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Kann ich einen Diebstahl melden, obwohl die gestohlenen Dinge bei einem Bekanntem aufbewahrt wurden?

Mir wurden verschiedene Sachen gestohlen ,die ich in der Gartenlaube eines Bekannten aufbewahrt hatte. Die sind nun weg. Da er damit nichts anfangen kann und ich das auch mitbekommen hätte, kann nur seine damalige Freundin meine Sachen haben (was sie natürlich abstreitet).

Kann ich da überhaupt eine Anzeige machen?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Anzeige wegen Aufbruch-Diebstahl kannst du stellen, doch nicht die Ex deines Freundes anzeigen, könnte böse nach hinten losgehen, daher gegen unbekannt.

    Das Du denkst das die Ex da involviert sein könnte kannst du äußern.

    TM

    enfant...........seit wann bitte verjähren Straftaten innerhalb von 14 Tagen??? Aufbruch-Diebstahl verjährt nach 4 Jahren.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Da macht man eine ganz gewöhnliche Diebstahlsanzeige.

    ---------------------------

    " Aufbruchsdiebstahl"....lol. Ich brech ine Erde. So ein Stuss. Das mag vielleicht in der ehemaligen DDR so geheissen haben, aber im aktuellen Strafrecht gibt es weder Aufbruch- noch Einbruchsdiebstahl.

    Das fällt alles unter Diebstahl bzw. besonders schwerer Diebstahl. Was davon aber zutrifft, entscheidet letztendlich das Gericht und nicht der Anzeigenerstatter, oder der Staatsanwalt.

    Kann er gucken. § 242 bzw. 243 Stgb :)))

    Und 4 J. Verjährungsfrist ist auch nicht, gibt´s vielleicht im Paddelboot- Verein.

    Guckt er hier:

    § 78 Stgb Verjährungsfrist , und das bis "c".

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

  • vor 10 Jahren

    klar kannst du da anzeige machen da es ja diebstahl ist!!!!!!!!

  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Natürlich kannst du es anzeigen. Du hast ja die Sachen dort nur untergestellt. Sie gehören dir ja noch.

    Nur würde ich hier vorsichtig mit der Verdächtigung sein. Aus Gartenlauben wird nunmal oft durch unbekannt geklaut. So etwas ist nichts seltenes.

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ja, aber gegen Unbekannt mit dem Hinweis, dass die Freundin des Bekannten in Frage kommen könnte.

  • ?
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Sicherlich.

    Vergleich: Du stellst dein Auto auf dem Parkplatz eines anderen ab - du hast Genehmigung dazu - und dieses Auto wird gestohlen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ja, Anzeige wegen Diebstahl gegen unbekannt. Du müsstest die Dinge, die du in der Gartenlaube verwahrt hast, genau auflisten und dein Bekannter sollte dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Erst dann solltest du einen Verdacht gegenüber der Polizei äußern.

    Die Anzeige sollte innerhalb der nächsten 14 Tage nach dem du den Verlust bemerkt hast erstattet werden, danach könnte die Straftat verjährt sein.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Weg ist weg, und wo deine Sachen weggekommen sind, spielt keine Rolle.

    Aussagen wie "kann nur seine damalige Freundin meine Sachen haben" sind allerdings überflüssig und unsinnig.

  • Heiner
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Habe leider schlechte Erfahrung mit einer Anzeige(gegen Unbekannt)bei der Polizei gemacht obwohl der Taeter bekannt war.Es gab keine Ergebnisse noch eine Untersuchung.Es fehlen konkrete Beweise...

  • vor 10 Jahren

    Kannst du natürlich. Wird dir aber wohl nicht viel bringen. Die Anzeige wird auf "Unbekannt" laufen und nur, weil du sie in Verdacht hast, wird die Polizei bei ihr keine Durchsuchung machen. Außer, du hast Zeugen und eindeutige Beweise, was wohl schwierig sein dürfte.

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