpflicht nicht gelten, weil es Privatbesitz ist.

    Da hat der Vermieter das Hausrecht und darf bestimmen, wie es geregelt werden soll, denke ich mal.

  • vor 10 Jahren

    Wenn im Mietvertrag eine solche Vereinbarung enthalten ist, dann ja. Aber gesetzlich könnte allenfalls in öffentlichen Gebäuden der Fall sein, aber auch da, muss es für jeden lesbar angebracht sein.

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