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Iuno fragte in SozialwissenschaftSoziologie · vor 10 Jahren

Wie seht ihr das denn so..? ;)?

Guten Abend allerseits :) Es ist kompliziert, sich in die Beziehungen anderer, wenn auch indirekt einzumischen. Oder denke ich da bereits zu viel nach? :D Fakt ist:

Person A ist seit 7 Monaten in einer Beziehung mit Person B (14J.).

Person C ist Außenstehende (18J. gleichalt mit A),

die jedoch etwas mit Person A zu tun haben will.

A geht beinahe jeglichen Konversationen mit C aus dem Weg,

u.a. um die Eifersucht von B auf A's Mitschülerin C zu vermeiden,

weil Person C Sympathien für A empfand und man ihr anmerkt, dass sie in Anwesenheit von A sich wohl fühlt - sieht sich A in dieser Hinsicht nun in einem Dilemma, weil er Person C nicht verletzen und gleichzeitig seine intakte Beziehung zu B aufrecht erhalten will?

Kann und darf Person C in diesem Fall nun nichts tun, weil das Glück von zweien nicht durch das "Leid" eines Einzelnen gestört werden kann oder ist es gerechtfertigt, Person A, die Person C immerhin seit fünf Jahren kennt, um Gefallen zu bitten?

Klingt etwas verwirrend, aber fest steht, dass C weiterhin versucht, praktisch eine Konfrontation mit dem Problem herbeisucht, sich in der Nähe von A aufzuhalten, welcher jedoch in seiner etwas-seltsamen-Liebe zu B, glücklich zu sein scheint ;D

Daher: Ist das i.O. wenn die jüngere, noch pubertierende Freundin B es ihrem Freund A übelt nimmt, wenn er sich mit seinen anderen weiblichen Freundinnen [C] verabredet und dieser sich gezwungen sieht, seinen Kontakt zu diesen zu unterbinden; bzw. seinen Handlungsspielraum nur auf Person B fokusiert? Was kann und darf überhaupt Person C tun, wenn sie noch immer mehr Kontakt mit A wünscht?

Naja, danke an alle, die sich Zeit nehmen, dieses WirrWarr hier zu entwirren, danke ;D

Update:

Oh tut mir leid, dass das jetzt zu solchen Missverständnissen führt ;) Ist wohl für die Nussknacker unter euch gedacht :D Scherz. Aber immerhin habt ihr bis hierhin geklickt. ^^

Update 2:

@ Aliena bzw ?: Du hast das Prinzip irgendwie doch verstanden ;) Joa so gäbe es ne Möglichkeit, das irgendwie zu lösen. Aber ist es dann Person A gegenüber gerecht, eine Entscheidung abzuverlangen, nur um es der Dame C recht zu machen? (sorry, diese Buchstaben ;D)

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Oh mein Gott... A, B, C, A, C, A, A, B, C, B, A... machst du denn Algebra hier??

    Bitte tu' uns doch einen GROSSEN Gefallen und benutze das nächste Mal einfach Namen. Du kannst sie ja meinetwegen erfinden, aber alles ist besser als dieses Buchstabenwirrwarr. Wir wissen sowieso alle, dass DU Person C bist, also weshalb unnötig verkomplizieren? Du bist hier im Internet bereits völlig anonym. Anonymer als anonym geht nicht!

