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Darf man eigentlich jemanden um eine Antwort bitten, wenn.........?
......man diese Person schriftlich um etwas gebeten? Mit einem wirklich langen und ausführlichen Brief? Allerdings wußte man vorab, daß diese Bitte schon mal mündlich abgelehnt worden war vor langer Zeit. Jetzt wartet man schon Wochen auf eine Antwort. Natürlich weiß man, daß die Antwort JA oder NEIN sein kann, aber keine Antwort? Soll man einfach warten oder noch einmal irgendwie schreiben (auch übers Internet), daß man doch wenigstens eine kurze Antwort möchte. Oder wie soll man es ausdrücken? Was ist richtig? Beide Personen kennen sich nur flüchtig......
Es ist eine private Bitte, der Kontakt ebenso.
Ich schrieb ja im Brief, daß ich mich auf eine Antwort freue. Somit indirekt um eine Antwort bitte.....
4 Antworten
- AllWandererLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
ja man darf...
aber das dritte mal wird die Bitte zur Mahnung und ab dem 5 mal ist es zwang...
- vor 10 Jahren
Lasse es gut sein.
Keine Antwort ist auch eine Antwort. Und in deinem Falle ist die Antwort wohl NEGATIV.
Schönes Wochenende
- Autumn FlowerLv 7vor 10 Jahren
Es kommt immer darauf an ob es geschäftlich oder privat ist, weil es schwieriger ist so was zu formulieren.
Man kann schreiben...um eine Antwort wird gebeten...oder man schreibt...ich würde mich auf eine Antwort von Ihnen sehr freuen...oder...ich würde mich über eine Rückantwort auf mein Scheiben sehr freuen...
- Anonymvor 10 Jahren
Langer Sormon um nichts ist eher wenig ratsam. Wenn man eh ein NEIN erwartet sollte man sich die Ãbung ersparen und seinen Gegenüber nicht noch weiter nerven.