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Eine Rechtliche frage, bitte helfen (über Kauf und Verkauf)?
Hallo, ich habe folgendes problem: Ich habe über Quoka.de meine Xbox verkaufen wollen. Die Person (nennen wir sie Herr Mustermann) Herr Mustermann hat mir versichert, das er die Xbox am 16.09.2011 abholen kommt. Nun jedoch ist Herr mustermann nie gekommen bzw. antwortet nicht auf Emails und reagiert überhaupt nicht. Da er mir versichert hat, die Xbox zu kaufen musste ich einem anderen Interessenten leider schreiben, die Xbox ist schon verkauft, da Herr Mustermann mich zu erst Angeschrieben hat. Nun da Herr Mustermann nicht die Xbox gekauft hat, und die 2te Person schon eine andere Xbox gekauft hat, kann ich meine Xbox nicht mehr verkaufen, da es keine anderen Interessenten mehr gibt. Nun meine Frage:
Ich habe gehört das Herr Mustermann rein Rechtlichgesehen die Xbox Kaufen muss (er hat schriftlich zugesagt). Kann ich von Herr Mustermann jetzt fordern, das er mir die Xbox abkaufen muss?
Danke im vorraus
6 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Es kam ein gültiger Kaufvertrag zustande. Ein Schaden ist (noch) nicht entstanden. Zwar hat der Käufer seine Willenserklärung bekundet, aber diese auch rechtswirksam einzufordern, halte ich für unverhältnismäßig.
- ThiusLv 4vor 10 Jahren
Wenn du aus der schriftlichen Zusage ein Rechtsgeschäft ableiten willst, so wirst du nicht umhin kommen, als Herrn Mustermann vor einem ordentlichen Gericht zu verklagen und zwar auf Vertragserfüllung. Dann muss aber die Zusage hieb- und -stichfest sein und darf keine schwammigen Zusagen wie z.B. "ich würde die X-Box kaufen" enthalten.
- BerniLv 7vor 10 Jahren
Mustermann hat mit dir einen Kaufvertrag abgeschlossen und ist davon auch nicht zurück getreten.
Ich würde ihn anschreiben, einen Abnahmetermin festlegen und mit Einschaltung eines Anwalts drohen. Dann wird es für ihn richtig schön teuer.
- Anonymvor 10 Jahren
Rein rechtlich schon, doch bringt das hier absolut nichts. Verträge sind auch mündlich geschlossen, bereits gültig. Es nützt aber nichts, wenn er's Dir dann nicht bezahlt. Also nochmals zum Verkauf anmelden, das bringt Dir mehr - und auch weniger Aerger.... ;o) Viel Glück
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- Anonymvor 10 Jahren
Prinzipiell könnte er, da Fernabsatzgeschäft, von seinem 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen (wobei ich jetzt nicht sicher bin, ob das bei privaten Verkäufern auch gilt). Das ist aber höchstwahrscheinlich ohnehin nur graue Theorie, wenn du keine ladungsfähige Anschrift von Herrn Mustermann hast.
- vor 10 Jahren
sowie man zusagen kann, kann man auch selbstverständlich auch wieder absagen mein vereherter HERR