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eBay rücknahme frage?

Ich möchte sicher sein, ob ich richtig gehandelt habe.

Ich habe ein defektes Iphone 3GS bei eBay verkauft, es ist durch eine Wiederherstellung in eine bootschleife gekommen ( Itunes+USB Kabel) und ich habe es auch in der Artikelbeschreibung angegeben, dass es defekt ist aber das es ein lösbares Software Problem ist für Leute die sich auskennen. Da ich zum ersten mal was bei eBay verkauft habe und mir auch ärger ersparen will, frage ich nach.

Bitte nur hilfreiche antworten

Update:

Da ich Privatverkäufer bin, muss ich da unbedingt den Artikel zurück nehmen da ich es auch in der Auktion angegeben habe das ich den Artikel nicht zurücknehme, habe ich richtig gehandelt?

5 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn du es ganz deutlich ausgeschrieben hast, dass das Handy diesen Defekt hat & du es auch im Artikelzustand mit "Als Ersatzteil/Defekt" angegeben hast, dann darf sich der Käufer /Ersteigerer danach nicht beschweren!

    Wenn du dich als privater Verkäufer angemeldet hast,dann müsste bei Rückgabe stehen: "Keine Rücknahme, das ist ein Privatverkauf".

    Als Sicherheit kannst du noch in die Artikelbeschreibung schreiben: Keine Rückname, Garantie oder ähnliches!

  • vor 10 Jahren

    so ist es richtig

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Generell unterliegst Du als Privatperson anderen Pflichten bzw. Gewährleistungen als ein professioneller Verkäufer.

    Auch gilt, je offener Du Deine Karten spielst, desto weniger kann Dir keiner was und wird Dich auch Keiner angehen. Wenn Du also DEFEKT aber REPARABEL vermerkst und vielleicht den Zusatz: Bei Fragen kontaktiert mich (diesen Button "Kontakt zum Verkäufer" gibt es ja) solltest Du auf der absolut richtigen Seite sein.

    Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

  • vor 10 Jahren

    Auf dem rechtlichen Gebiet kenne ich mich nicht aus. Habe aber bei Ebay schon sehr viel gehandelt.

    Also wenn du das Ding als "defekt" verkauft hast, können die nichts machen. Und du kannst eigentlich beruhigt sein.

    Wenn du es als "gebraucht" verkauft hast, - auch wenn du geschrieben haben solltest, das Phone funktioniere nicht, man könne dieses Problem aber grundsätzlich beheben, kann die andere Partei schon Anspruch auf Rücknahme erheben, denke ich... Mit der Begründung eben, deine vorgeschlagene Methode ließe sich nicht anwenden... So hättest du ihrer Anschauung nach dann ein defektes Gerät verkauft...

    Es kommt vielmehr auf die Kategorie an. denke ich: Also Wenn du "gebraucht" gewählt haben solltest, ... würde ich das Gerät zurücknehmen und mir Ärger ersparen. Am besten höflich sein, so dass die andere Seite dir keine negative Bewertung gibt...

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Du bist privat du hast es angeben haben die die Arschkarte schätze mal du bist neu und das nutzen die penner dann aus..

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