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Beratungsschein für Anwalt?

Hallo man hat mir gesagt das ich mir wohl so einen Schein beantragen könnte.

Würde mich mal interessieren ob ich den auch bekommen würde wenn ich ein Sparbuch besitze wo bis kürzlich noch knapp 5000 euro drauf waren? Nun sind nur noch 50 drauf und ich habe keine Nachweise wohin das geld gegangen ist.

Update:

Ja wo ich den bekomme weiss ich, meine frage is ob der mir auch zusteht wenn davon auszugehen ist das ich zuhause 5000 euro im schrank liegen habe, da ich ja nicht nachweisen kann das ich das geld was ich runtergeholt habe vom sparbuch irgendwo ausgegeben habe

Update 2:

sorry das geld gehört meiner tochter, wenn ich nicht das einverständnis meines spielsüchtigen noch mannes gebraucht hätte hätte ich für sie ein sparbuch aufgemacht.. und ich glaube nciht das es asozial ist das angesparte geld fürs kind nicht dem mann in den hintern zu stecken oder es einfach auszugeben nur weil er einen auf stur macht nur um mich fertig zu machen

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Kein Thema!

    Gehe bitte zu deinem für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht zur Rechtsberatungsscheinstelle. Dort legst du deinen ALG 1 / ALG 2 / Sozialhilfe oder Rentenbescheid vor, sowie deinen Personalausweis und trägst dein Anliegen vor. Dann bekommst du den Schein. Wenn du diesen beim Anwalt abgibst, dann kann dieser € 10,00 von dir verlangen, muss er aber nicht. Und schon hast du einen Rechtsanwalt!

    Nachtrag. Du kannst ja Schulden von diesem Geld beglichen haben. Nachweise sind keine erforderlich. das Gesetz verlangt, das du deine Einkünfte offen legst. Die Rechtspflegerin befragt dich und du antwortest dann immer mit Nein. Was bitte ist daran so schwer? Das interessiert doch kein Schwein, ob du jetzt 5 Mille zuhause in Bar im Schrank hast. Auf deinem Konto ist Ebbe - das ist wichtig!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Also, "kein Thema" etc. würde ich nicht sagen. Im Rahmen der Beratungshilfe muss der Ratsuchende zunächst mal nachweislich eigene Versuche zur Klärung der Sachlage entfaltet haben. Dass dir eine Klärung selbst nicht möglich war, ist für die Gewährung von Beratungshilfe ebenso entscheidend wie deine wirtschaftliche Situation. Der Umstand, dass man sich keinen Anwalt leisten kann, begründet alleine natürlich keinen Anspruch auf Beratungshilfe. Also, was sagt deine Bank zu der Sache? Was ergibt sich aus deinen Kontoauszügen? Was soll der Anwalt für dich tun, was du nicht auch selbst tun könntest? Deine Ausgaben rekonstruieren?

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Den bekommst du bei deinem Amtsgericht. Das Gericht hat zu einer oder mehreren bestimmten Zeiten in der Woche Sprechstunde für solche Anliegen. Wenn du anrufst oder vorbeigehst sagt man dir auch welche Unterlagen du mitbringen sollst. Zu dem Ausstellen des Scheins gehört auch dass dein Vermögen geprüft und die Bedürftigkeit festgestellt wird.

  • vor 10 Jahren

    Nein das must Du nicht belegen- wenn du nicht nach der Antragstellung das Geld abgehoben hast

    Hast Du es paar monate vorher runter geholt hast Du glück- das danach ein Fall vorkommt wo du einen Anwalt benötigst ist es glück für Dich und pech fürdas gericht, wo Du ja den Antrag mit Nachweis Deines Einkommens beantragen willst

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Wer 5000 besitzt, sollte sich erstmal um sich selbst kümmern, anstatt nach der Hilfe der Gemeinschaft zu rufen, alles andere ist asozial!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Zustehen tut dir, wenn du im Besitz von 5000 € bist und darüber nach Gusto verfügen kannst, sicher kein Beratungsschein, der auf der Bedürftigkeit eines Rechtsuchenden ausgelegt ist.

    Wenn es für dich also kein moralisches Dilemma darstellt, musst du den besitzt von 5000 € nicht angeben und kannst so in den besitzt von einem Beratungsschein kommen. Wer sollte das überprüfen??

    TM

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