    Aber um dir trotzdem noch zu helfen:

    Ich persönlich bin der Meinung, dass man seinem Partner nie vorschreiben sollte, mit wem er/sie sich freundschaftlich umgibt und mit wem nicht. Eine Liebesbeziehung, die auf Umgangsverboten basiert, kann auf Dauer nicht funktionieren. Denn wenn dir dein Partner ständig sagt, "mit dem/der darfst du dich nicht treffen" und "mit jenem/jener auch nicht" nervt es dich irgendwann wahrscheinlich ziemlich. Nicht zuletzt auch, weil die Grundmauer, ja das Fundament einer stabilen Liebesbeziehung ja das Vertrauen zueinander ist. Ich persönlich vertraue meiner Freundin z.B. 100%ig. Deshalb muss ich mich auch nicht aufführen, als wäre sie mein Besitz. Ich kann ohne Problem akzeptiere, dass sie sich mit anderen Leuten (auch anderen Männern) trifft, weil ich weiss, dass sie mein Vertrauen nicht missbrauchen würde (und umgekehrt gilt natürlich das selbe). Eigentlich sollte es in einer guten Beziehung sogar so sein, dass sich beide Partner dafür EINSETZEN, dass der jeweils andere sich auch mit anderen Leuten trifft. Denn auch wenn du über beide Ohren verliebt bist, tut es manchmal gut, auch noch einige andere Leute zu sehen. Nicht zuletzt, um seinen angestammten Freundeskreis nicht zu verlieren.

    Das Problem mit dem Vertrauen ist natürlich, dass es eine grosse, geistige Reife voraussetzt. Diese hat nicht immer unbedingt mit dem biologischen Alter zu tun. Es gibt auch 14-jährige, die für ihr Alter sehr erwachsen sind (und umgekehrt 50-jährige, die noch geistig unreif sind).

    Fakt ist aber so oder so, dass eine Liebesbeziehung, die FÜR BEIDE auf Dauer glücklich macht nur existieren kann, wenn sich beide ihre nötigen Freiräume lassen und auch mal einen Kompromiss eingehen. Anstatt also ständig zu sagen "du sollst nicht, du darfst nicht..." etc. sollte man auch mal sagen: "Hey Schatz, ich finde, morgen Abend solltest du mal wieder was mit deinen Freunden unternehmen! Die würden sich bestimmt freuen!" Schlussendlich tut man sich damit auch selbst einen Gefallen. Denn im Gegensatz zu ersterem wird sich der Partner nicht ärgern, sondern er wird richtig glücklich und sogar noch verliebter sein und sich denken: "wow... ich habe echt eine geniale Freundin/einen genialen Freund!".

    Ist dieser gemeinsame Weg in einer Beziehung nicht möglich, sollten unbedingt einige tiefe Gespräche geführt werden. Deine Person A sollte seiner Freundin also klarmachen, dass er sie über alles liebt, dass er aber auch Kontakt zu anderen Menschen braucht, um glücklich sein zu können (und du kannst mir glauben: Auf Dauer gibt es schlichtwegs keinen anderen Weg). Sollte sich seine Freundin danach noch immer wehren, sollte Person A möglicherweise über eine Weiterführung der Beziehung ernsthaft nachdenken. Denn heute mag er dieses Verhalten womöglich noch tolerieren, in 1 oder 2 oder 3 Jahren wird es ihm aber irgendwann grauenhaft auf den Wecker gehen. Und dies verständlicherweise.

    Es bedingt hier aber nicht nur der Rücksichtsnahme seiner Freundin, also Person B. Sondern es bedingt auch der absoluten Treue von ihm selbst und nicht zuletzt der Rücksichtsnahme von DIR als Person C und gute Freundin. Du hast ein Recht, deinen langjährigen Kumpel regelmässig zu sehen, doch gib ihm keinen Grund, über eine Affäre mit dir auch nur nachzudenken. Selbst wenn du in ihn verliebt bist. Es ist nun mal einfach so, dass er eine Freundin hat und das solltest du auch so akzeptieren. Und für ihn gilt, dass er seiner Freundin in jedem Fall treu sein wird und ihr Vertrauen nicht missbrauchen wird.

    Das Unternehmen, während einer Beziehung noch andere, enge Freunde zu sehen, kann also nur funktionieren, wenn alle beteiligten Personen ihren Beitrag dazu leisten, dass nichts passiert, was einen oder mehrere von ihnen am Ende verletzen könnte. Hier kommt es natürlich auch auf die Vorgeschichte der jeweiligen Menschen an. Wenn Person A in früheren Beziehung z.B. schon fremdgegangen ist, hat seine Freundin wesentlich mehr Grund, eifersüchtig und skeptisch zu sein, als wenn dies nicht der Fall war.

