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muss ich tatsächlich forderungen eines rechtsanwaltes bezahlen?
der für meinen ehemaligen mobilfunk-anbieter tätig ist und obwohl der vertrag schon lange abgelaufen und das damalige handy auch nicht mehr existiert geld wegen "nicht zurücksenden" des handy's haben will. ich habe auf die 1. mahnung mit einem anruf reagiert und den "mietvertrag" angezweifelt (dachte handy ist umsonst dazu), deshalb nicht bezahlt. jetzt will er mit 2. mahnschreiben gleich fast das doppelte haben, da eine kopie des mietvertrages (existiert tatsächlich, unglaublich) beiliegt und ich ja nun die im ersten schreiben gesetzte frist inzwischen versäumt habe. also ich habe mich damals sehr über mein 1. handy gefreut und das wohl total überlesen oder was eher möglich ist gedacht das ist in den grundgebühren mit enthalten. muss ich das nun tatsächlich bezahlen? vielen dank für antwort(en)
3 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Ist die Forderung berechtigt und noch nicht verjährt, dann wirst du zahlen müssen. Lasse es von einem Fachmann überprüfen.
- WilkenLv 7vor 10 Jahren
Ja, das wirst Du wohl bezahlen müssen. Du hast einen Vertrag geschlossen und hältst die Bedingungen nicht ein.