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Gold
Lv 4
Gold fragte in Wirtschaft & FinanzenFinanzierung · vor 10 Jahren

Was ist die 1% Bruttolistenregelung?

Hallo Liebe Community,

Ich pauke gerade für eine Rechnungswesen Klausur und verzweifle ein wenig -_-

Das oben erwähnte Thema kommt natürlich dran und ist auch das was ich momentan nicht verstehe...

In meinem Buch steht folgendes dazu:

"der Private Nutzungsanteil an den Geschäftswagenkosten kann ermittelt werden:

alternativ mithilfe der 1% Bruttolistenregelung: Die private Nutzung muss für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzügl. Sonderausstattung und einschl. Umsatzsteuer angesetzt werden."

Muss ich also für jeden Monat 1% rechnen also z. B. 14 monate Nutzungsdauer 14%, und dann die 14% von den Kosten des Fahrzeugs abrechnen (und wenn ja von welchen Kosten genau)?

Ich bin total durcheinander, es wär total nett wenn mir das jmd anhand eines einfachen Beispiels erklären könnte Schritt für Schritt..^^

Danke schonmal!

Update:

ich wills ja eben nicht mit dem fahretnbuch machen sondern mit der regelung. wikipedia ist leider nicht hilfreich.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Alle Pkw-Kosten werden auf den entsprechenden Kosten gebucht.

    Diese Kosten werden auch nicht mehr angerührt.

    Die Privatnutzung wird bei der 1%-Methode wie folgt berücksichtigt (für einen Unternehmer der den Pkw privat nutzt; bei Arbeitnehmern und Privatnutzung sieht das mit der Umsatzsteuer etwas anders aus):

    1% des Bruttolistenpreises (BLP) des Pkw im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung pro Monat werden als Ertrag erfasst. Auf den Betrag ist auf 80% Umsatzsteuer draufzurechnen. 20% sind ohne Umsatzsteuer (pauschale Kürzung für Pkw-Kosten ohne Vorsteuerabzug).

    Buchungssatz: Privatentnahme an Erträge Pkw-Nutzung

    an Umsatzsteuer

    Für ein ganzes Jahr sind also 12% des BLP als Ertrag anzusetzen.

    Sofern der Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genutzt wird, kommen noch 0,03% des BLP pro Entfernungskilometer und Monat hinzu. Allerdings nur wenn dieser Betrag 0,30 € x Entfernungskilometer x 15 Tage pro Monat übersteigt. Hier fällt keine Umsatzsteuer an.

    Bei den 1% handelt es sich um Erträge und bei den 0,03% um nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.

    BEISPIEL:

    BLP: 30.000 €

    Entfernung Wohnung/Betriebsstätte 10 km

    30.000,00 € x 1% = 300,00 €

    30.000,00 € x 1% x 80% x 19% USt = 45,60 €

    30.000,00 € x 0,03% x 10 km = 90,00 €

    0,30 € x 10 km x 15 Tage = 45,00 €

    Buchung pro Monat:

    Privatentnahme 345,60 an Erträge Pkw-Nutzung 300,00

    an Umsatzsteuer 45,60

    Hinzu kommen 45,00 € für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte die als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben für steuerliche Zwecke außerhalb der Bilanz/GuV hinzugerechnet werden. Diese 45,00 € werden in der Theorie nicht gebucht (in der Praxis wird Aufwand an Ertrag gebucht, damit sich handelsrechtlich keine Auswirkung ergibt).

    Ich hoffe das hat Dir geholfen!

  • vor 10 Jahren
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