    Quelle(n): @ reGnau: Entschuldige, aber deine Äusserungen zum Jugendschutz sind absoluter Quatsch!! Bitte nochmals in Ruhe die Deutsche Gesetzgebung studieren! Der Jugendschutz verbietet es einer über-18-jährigen Person lediglich SEXUELLEN KONTAKT zu einer UNTER-14-jährigen Person zu haben. Das hat aber überhaupt nichts mit einer Liebesbeziehung zu tun! Es gibt KEINE Stelle im Deutschen Gesetz, wo Kindern oder Jugendlichen Liebesbeziehungen verboten werden! Aus einem ganz simplen Grund: Mit einem anderen Menschen in einer Paarbeziehung zu sein, ist ein Grundrecht, welches keinem Bürger entzogen werden kann - auch nicht Jugendlichen. Der Jugendschutz beschäftigt sich AUSSCHLIESSLICH mit dem sexuellen Aspekt. Und nur weil jetzt die in der Frage genannten Personen eine Liebesbeziehung führen, muss das ja nicht gleich bedeuten, dass sie auch Sex miteinander haben! Sex in einer Beziehung mit 14 Jahren ist nach wie vor die Ausnahme (gemessen am Durchschnittsalters des ersten Mals)
  • REDREV
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Die Frage geht unter die Kategorie Mathematik -> Lineare Gleichungssysteme.

  • vor 10 Jahren

    A, B, C,... zu viele Buchstaben. Ahhhhh, sie erschlagen mich! :D

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Das ist schlimm aber vielleicht sollte Person C der Person A ein wenig Zeit geben um sich zu entscheiden z.b. Zwei Wochen dann könnte Person C sagen so ich will jetzt und hier eine Entscheidung.Wenn er sich für Person B entscheidet dann naja aber wenn er sich für Person C entscheidet. Naja so ist es dann eben ich hoffe das bringt dich etwas weiter auch wenn diese variante etwas blöd ist. Vielleicht fällt dir noch etwas ähnliches ein. Viel Glück Aliena

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  • vor 10 Jahren

    A,B,C... ääh, erinnert mich irgendwie an "im Dreieck springen".

    Sorry, aber das mit den ganzen Buchstaben ist mir irgendwie jetzt doch zu hoch...

  • vor 10 Jahren

    Stell die Frage noch einmal mit Namen.. wird dich schon keiner erschlagen :D

  • reGnau
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Aha, A und C sind 18! Nach Jugendschutzgesetz dürfte A gar keine Beziehung zu B haben, weil B unter 18 Jahren ist und daher eigentlich die gesamte Beziehung zwischen A und B sowieso durch das Jugendschutzgesetz unterbunden wird... (Im Normalfall jedenfalls!)

    Allerdings ist das eine Sache, wo man auch sagen kann: Wenn die Eltern von B nicht gegen die Beziehung von B zu A einzuwenden haben, dann ist das alles Kokolores... Und wenn A Person B wirklich gerne hat, dann kann Person C machen was sie will, sie wird eh sich nicht dazwischendrängen können!

    Aber jetzt sag mal, was soll DARAN jetzt eigentlich kompliziert sein? Finde ich ganz und gar nicht kompliziert... aber ich vermute mal einfach, dass es hier nicht wirklich so viele Leute gibt, die öfter mal Dreiecksgeschichten lesen und verstehen... *Hände-überm-Kopf-zusammenschlage*

    P.S.: Wieso bleiben A und C nicht einfach befreundet und kümmern sich um B praktisch, wie ein Küken... wobei A halt eben das grössere "Sorgerecht/-Pflicht" hat.

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