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Hartz lV zurück zahlen, nach Antritt einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung?
Hallo,
heute ist mein Tag der Fragen :-o
seit Mitte des Monats habe ich glücklicherweise, wieder eine Festanstellung. Vorher haben meine Tochter und ich Hartz lV bezogen. Da ich meinen ersten Lohn am Ende des Monats erhalte, muss ich die Leistung (Hartz lV), die ich Ende August für September erhalten habe, zurückzahlen.
Irgendwie verstehe ich da den Sinn nicht. Ich finanziere von meinen "ersten" Lohn den Monat Oktober und die Leistung, die ich im August erhielt, waren doch für den September.
Ich freue mich, dass ich uns endlich wieder selbst finanzieren kann, doch die Rückforderung seitens des Jobcenters drücken doch ganz schön.
L. G.
Monk
5 Antworten
- vor 10 JahrenBeste Antwort
Ja, das ist so. Der Arbeitgeber zahlt erst nach erbrachter Leistung, die Arge zahlt für den laufenden Monat. Da beißt sich irgendwann die Katze in den Schwanz.
Mit der Arge sprechen und um Ratenzahlung bitten.
- Anonymvor 10 Jahren
Bitte deinen neuen Arbeitgeber dir erst dein Gehalt nach dem 10. Oktober auszuzahlen oder zu überweisen. Dann musst du nicht mehr Hartz IV zurückzahlen. Ich war selbst schon in dieser Situation und habe den Tipp vom meinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt bekommen und es hat funktioniert.
- Anonymvor 10 Jahren
Doch die Logik ist ganz einfach und einleuchtend. Du hast Ende August schon für September dein ALG2 bekommen, gleichzeitig bekommst du aber Ende September von deinen AG Lohn, du erhältst also doppelt Geld für September. Gut ich verstehe schon, dass du mit dem Sep-Lohn auch das Oktober-Leben finanzieren musst, aber es ist nun mal bei dem ALG2 so, dass es immer im voraus bezahlt wird. Hättest du ALG1 bekommen, so wäre es auch Ende August auf deinem Konto gewesen und wäre für September bestimmt.
Fazit: ALG1 wird rückwirkend, ALG2 im voraus bezahlt. Mag aus deiner Sicht ungerecht sein, aber ich finde es dennoch richtig und es gibt sogar ein Hintertürchen, was bei dir aber schon zu spät ist. Es gilt bei ALG2 das sogenannte Zuflussprinzip. Wenn du also erst im Oktober deinen ersten Lohn bekommen hättest, so hättest du das ALG2 nicht zurückzahlen brauchen. Aber nun ist es zu spät. Du kannst aber Ratenzahlung vereinbaren und in der Regel wird das erlaubt.
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- Anonymvor 10 Jahren
1.Du wirst nur ein halbes Monatgehalt bekommen.Ist das mehr oder weniger als die ALG II-Leistung?
2.Von deinem halben Monatsgehalt würden noch Freibeträge abgezogen,mach dich mal schlau.
3.Das Zuflussprinzip wurde schon angesprochen,ganz wichtig.Es dürfte nicht so schwer sein den Arbeitgeber um Lohnzahlung Anfang Oktober zu bitten.In diesem Fall wirkt das Zufluss-Prinzip (du hast im September ALG II bekommen,sonst kein Einkommen) und du brauchst nichts an das Jobcenter zurückzahlen.
Wenn das Jobcenter sich dumm stellt lege sofort Widerspruch ein.Leider müsstest du erstmal zahlen,würdest das Geld aber später zurückerhalten.
Nachtrag: Google mal nach Zufluss-Prinzip,lies dort bitte alles.