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Mietvertrag gekündigt - Muss ich Geld für Renovierung bezahlen?

Ich habe meine Wohnung bei einer Genossenschaft gekündigt. Ich hatte von der Vormieterin vor 8 Jahren alle anfälligen Renovierungsarbeiten (Tapete, Fußboden, Streichen etc) übernommen.

Nun möchte die Genossenschaft die Wohnung nach meinem Auszug moderniesieren, daher sei einer Renovierung meinerseits nicht nötig. Mir werden 2 Alternativen gegeben: Variante a) Ich verlasse die Wohnung wie sie ist und zahle 1600 € - Variante b) Ich entferne Tapeten, Decke, Fußboden etc, renoviere danach nicht und zahle 1400€.

Eine andere Wahl hätte ich nicht. D.h. die Möglichkeit einer Renovierung von meiner Seite und damit keine extra Zahlung wird mir nicht gegeben.

Ist das korrekt? Ich will renovieren und nichts bezahlen!

MfG

10 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    So wie es die Genossenschaft hier will, ist es nicht rechtens.

    Wenn keine wirksame Endrenovierungsklausel (oder Abgeltungsklausel) im Mietvertrag vereinbart wurde, darf der Mieter die Wohnung besenrein verlassen. Immerhin genießen Genossenschaften den zweifelhaften Vorteil ihre Kaution (in Form der Genosschaftsanteile) erst in 2 Jahren zurückzahlen zu müssen.

    Hat die Wohnung überhaupt keinen Renovierungsbedarf wird es für den Vermieter schwer bis unmöglich seine Forderung durchzusetzen.

    Ein Fachmann sollte sich den Mietvertrag durchlesen.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • RL
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Da die Wohnung nach Deinem Auszug ja "modernisiert" werden soll, macht das ja alles keinen Sinn.

    Ich würde Dir als Alternative c) einen Gang zu Mieterschutz oder Rechtsanwalt empfehlen.

  • Steini
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Nun der Meinung bin ich auch, RL hat Recht ok?

  • Phoebe
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Also das kann ich mir nicht vorstellen.

    Was steht denn im Mietvertrag? Entweder muss man eine Wohnung nur Besenrein hinterlassen oder renoviert - sofern das nach der Wohndauer nötig ist. Ich würde mich an den Mietvertrag halten und notfalls zum Mieterschutzbund gehen.

    Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du ja sowieso zu jedem Anwalt gehen, ohne dass Kosten auf dich zukommen.

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  • vor 10 Jahren

    Ich glaube nicht , dass sie damit durchkommen.

    Und schließe mich der Meinung meiner Vorschreiber an.

    Man muss die Wohnung nur renoviert verlassen, mehr nicht.

    Wozu solltest du Geld bezahlen ?

  • vor 10 Jahren

    Du solltest zu einem Juristen gehen. Eine Renovierung wäre unsinnig, aber es steht Dir immer selbst frei die Wohnung zu renovieren.

  • horsch
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Zuerst kommt es auf den genauen Wortlaut der Renovierungsklauseln im Vertrag an.

    Wenn die Arbeiten wegen Umbau nicht durchgeführt werden sollen, kann der Vermieter Ersatz in Geld verlangen. Hierzu wäre allerdings ein Koistenvoranschlag eines Handwerkers nötig, den auch Du beibringen kannst.! Immer vorausgesetzt, dass die Renoklausel rechtens ist.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ich denke du bist in einer Genossenschaft haste da nicht auch eingezahlt??

  • vor 10 Jahren

    Nach einem neueren Urteil 2006? muss man eine Wohnung weder renoviert hinterlassen noch für die Renovierung bezahlen. Erkundige dich mal beim Mieterschutz!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    kommt drauf an rede mall

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